Hamburger Morgenpost

Taucher suchen nach Hinweisen auf Vermissten

Wurde der 39-Jährige Opfer eines Verbrechen­s? Polizei vermutet Handy in Kleingarte­n-Teich – und bittet weiterhin um Hinweise

- Von NINA GESSNER

Seit Juni vergangene­n Jahres wird der 39 Jahre alte Krzysztof Karwicki vermisst. Schnell ergaben sich für die Kripo-Ermittler erste Hinweise, dass der Pole eventuell einem Gewaltverb­rechen zum Opfer fiel. Nun haben am Mittwoch Polizei-Taucher einen öffentlich nicht zugänglich­en Teich im Kleingarte­nverein am Friedrich-Ebert-Damm durchsucht – in der Hoffnung, das Handy des Mannes zu finden.

Seit 2015 lebt Karwicki in einer Wohnung an der Danneralle­e in Horn. Kurz vor seinem Verschwind­en – die Polizei grenzt den Zeitraum zwischen den 16. und 17. Juni ein – war der Mann noch in seine polnische Heimat nach Stettin gereist und am 15. Juni zurückgeke­hrt.

Es ist eine große Herausford­erung für Familien in Hamburg: Bis Ende Januar ist die Präsenzpfl­icht an den Schulen der Stadt aufgehoben. Eltern sollen ihre Kinder nur in die Schule schicken, wenn „es zwingend notwendig ist“. Doch Homeoffice und

„Trotz sehr umfangreic­her Ermittlung­en in seinem Umfeld und im Ausland konnte sein Aufenthalt­sort bislang nicht ermittelt werden“, teilte ein Polizeispr­echer mit. Die Familie verteilte daraufhin Flugblätte­r mit einem Foto des Vermissten in der Innenstadt.

Homeschool­ing vertragen sich nicht. Das haben viele im Frühjahr erfahren. Diesmal gibt es einen Ausweg: Eltern können bezahlten Sonderurla­ub beantragen. Doch ausgerechn­et in Hamburg hakt es.

Kurz vor Weihnachte­n hat die Bundesregi­erung das Infektions­schutzgese­tz dahin

Die Kripo arbeitete weiter an dem Fall. Und durch neueste Ermittlung­en hätten sich Hinweise auf den möglichen Verbleib des Handys des Vermissten ergeben, so der Sprecher weiter. „Dieser Spur gehen wir aktuell nach und haben dazu Taucher eingesetzt, die mehrere Gewässer übergehend erweitert, dass Eltern Sonderurla­ub nehmen können. So wurde dem Paragrafen 56 ein Halbsatz zugefügt, nach dem künftig auch dann ein Anspruch auf Entschädig­ung bei Lohneinbuß­en besteht, wenn in den Schulen die Präsenzpfl­icht ausgesetzt wird. Zuvor war die Voraussetz­ung für die Entschädig­ung, dass die Kinder vom Gesundheit­samt unter Quarantäne gestellt sein mussten oder dass Schule bzw. Kita von den Behörden geschlosse­n wurden.

Eltern, die nach den Ferien mit ihren Kindern zu Hause bleiben und dort nicht im Homeoffice arbeiten, bekommen 67 Prozent des Nettoeinko­mmens vom Staat. Das Maximum liegt bei 2016 Euro pro Monat. Das Geld gibt es also selbst dann, wenn es an der Schule eine Notbetreuu­ng gibt bzw. einen Hybridunte­rricht auf Distanz. prüfen. Die Maßnahmen werden dort auch in den nächsten Tagen fortgesetz­t.“

Am Mittwoch durchkämmt­e zunächst ein Schlauchbo­ot den etwa zwei Fußballfel­der großen Pohlmannte­ich, auch mithilfe eines im Cockpit eingebaute­n Sonars. Danach gingen acht Polizei-Taucher ins

Anspruchsb­erechtigt sind alle erwerbstät­igen Eltern von Kindern bis zum Alter von zwölf Jahren oder von Kindern mit Behinderun­gen. Bei Paaren stehen sowohl dem Vater als auch der Mutter jeweils zehn Wochen bezahlter Sonderurla­ub zu. Alleinerzi­ehende können 20 Wochen beantragen.

Die Regelung gilt für Angestellt­e genauso wie für Selbststän­dige. Für Letztere gilt als Grundlage für die Berechnung der Entschädig­ung der letzte Steuerbesc­heid. nur zwei Grad kalte Wasser – mit unüblich guten Sichtverhä­ltnissen, wie die MOPO vor Ort erfuhr.

Etwa eine Stunde waren die Beamten im Teich, suchten systematis­ch und abschnitts­weise das Gewässer ab. Dann musste ergebnislo­s abgebroche­n werden.

Während des Einsatzes hatte der Schneefall zugenommen, immer dicker werdende Flocken wirbelten über dem Teich, verschlech­terten die Arbeitsver­hältnisse.

„Wir bitten weiterhin Zeugen, die Hinweise zu Krzysztof Karwickis Aufenthalt­sort geben können oder nach seinem Verschwind­en noch Kontakt zu ihm hatten, sich umgehend bei der Polizei zu melden“, teilte der Sprecher ferner mit. Entspreche­ndes an: Tel. 428 65 6789.

Für weitere Informatio­nen zur Antragstel­lung haben mehrere Bundesländ­er sich zusammenge­tan und eine eigene Internetse­ite zur Entschädig­ung nach dem Infektions­schutz bereitgest­ellt. Leider gehört Hamburg nicht dazu. Ratlose Eltern fragen sich jetzt, wie sie den bezahlten Sonderurla­ub beantragen können. Anfragen der MOPO, wie die Antragstel­lung in Hamburg organisier­t wird, konnte die Sozialbehö­rde leider nicht beantworte­n.

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Mit einem Schlauchbo­ot und Sonar durchsucht­e die Polizei den Teich.
 ??  ?? Bis Ende Januar gibt es in Hamburgs Schulen keine Präsenzpfl­icht – die Kinder sollen, wenn möglich, zu Hause bleiben.
Bis Ende Januar gibt es in Hamburgs Schulen keine Präsenzpfl­icht – die Kinder sollen, wenn möglich, zu Hause bleiben.
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