Streit um Honeckers Orden
Reicher Sammler wollte Preziosen versteigern, aber der Bund meldet Ansprüche auf den Nachlass an
STUTTGART - Erich Honecker war ein zweifacher Held. Das 1994 verstorbene DDRStaatsoberhaupt bekam nämlich sowohl den Orden „Held der DDR“als auch den Orden „Held der Sowjetunion“verliehen. Zusammen mit Dutzenden weiteren Auszeichnungen sollten die goldenen „Helden-Sterne“nun versteigert werden. Doch der Bund stoppte die Auktion und behauptet, alles sei Staatsbesitz.
Die Gerichtsvollzieherin kam kaum 20 Stunden vor Beginn der Versteigerung ins Auktionshaus Andreas Thies in Kirchheim (BadenWürttemberg) und präsentierte eine einstweilige Verfügung (EV) des Landgerichts Stuttgart. Sie stellte Der „Held der DDR“wurde die 98 angebotenen für 44 000 Euro versteigert. Positionen sicher. Die EV hatte der Bund erwirkt. Die Argumentation: Nicht die Person Honecker habe die Auszeichnungen erhalten, sondern das Staatsoberhaupt der DDR. Und da die Bundesrepublik Rechtsnachfolgerin des „Arbeiterund-Bauern-Staates“ist, gehören ihr nun die Preziosen.
Auktionator Andreas
Thies zur MOPO: „Ich hab’ in 35 Jahren als Auktionator
viel erlebt, das kann mich nicht erschüttern.“Er geht mit seinem Anwalt gegen die Sicherstellung vor. Der Einlieferer der Orden habe diese vor mehr als 25 Jahren gutgläubig von einem Berliner Händler erworben. Das ging auch durch die Presse. Der Bund hätte also schon damals die Rechtslage klären müssen.
Anfang der 90er Jahre brauchte Honecker dringend Geld, um sich in Chile eine neue Existenz aufzubauen. Erst ließ er in Bad Oldesloe seinen Hausstand
versteigern, darunter Jagdklamotten, Porzellan oder seine Schreibmaschine. Dann verkaufte er über einen Mittelsmann seine Orden für etwa 100 000 Mark (50 000 Euro) an einen Militaria-Händler. Für knapp 150 000 Euro erwarb sie dann der heutige Eigentümer. Dabei handelt es sich um einen hochbetagten Italiener, dessen Hobby es ist, Nachlässe von Staatsoberhäuptern zu sammeln.
Der Multimillionär nahm die Sicherstellung mit Fassung auf, will auch klagen. Die Orden wurden übrigens für 450 000 Euro den zahlreichen Bietern zugeschlagen – unter Vorbehalt. Erst nach Klärung der Rechtslage muss bezahlt werden.