Von ANNALENA BARNICKEL
Beate Schwartau bekam bis jetzt keine finanzielle Unterstützung
Seit Beginn der Corona-Krise kann die Freiberuflerin Beate Schwartau aus Altona nicht mehr wie gewohnt arbeiten. Sie beantragt sowohl Zuschuss für Unternehmen als auch Arbeitslosengeld II, um über die Runden zu kommen. Von dem Geld hat sie bis heute nichts gesehen.
„Das ist einfach ein Schock.“Beate Schwartau aus Altona ist seit 32 Jahren selbstständige Unternehmensberaterin, bietet zusätzlich Coachings für Frauenhäuser, Jugendeinrichtungen und Kinderheime an. Seit Beginn der Corona-Krise ist sie praktisch arbeitslos, denn sie darf die öffentlichen Einrichtungen nicht mehr betreten.
„Ab dem 11. März hagelte es nur noch Absagen. Bis zum 12. Juni stornierten die Kunden sämtliche Aufträge“, erinnert sich die 56-Jährige im Gespräch mit der MOPO.
Als Kleinunternehmerin hat sie einen Anspruch auf die Soforthilfe. Organisiert und finanziert wird diese von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB). „Am 31. März bin ich auf die Internetseite der IFB gegangen, habe mir ein Konto eingerichtet und den Antrag ausgefüllt“, erzählt Schwartau. „Dann ist erst einmal nichts passiert.“
Am 18. April kommt dann eine E-Mail von der IFB. Beate Schwartau soll sich erneut verifizieren, den hochgeladenen Personalausweis und die Kontonummer löschen und noch einmal hochladen. „Das hab’ ich gemacht, am 21. April bekam ich aber noch einmal die gleiche E-Mail“, sagt die Hamburgerin.
Sie erzählt, wie sie im April mehrmals versucht hat, die Bank telefonisch zu erreichen. Doch als Antwort habe es stets nur geheißen, sie solle Geduld haben. Den Bearbeitungsstand des Antrags habe sie auch per EMail nicht erfahren, bis heute wartet die 56-Jährige auf das Geld.
Die Corona-Soforthilfe für Unternehmen dürfen Freiberufler nur für Betriebsausgaben nutzen, die privaten Ausgaben wie Miete sollen über das Arbeitslosengeld II (ALG II) bezahlt werden. „Dieses Geld sollte unbürokratisch und ohne Vermögensprüfung ausbezahlt werden“, erzählt Schwartau. Die Selbstständige ist alleinerziehend, ihre Tochter studiert an der HafenCity Universität Hamburg und wohnt zu Hause.
Am 28. März habe sie auch diesen Antrag an das Amt abgeschickt. Eine Eingangsbestätigung bekommt sie nicht. Fünf Tage später, am 2. April, meldet sich eine Mitarbeiterin des Jobcenters und beginnt mit einer Vermögensabfrage, die es eigentlich nicht geben sollte.
„Sie hat mich gefragt, wie viele Häuser ich habe, wie viel Schmuck, wie viele Schiffe“, zählt die Unternehmensberaterin auf. „Am 20. April sollte ich dann die Anlagen zur Vermögensauskunft ausfüllen.“Die Anlagen habe sie am 26. April zurückgeschickt.
Das Geld bekommt sie nicht. „Wenn ich nachfrage, bekomme ich keine Antwort“, beschwert sie sich, „keiner ist zuständig, ich soll weiter Geduld haben.“Bis zum 14. Mai wartet Beate Schwartau, dann reicht sie eine einstweilige Verfügung gegen das Jobcenter beim Sozialgericht Hamburg ein.
„Ich habe keinen Ansprechpartner, keine Adresse und kein Geld. Vom Gericht habe ich bisher auch noch nichts gehört, aber das kann sicher schon mal länger dauern. Da gibt es sicherlich wichtigere Anträge, die erst bearbeitet werden müssen.“
„Langsam kehren aber die Kunden zurück“, freut sich Beate Schwartau. Sie hat in der Zwischenzeit umgerüstet auf Online, hat Web-Seminare besucht und auch welche gegeben. „Ich switche komplett um und arbeite wieder, das Arbeitslosengeld war ja auch nur für drei Monate gedacht.“Die privaten Kosten hat sie bisher über einen Dispo-Kredit ihres Privatkontos gedeckt.