Weihnachten & Silvester
REGELN Wo Silvester geknallt werden darf und wo nicht: Das und mehr hat der Senat entschieden
Corona-Regeln: Hamburgs Fahrplan für die Feiertage:
Die Adventszeit steht vor der Tür und mit ihr die verschärften Maßnahmen im Umgang mit der CoronaPandemie. Ab dem 1. Dezember treten zunächst weitere Einschränkungen in Kraft, die über Weihnachten und Silvester jedoch erheblich gelockert werden.
Eines der meistdiskutierten Themen rund um die Corona-Maßnahmen an Weihnachten und Silvester ist das Thema Böller-Verbot. Doch: Dazu kommt es nicht. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in Hamburg auch in diesem Jahr Silvester grundsätzlich erlaubt – allerdings mit Einschränkungen: An einigen Orten ist die Knallerei verboten. Dazu gehören die Landungsbrücken, der Jungfernstieg, die Binnenalster, der Rathausmarkt, die Reeperbahn und der belebte Alma-WartenbergPlatz in Ottensen.
Innensenator Andy Grote (SPD) erklärte gestern, dass die Polizei zusätzlich die Befugnis habe, auch abseits dieser benannten Orte Feuerwerks-Verbote
auszusprechen. „Natürlich appellieren wir an alle Hamburger, auch da wo es erlaubt ist, ein bisschen zurückhaltender als sonst zu sein.“
Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) schloss sich dem Appell an. Menschenansammlungen sollten dringend vermieden werden. Es müsse unbedingt verhindert werden, dass Silvester die Infektionszahlen wieder rasant in die Höhe treibe.
Neu beschlossen wurde, dass über die Feiertage Übernachtungen in Hotels und Pensionen für Familien und zum Zwecke des Familienbesuchs gestattet sind – sie gelten nicht als „touristische Reisen“. Gleichzeitig wende man sich jedoch auch hier an das Verantwortungsbewusstsein der Bürger, auf jeden unnötigen sozialen Kontakt zu verzichten.
Ab dem 23.12. werden die Kontaktbeschränkungen so gelockert, dass sich bis zu zehn Personen aus vier Haushalten treffen dürfen. Diese Regelung sei insbesondere mit Blick auf die vielen Single-Haushalte in Hamburg beschlossen worden.
Bis zu den Feiertagen heißt es jedoch, sich zu disziplinieren. Mit Blick auf die derzeit geltenden Regeln gibt es ab 1.12. Verschärfungen: So wird die Maskenpflicht ausgeweitet. In allen öffentlich zugänglichen Räumen gilt dann eine Maskenpflicht, genau wie im Büro, wo Abstände und Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten werden können. Doch auch auf andere mögliche Menschenansammlungen wird die Maskenpflicht ausgeweitet – so beispielsweise auf Warteschlangen vor dem Einzelhandel oder auf Parkplätzen.
Die Kontakte sollen bis Weihnachten auf ein Minimum reduziert werden: Statt derzeit zehn Personen aus zwei Haushalten dürfen sich ab Anfang Dezember nur noch fünf Personen aus zwei Haushalten treffen – Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Die Schulen sollen offen bleiben, Ferien am 19.12. beginnen und am 4.1. enden. Derzeit sind insgesamt 420 Schüler infiziert, was 0,16 Prozent aller Hamburger Schüler entspricht. Die insgesamt 82 betroffenen Mitarbeiter machen 0,24 Prozent der 34 400 Beschäftigten an den Schulen aus.
Das Corona-Infektionsgeschehen an den Kitas ebenfalls „als sehr überschaubar einzuschätzen“. Seit Pandemiebeginn wurden bei 112 der mehr als 94 500 Kita-Kinder Corona-Infektionen nachgewiesen. Zudem sind 317 der gut 18 000 Kita-Mitarbeiter betroffen gewesen. In zehn Fällen wurde eine Kita auf Anordnung des Gesundheitsamtes geschlossen.
Die Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne) fügte auf der Landespressekonferenz hinzu, dass die bereits ergriffenen Maßnahmen und die Disziplin der Bürger dazu geführt habe, dass die Zahl der Neuinfektionen in Hamburg zurückgegangen und die Kurve abgeflacht sei. Diese Erfolge dürften jetzt nicht aufs Spiel gesetzt werden. Es gelte „Verantwortung und Vorsicht“.
Wir appellieren an alle Hamburger, auch da, wo es erlaubt ist, zurückhaltender als sonst zu sein. Innensenator Andy Grote