MIKE SCHLINK
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CORONA-AUSFALL laut Kwong den Schaden nicht ab. Am Ende bekam er lediglich ein Angebot über einen fünfstelligen Betrag. „Mir wurde eine Entschädigung angeboten, die nur 15 Prozent des eigentlichen Betrages enthielt.“Mit der Annahme des Geldes sollte er zudem unterschreiben, dass damit alle Ansprüche abgegolten seien.
„Die Zahlung setzt voraus, dass Sie im Nachhinein keine Ansprüche erheben“, so steht es in der Antwort der Allianz. Die 15 Prozent ergeben sich laut Allianz aus der Hälfte des Restschadens von 30 Prozent. 70 Prozent seien nach Meinung der Versicherung schon durch staatliche
Hilfen ausgeglichen worden.
„Die Schließung durch die Corona-Epidemie ist eine Präventivmaßnahme gewesen. Es gab keinen Vorfall im Betrieb. Deshalb greift die Versicherung nicht“, sagte ein Sprecher der AllianzVersicherung auf MOPONachfrage.
Es komme zudem immer darauf an, welches Deckungskonzept im Vertrag vereinbart wurde. Außerdem haben „die zahlreichen Unterstützungsmaßnahmen des Staates (Kurzarbeitergeld, Soforthilfe und Zuschüsse der Länder und des Bundes) den wirtschaftlichen Schaden bereits deutlich reduziert.“
Dennis Kwong sieht das anders. Seiner Meinung nach reichen die Entschädigungen nicht aus. Er fühlt sich von seiner Versicherung im Stich gelassen. Das Angebot der Allianz will er erst mal nicht annehmen und den Fall von einem Anwalt prüfen lassen.
Und es gibt Hoffnung, dass Kwong und seine Familie doch noch eine ausreichende Entschädigung bekommen. In einem aktuellen Gerichtsurteil des Landgerichts Mannheim stellte das Gericht fest, dass Betriebsschließungen aufgrund von Covid-19-Allgemeinverfügungen über Betriebsschließungsversicherungen versichert sind. Das teilte der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) auf der eigenen Website mit.
Auch eine Teilschließung reiche demnach aus, um die Versicherungsleistung zu erhalten. „In den allermeisten Fällen besteht Versicherungsschutz, und die peinlichen Zahlungsangebote von 10, 15 Prozent sind ein schlechter Versuch“, erklärt Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicherungsrecht bei Wirth-Rechtsanwälte, gegenüber dem Informationsportal für Hoteliers und Gastronomen, tageskarte.io.
Somit könnte es doch noch ein Happy End für das „Dim Sum Haus“geben.