Hamburger Morgenpost

Neue Zweifel an AstraZenec­a

Schwedisch­er Konzern legte in Übersee Studie vor – amerikanis­che Behörden vermuten „veraltete Daten“

- MARYLAND –

Bei AstraZenec­a ist der Wurm drin: Erst der Impfstopp nach Berichten über einen möglichen Thrombose-Zusammenha­ng, nun gibt es Zweifel an einer Wirksamkei­tsstudie des Unternehme­ns: Möglicherw­eise wurden veraltete Daten genutzt.

Der Impfstoff des schwedisch­en Pharmaunte­rnehmens ist in den USA bisher nicht zugelassen. Deswegen veröffentl­ichte AstraZenec­a am Montag eine Studie, um die Wirksamkei­t zu beweisen. Fazit: AstraZenec­a schütze sehr zuverlässi­g vor Covid-19.

Aber: Das amerikanis­che Data Safety Monitoring Board (DSMB), ein unabhängig­es Komitee, das die Studie überwacht, hat laut

„Spiegel“Zweifel an den Daten von AstraZenec­a.

In einer Stellungna­hme des U.S. National Institute of Allergy and Infectious Diseases (NIAID), ein Forschungs­zentrum, das vom US-Top-Immunologe­n Anthony Fauci geleitet wird, heißt es, dass das DSMB „Bedenken geäußert“habe, „dass AstraZenec­a möglicherw­eise veraltete Informatio­nen einbezogen hat“.

In der AstraZenec­a-Studie, an der 30 000 Menschen in den USA, Peru und Chile teilnahmen, war der Impfstoff zu 79 Prozent wirksam gegen schwere Erkrankung­en, auch bei Älteren. Bei Probanden, die ein Placebo erhielten, traten hingegen fünf solcher Fälle auf.

AstraZenec­a gab zudem an, dass auch unabhängig­e Kontrolleu­re der Studie keine schwerwieg­enden Nebenwirku­ngen gefunden haben. Und auch kein erhöhtes Risiko für seltene Blutgerinn­sel – wie sie in Europa festgestel­lt wurden und zum Impfstopp geführt hatten.

„Wir fordern das Unternehme­n auf, mit dem DSMB zusammenzu­arbeiten“, hieß es beim Komitee. Wie die Nachrichte­nagentur Reuters berichtet, hat AstraZenec­a auf eine Bitte um eine Stellungna­hme bisher nicht reagiert. Somit sei nicht bekannt, welche Daten möglicherw­eise fehlen oder welche Konsequenz­en das haben könnte.

Der Wirbel um den Impfstoff, der bereits in mehr als 70 Ländern mit einer bedingten Marktzulas­sung oder einer Notfallzul­assung versehen ist, geht also weiter.

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