Persilschein für Immunität geplant
Wer eine Covid-19-Erkrankung überstanden hat, dem könnten bald Privilegien winken. WHO warnt
Der Gesundheitsminister schafft Voraussetzungen für die Einführung eines Immunitätsausweises. Wer ihn hat, kann von bestimmten Einschränkungen ausgenommen werden. Das können die Gesundheitsämter regeln. Unproblematisch ist das nicht.
Die Gesundheitsämter können künftig Personen von Einschränkungen ausnehmen, die gegen das Coronavirus immun sind. Das sehen mehrere Paragrafen des vom Kabinett beschlossenen zweiten Corona-Pakets vor, die bisher in der Öffentlichkeit nicht beachtet wurden. Danach plant Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen Corona-Immunitätsausweis, aus dem hervorgeht, dass eine Covid-19-Erkrankung überstanden wurde.
„Durch die Gesetzesänderung wird ermöglicht, dass eine Immunitätsdokumentation künftig analog zu der Impfdokumentation die Grundlage dafür bietet, die entsprechende Immunität einer Person nachzuweisen“, heißt es in der Begründung für das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.
Tatsächlich sind derartige Nachweise einer Immunität bei anderen ansteckenden Krankheiten schon heute gebräuchlich. Neu ist allerdings, dass das Vorliegen einer Immunität von Spahn mit möglichen Erleichterungen verknüpft wird, die die Gesundheitsämter erlassen können.
So heißt es in dem Gesetzentwurf: „Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen (…) ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person (…) von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann.“Einige Beispiele werden aufgeführt: „Zunächst völlige Absperrung eines Ortes; wenn dies gelungen und die Lage beherrschbarer geworden ist, Wiederzulassung nachweislich nicht ansteckungsfähiger Personen.“Weiter heißt es, es könnten „weitreichende Schlüsse für den weiteren
Umgang mit Schutzmaßnahmen und vulnerablen Personengruppen gezogen werden (Kontakte können insoweit eher ermöglicht werden)“. Vorstellbar ist auch, dass die Gesundheitsämter nur noch Personen mit Immunitätsnachweis erlauben, in eine Gaststätte oder zu einem Fußballspiel zu gehen. Auch der Besuch von Angehörigen in einem Pflegeheim könnte von einer Immunität abhängig gemacht werden.
Als Bedingung für einen Immunitätsnachweis wird allerdings gefordert, dass zunächst wissenschaftliche Beweise für den Aufbau einer Immunität nach einer Corona-Infektion vorliegen müssen. Zudem müsse klar sein, dass dann auch keine Anste
ckungsgefahr bestehe. Zwar gehen Wissenschaftler davon aus, dass das der Fall ist. Unklar ist aber weiterhin, wie lange die Immunität hält.
Ein Immunitätsausweis könnte allerdings genau der falsche Anreiz sein, warnt die Weltgesundheitsorganisation. Wenn Menschen annehmen, dass sie durch eine durchgestandene Infektion immun seien, könnten sie sich durch Unvorsichtigkeit erneut anstecken. Außerdem können Erleichterungen bei Immunität dafür sorgen, dass sich Menschen absichtlich anstecken. Genau das würde die bisherige Strategie zunichtemachen, die Ausbereitung des Coronavirus möglichst zu verlangsamen.