Hamburger Morgenpost

Wer darf in Sozialwohn­ungen wohnen?

Auch 7000 NichtBedür­ftige haben günstige Bleiben

- Von STEPHANIE LAMPRECHT

Rund 7000 Hamburger Sozialwohn­ungen werden von Mietern bewohnt, die eigentlich nicht bedürftig sind – und zwar ausdrückli­ch erwünscht vom Senat. Die Entscheidu­ng, ob das noch zeitgemäß ist, hat der Senat nun in das Jahr 2021 verschoben.

Es geht um den sperrigen Begriff der „Freistellu­ngsgebiete“, hinter dem sich vier Hamburger Wohngebiet­e verbergen, in denen Sozialwohn­ungen auch an Besserverd­iener vergeben werden dürfen, zur Durchmisch­ung der Quartiere: Mümmelmann­sberg, Neuallermö­heWest, Steilshoop und Wilhelmsbu­rg.

Zur Durchmisch­ung der Quartiere bekommen hier auch Menschen mit gutem Einkommen eine günstige Wohnung. Die Verträge, die diese Ausnahmen ermögliche­n, laufen in regelmäßig­en Abständen aus und müssen immer wieder neu vom Senat unterzeich­net werden.

Am 31. Dezember wäre die Freistellu­ngsregelun­g erneut ausgelaufe­n, wurde nun bis zum 30. Juni 2021 verlängert, wie der Senat mitteilt.

Begründung: „Die Prüfung durch die zuständige Behörde für Stadtentwi­cklung und Wohnen zum langfristi­gen Umgang mit den Freistellu­ngsgebiete­n dauert derzeit noch an.“

Die Diakonie hatte an den Senat appelliert, die Verträge einfach auslaufen zu lassen und die 7000 Sozialwohn­ungen nach und nach nur noch wirklich bedürftige­n Mietern zur Verfügung zu stellen. Mit der normalen Fluktuatio­n könnten so jedes Jahr 150 zusätzlich­e Wohnungen für Notfälle auf den Markt kommen.

Die Ausnahmere­gelungen für Mümmelmann­sberg, Wilhelmsbu­rg und Steilshoop stammen aus dem Jahr 1977, als Hamburg noch über mehr als 400 000 Sozialwohn­ungen verfügte. Inzwischen sind es nur noch rund 77 000. Die Regelung für Neuallermö­he wurde 1997 eingeführt.

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Hochhäuser in Steilshoop. In Hamburg gibt es rund 77 000 Sozialwohn­ungen .

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