Laden-Regeln haben weiter Bestand
Kippt 800-m²-Grundsatz. Senat geht in Berufung. Jetzt muss OVG entscheiden
Bei Hamburgs Geschäften bleibt alles, wie es ist – zumindest vorerst. Im Rechtsstreit um die Corona-bedingte Begrenzung der Verkaufsfläche in einem Hamburger Geschäft auf 800 Quadratmeter hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) die aktuelle Regelung vorerst in Kraft gelassen.
Wie ein Sprecher gestern sagte, erließ das OVG noch am Mittwochabend eine sogenannte Zwischenverfügung, wonach sich der Ladenbetreiber
– bei dem es sich nach MOPO-Informationen um das SportartikelGeschäft „SportScheck“handelt – bis zu einer endgültigen Entscheidung in der Sache weiterhin an die Verordnung des Hamburger Senats halten muss.
Sein Urteil will das OVG demnach im Laufe der nächsten Woche verkünden. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht der Hansestadt am Mittwoch einer Beschwerde der Betreiberin des Sportartikelgeschäfts
in der Innenstadt stattgegeben, die sich gegen die Begrenzung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter wehrte.
Die Begründung: In größeren Geschäften könne der Infektionsschutz ebenso gut gewährleistet werden wie in kleineren Läden. Infektionsschutzmaßnahmen ließen sich auf größerer Fläche tendenziell leichter einhalten. Auch insgesamt werde die „Anziehungskraft“von Geschäften nicht von der Größe der Verkaufsfläche definiert, sondern von „der Attraktivität des Warenangebots“, hieß es in deren Begründung.
Der Senat war noch am Mittwoch gegen den Beschluss in Berufung gegangen und hatte das OVG als zweite Instanz angerufen. Einem Gerichtssprecher zufolge hat die erste Entscheidung allerdings keine Breitenwirkung. Sie gilt nur für die Klägerin und führt nicht dazu, dass andere Inhaber sich darauf berufen können.