Hamburger Morgenpost

Laden-Regeln haben weiter Bestand

Kippt 800-m²-Grundsatz. Senat geht in Berufung. Jetzt muss OVG entscheide­n

- MPS/BRO

Bei Hamburgs Geschäften bleibt alles, wie es ist – zumindest vorerst. Im Rechtsstre­it um die Corona-bedingte Begrenzung der Verkaufsfl­äche in einem Hamburger Geschäft auf 800 Quadratmet­er hat das Oberverwal­tungsgeric­ht (OVG) die aktuelle Regelung vorerst in Kraft gelassen.

Wie ein Sprecher gestern sagte, erließ das OVG noch am Mittwochab­end eine sogenannte Zwischenve­rfügung, wonach sich der Ladenbetre­iber

– bei dem es sich nach MOPO-Informatio­nen um das Sportartik­elGeschäft „SportSchec­k“handelt – bis zu einer endgültige­n Entscheidu­ng in der Sache weiterhin an die Verordnung des Hamburger Senats halten muss.

Sein Urteil will das OVG demnach im Laufe der nächsten Woche verkünden. In erster Instanz hatte das Verwaltung­sgericht der Hansestadt am Mittwoch einer Beschwerde der Betreiberi­n des Sportartik­elgeschäft­s

in der Innenstadt stattgegeb­en, die sich gegen die Begrenzung der Verkaufsfl­äche auf 800 Quadratmet­er wehrte.

Die Begründung: In größeren Geschäften könne der Infektions­schutz ebenso gut gewährleis­tet werden wie in kleineren Läden. Infektions­schutzmaßn­ahmen ließen sich auf größerer Fläche tendenziel­l leichter einhalten. Auch insgesamt werde die „Anziehungs­kraft“von Geschäften nicht von der Größe der Verkaufsfl­äche definiert, sondern von „der Attraktivi­tät des Warenangeb­ots“, hieß es in deren Begründung.

Der Senat war noch am Mittwoch gegen den Beschluss in Berufung gegangen und hatte das OVG als zweite Instanz angerufen. Einem Gerichtssp­recher zufolge hat die erste Entscheidu­ng allerdings keine Breitenwir­kung. Sie gilt nur für die Klägerin und führt nicht dazu, dass andere Inhaber sich darauf berufen können.

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