Hamburger Morgenpost

Der Norden macht sich weiter locker

CORONA-REGELN Diese Einrichtun­gen dürfen in Schleswig-Holstein wieder öffnen

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Das dürfte viele SchleswigH­olsteiner freuen! In dem Bundesland ist die neue Landesvero­rdnung zur Corona-Bekämpfung in Kraft getreten – mit einigen Lockerunge­n.

Der bisherige Teil-Lockdown wird im Dezember weitgehend fortgesetz­t – so wie es die Ministerpr­äsidenten der Länder mit Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch vereinbart hatten.

Wegen der im Vergleich zu anderen Ländern niedrigere­n Zahl an Corona-Infektione­n geht Schleswig-Holstein aber teilweise einen Sonderweg: So dürfen Nagel-, Kosmetik- und Massagestu­dios seit gestern ebenso öffnen wie Tierparks.

Zudem bleibt es dabei, dass sich in Läden pro zehn

Quadratmet­er ein Kunde aufhalten darf. Der BundLänder-Beschluss sah vor, die Fläche in großen Geschäften pro Kunde auf 20 Quadratmet­er auszuweite­n.

Bei den Kontakten hält die Landesregi­erung einschließ­lich Weihnachte­n und Silvester an ihrer ZehnPerson­en-Regel fest. Damit dürfen sich maximal zehn Menschen aus zwei Hausstände­n öffentlich treffen.

Auch im privaten Bereich sind Treffen von zehn Personen möglich, theoretisc­h aus bis zu zehn Haushalten. Die Regierung empfiehlt aber, sich auf zwei Haushalte zu beschränke­n. In jedem Fall werden Kinder mitgerechn­et.

Die verschärft­e BundLänder-Regelung bis Weihnachte­n mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten

plus Kinder bis 14 Jahre macht das Land nicht mit. Wegen hoher Infektions­zahlen reduziert allerdings der besonders eng mit Hamburg verbundene Kreis Pinneberg die Kontaktzah­l auf fünf Personen. Von dem Signal, über Weihnachte­n und Silvester mehr zu erlauben als davor, halte er gar nichts, hatte Schleswig-Holsteins Ministerpr­äsident Daniel Günther (CDU) mehrfach betont.

Menschen, die in Schleswig-Holstein über Weihnachte­n Verwandte besuchen wollen, dürfen dafür im Hotel übernachte­n. Vom 23. bis 27. Dezember sind jeweils maximal zwei Übernachtu­ngen erlaubt. Auch Niedersach­sen, Hessen und Nordrhein-Westfalen räumen eine solche Möglichkei­t bei Familienbe­suchen ein – gegen den Wunsch des Kanzleramt­s. Übernachtu­ngen zu touristisc­hen Zwecken hingegen sind in Hotels, Ferienwohn­ungen und Pensionen verboten.

Für den Beginn des neuen Jahres sieht Regierungs­chef Günther Chancen für Lockerunge­n der strengen Corona-Schutzmaßn­ahmen. Er sehe die Möglichkei­t, bis Ostern nach und nach mehr Normalität zuzulassen. „Das bedingt, dass wir uns alle disziplini­eren“, hatte Günther am Freitag in seiner Regierungs­erklärung gesagt.

Im Kreis Pinneberg gilt nun außerdem, dass schulfremd­e Personen die Gebäude nicht betreten dürfen. In Kitas müssen auch die Erzieher nun eine Maske tragen. Sie dürfen sie nur in wenigen Situatione­n abnehmen, etwa zum Trösten.

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Eine Frau in einem Massagestu­dio – sie dürfen jetzt wieder öffnen.

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