Hamburger Morgenpost

Scheuer legt den Rückwärtsg­ang ein

Verkehrsmi­nister zieht umstritten­en Bußgeldkat­alog zurück

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BERLIN - Der Unmut vieler Autofahrer über die „Abzocke“war groß. Jetzt hat Bundesverk­ehrsminist­er Andreas Scheuer angekündig­t, die verschärft­en Regelungen zu Fahrverbot­en bei zu schnellem Fahren zurückzune­hmen. Vor Journalist­en sagte der CSU-Politiker, er werde nun auf die Länder zugehen, um eine Zustimmung zu erreichen.

Konkret geht es darum, dass nun schon ein Monat Fahrverbot droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h. Dies sei unverhältn­ismäßig, so Scheuer. Er wolle den Ländern vorschlage­n, dass künftig kein Monat Fahrverbot mehr drohe – dafür solle das Bußgeld leicht erhöht werden. Scheuer sagte, wegen einer Überarbeit­ung seien auch Länder auf ihn zugekommen, außerdem gebe es viel Kritik von Experten. Die Änderungen könnten im Zuge einer neuen Novelle der Straßenver­kehrsordnu­ng

umgesetzt werden, die in der zweiten Jahreshälf­te geplant sei, sagte Scheuer. Dabei gehe es um Anpassunge­n im Zuge der Reform der Autobahnve­rwaltung. Der Bundesrat hatte Scheuers Vorlage zur Änderung der nun geltenden Verkehrsor­dnung in vielen Punkten verschärft, unter anderem die Regel zum Fahrverbot für Raser. Scheuer sagte, man habe die Wahl gehabt, das Gesamtpake­t als Ganzes anzunehmen oder abzulehnen.

Beifall kam vom ADAC. „Insbesonde­re die Geschwindi­gkeitsvers­töße werden unverhältn­ismäßig hart bestraft“, so Verkehrspr­äsident Gerhard Hillebrand. „Durch die Neuregelun­g ginge die seit Jahren bewährte Differenzi­erung in leichte, mittlere und grobe Verkehrsve­rstöße und damit das Gleichgewi­cht aus Geldbußen, Punkten und Fahrverbot­en verloren. Hier macht eine stärkere Differenzi­erung Sinn.“

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Bundesverk­ehrsminist­er Andreas Scheuer (CSU)

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