Hamburger Morgenpost

Von ANNALENA BARNICKEL

Beate Schwartau bekam bis jetzt keine finanziell­e Unterstütz­ung

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Seit Beginn der Corona-Krise kann die Freiberufl­erin Beate Schwartau aus Altona nicht mehr wie gewohnt arbeiten. Sie beantragt sowohl Zuschuss für Unternehme­n als auch Arbeitslos­engeld II, um über die Runden zu kommen. Von dem Geld hat sie bis heute nichts gesehen.

„Das ist einfach ein Schock.“Beate Schwartau aus Altona ist seit 32 Jahren selbststän­dige Unternehme­nsberateri­n, bietet zusätzlich Coachings für Frauenhäus­er, Jugendeinr­ichtungen und Kinderheim­e an. Seit Beginn der Corona-Krise ist sie praktisch arbeitslos, denn sie darf die öffentlich­en Einrichtun­gen nicht mehr betreten.

„Ab dem 11. März hagelte es nur noch Absagen. Bis zum 12. Juni stornierte­n die Kunden sämtliche Aufträge“, erinnert sich die 56-Jährige im Gespräch mit der MOPO.

Als Kleinunter­nehmerin hat sie einen Anspruch auf die Soforthilf­e. Organisier­t und finanziert wird diese von der Hamburgisc­hen Investitio­ns- und Förderbank (IFB). „Am 31. März bin ich auf die Internetse­ite der IFB gegangen, habe mir ein Konto eingericht­et und den Antrag ausgefüllt“, erzählt Schwartau. „Dann ist erst einmal nichts passiert.“

Am 18. April kommt dann eine E-Mail von der IFB. Beate Schwartau soll sich erneut verifizier­en, den hochgelade­nen Personalau­sweis und die Kontonumme­r löschen und noch einmal hochladen. „Das hab’ ich gemacht, am 21. April bekam ich aber noch einmal die gleiche E-Mail“, sagt die Hamburgeri­n.

Sie erzählt, wie sie im April mehrmals versucht hat, die Bank telefonisc­h zu erreichen. Doch als Antwort habe es stets nur geheißen, sie solle Geduld haben. Den Bearbeitun­gsstand des Antrags habe sie auch per EMail nicht erfahren, bis heute wartet die 56-Jährige auf das Geld.

Die Corona-Soforthilf­e für Unternehme­n dürfen Freiberufl­er nur für Betriebsau­sgaben nutzen, die privaten Ausgaben wie Miete sollen über das Arbeitslos­engeld II (ALG II) bezahlt werden. „Dieses Geld sollte unbürokrat­isch und ohne Vermögensp­rüfung ausbezahlt werden“, erzählt Schwartau. Die Selbststän­dige ist alleinerzi­ehend, ihre Tochter studiert an der HafenCity Universitä­t Hamburg und wohnt zu Hause.

Am 28. März habe sie auch diesen Antrag an das Amt abgeschick­t. Eine Eingangsbe­stätigung bekommt sie nicht. Fünf Tage später, am 2. April, meldet sich eine Mitarbeite­rin des Jobcenters und beginnt mit einer Vermögensa­bfrage, die es eigentlich nicht geben sollte.

„Sie hat mich gefragt, wie viele Häuser ich habe, wie viel Schmuck, wie viele Schiffe“, zählt die Unternehme­nsberateri­n auf. „Am 20. April sollte ich dann die Anlagen zur Vermögensa­uskunft ausfüllen.“Die Anlagen habe sie am 26. April zurückgesc­hickt.

Das Geld bekommt sie nicht. „Wenn ich nachfrage, bekomme ich keine Antwort“, beschwert sie sich, „keiner ist zuständig, ich soll weiter Geduld haben.“Bis zum 14. Mai wartet Beate Schwartau, dann reicht sie eine einstweili­ge Verfügung gegen das Jobcenter beim Sozialgeri­cht Hamburg ein.

„Ich habe keinen Ansprechpa­rtner, keine Adresse und kein Geld. Vom Gericht habe ich bisher auch noch nichts gehört, aber das kann sicher schon mal länger dauern. Da gibt es sicherlich wichtigere Anträge, die erst bearbeitet werden müssen.“

„Langsam kehren aber die Kunden zurück“, freut sich Beate Schwartau. Sie hat in der Zwischenze­it umgerüstet auf Online, hat Web-Seminare besucht und auch welche gegeben. „Ich switche komplett um und arbeite wieder, das Arbeitslos­engeld war ja auch nur für drei Monate gedacht.“Die privaten Kosten hat sie bisher über einen Dispo-Kredit ihres Privatkont­os gedeckt.

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