Fünf Euro pro Tag
Große Koalition legt sich auf Steuerpauschale für Arbeit im Homeoffice fest
Steigende Kosten für Heizung und Strom, wegfallende Pendlerpauschale: Der Wechsel ins Homeoffice belastet Beschäftigte gleich doppelt. Die Koalition reagiert nun darauf und führt eine Steuerpauschale von 5 Euro für jeden Tag im Homeoffice ein. Internet, Strom, Heizung, Wasser – wer wegen der CoronaPandemie viel zu Hause arbeitet, hat höhere private Kosten. An Wintertagen müssten Arbeiter im Homeoffice mit einem um rund 4 Prozent erhöhten Heizbedarf rechnen, schätzt das Vergleichsportal Verivox. Über die gesamte Heizperiode könnten dadurch Zusatzkosten von bis zu 45 Euro anfallen. Finanzpolitiker der großen Koalition haben sich nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“(FAZ) auf eine Steuerpauschale für Homeoffice-Tage verständigt. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
➤ Wie hoch ist die HomeofficePauschale?
Die HomeofficePauschale soll laut „FAZ“bei 5 Euro für jeden Tag am heimischen Arbeitsplatz liegen, jedoch bei 600 Euro im Jahr gedeckelt sein. Das entspräche 120 Arbeitstagen. Laut Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) ist die Zahl der ansetzbaren Tage in der Koalition aber noch umstritten. Demnach wollen einige Finanzpolitiker einen Deckel bei 100 Arbeitstagen. Setzt sich diese Position durch, könnten höchstens 500 Euro Homeoffice-Kosten pro Jahr geltend gemacht werden.
➤ Kommt die Pauschale zusätzlich zum Arbeitnehmerpauschbetrag?
Das ist in der Koalition ebenfalls noch umstritten. Nach RND-Informationen pocht vor allem die CSU auf eine solche sehr weitgehende Regelung. Für den Fiskus wäre sie teuer, denn de facto würde damit die Werbungskostenpauschale für viele Beschäftigte auf 1500 oder 1600 Euro steigen. Um die Kosten im Griff zu halten, will Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) die Homeoffice-Pauschale wie andere Werbungskosten behandeln. In diesem Fall würden nur Beschäftigte von der neuen Regelung profitieren, die auf mehr als 1000 Euro Werbungskosten im Jahr kommen.
➤ Kann man Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale zusammen geltend machen?
Nein. Für Tage, an denen Beschäftige ins Büro fahren, können sie wie bisher die Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer für den einfachen Weg geltend machen. Die Homeoffice-Pauschale wird nur für Arbeitstage zu Hause angerechnet. Wie das Finanzamt bei Arbeitnehmern verfahren wird, die nicht die Entfernungspauschale nutzen, sondern tatsächliche Fahrtkosten wie ein Jahresticket für die Bahn absetzen, ist noch unklar. Sicher ist allerdings, dass ohne die neue Homeoffice-Pauschale vielen Beschäftigten in Heimarbeit wegen der wegfallenden Entfernungskilometer Steuernachzahlungen gedroht hätten.
➤ Ab wann soll die Regelung gelten?
Die Homeoffice-Pauschale ist Teil des Jahressteuergesetzes, das die große Koalition in der nächsten Sitzungswoche des Deutschen Bundestags in der zweiten Dezemberwoche verabschieden will. Die Regelung würde sofort in Kraft treten, könnte also bei der Steuererklärung für das Jahr 2020 Anwendung finden.