Hamburger Morgenpost

MIKE SCHLINK

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mike.schlink@mopo.de

CORONA-AUSFALL laut Kwong den Schaden nicht ab. Am Ende bekam er lediglich ein Angebot über einen fünfstelli­gen Betrag. „Mir wurde eine Entschädig­ung angeboten, die nur 15 Prozent des eigentlich­en Betrages enthielt.“Mit der Annahme des Geldes sollte er zudem unterschre­iben, dass damit alle Ansprüche abgegolten seien.

„Die Zahlung setzt voraus, dass Sie im Nachhinein keine Ansprüche erheben“, so steht es in der Antwort der Allianz. Die 15 Prozent ergeben sich laut Allianz aus der Hälfte des Restschade­ns von 30 Prozent. 70 Prozent seien nach Meinung der Versicheru­ng schon durch staatliche

Hilfen ausgeglich­en worden.

„Die Schließung durch die Corona-Epidemie ist eine Präventivm­aßnahme gewesen. Es gab keinen Vorfall im Betrieb. Deshalb greift die Versicheru­ng nicht“, sagte ein Sprecher der AllianzVer­sicherung auf MOPONachfr­age.

Es komme zudem immer darauf an, welches Deckungsko­nzept im Vertrag vereinbart wurde. Außerdem haben „die zahlreiche­n Unterstütz­ungsmaßnah­men des Staates (Kurzarbeit­ergeld, Soforthilf­e und Zuschüsse der Länder und des Bundes) den wirtschaft­lichen Schaden bereits deutlich reduziert.“

Dennis Kwong sieht das anders. Seiner Meinung nach reichen die Entschädig­ungen nicht aus. Er fühlt sich von seiner Versicheru­ng im Stich gelassen. Das Angebot der Allianz will er erst mal nicht annehmen und den Fall von einem Anwalt prüfen lassen.

Und es gibt Hoffnung, dass Kwong und seine Familie doch noch eine ausreichen­de Entschädig­ung bekommen. In einem aktuellen Gerichtsur­teil des Landgerich­ts Mannheim stellte das Gericht fest, dass Betriebssc­hließungen aufgrund von Covid-19-Allgemeinv­erfügungen über Betriebssc­hließungsv­ersicherun­gen versichert sind. Das teilte der Deutsche Hotel- und Gaststätte­nverband (Dehoga) auf der eigenen Website mit.

Auch eine Teilschlie­ßung reiche demnach aus, um die Versicheru­ngsleistun­g zu erhalten. „In den allermeist­en Fällen besteht Versicheru­ngsschutz, und die peinlichen Zahlungsan­gebote von 10, 15 Prozent sind ein schlechter Versuch“, erklärt Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicheru­ngsrecht bei Wirth-Rechtsanwä­lte, gegenüber dem Informatio­nsportal für Hoteliers und Gastronome­n, tageskarte.io.

Somit könnte es doch noch ein Happy End für das „Dim Sum Haus“geben.

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Dennis Kwong fühlt sich von seiner Versicheru­ng im Stich gelassen.

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