Muss der „Prügelprinz“jetzt in den Knast?
Ernst August von Hannover geht’s nach Ausrastern an den Kragen
WELS – Ist für Ernst August bald Schluss mit lustig? Der „Prügelprinz“, der immer wieder durch Ausraster in den Schlagzeilen landet, muss sich seit gestern vor Gericht verantworten. Grund: Im vergangenen Sommer soll er mehrfach heftigst ausgerastet sein. Für den aufbrausenden Welfen-Chef könnte das böse ausgehen: Ihm drohen mehrere Jahre Haft!
Angeklagt ist der 67-Jährige wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung, gefährlicher Drohung und Nötigung. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hannover-Prinz vor, sich im vergangenen Juli durch Alkohol und Medikamente in einen „die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rausch“gebracht zu haben – und in dieser Verfassung dann das Haushälterpaar seines österreichischen Jagdhauses und einen Polizisten bedroht und einen weiteren Beamten verletzt zu haben.
Und tatsächlich kam es damals offenbar zu wilden Szenen: Nach einer Auseinandersetzung Ernst Augusts mit dem Haushälterpaar gab es einen Polizeieinsatz und ein Handgemenge mit einem Beamten. Ernst August soll mit einem 30 Zentimeter langen Messerschleifer gedroht haben und am Boden fixiert worden sein. Das Ende vom Lied: ein Kurzaufenthalt in der Psychiatrie. Im September legte er dann aber noch mal nach, riss laut „Kronen Zeitung“unter anderem ein Verkehrsschild aus seiner Verankerung und versuchte damit das Fenster
eines benachbarten Gebäudes einzuschlagen.
Die Behörden versuchten den außer Rand und Band geratenen Prinzen zu bändigen – und nahmen in fest. Anschließend wurde der tobende Royal kurzzeitig in der Justizanstalt Wels untergebracht, aber wenig später unter Auflagen wieder entlassen.
Der Welfenprinz und Ex-Mann von Prinzessin Caroline von Monaco bemühte sich nun gestern zu Prozessauftakt um Schadensbegrenzung – und entschuldigte sich: „Ich übernehme die Verantwortung, bedauere das Geschehene außerordentlich und bin bereit, für die Schäden aufzukommen“, sagte er. Aber: Zugleich bekannte er sich nicht schuldig. Die Verteidigung meinte, ihr Mandant habe sich nach einer Krebsoperation und durch einen Konflikt mit seinem Sohn damals in einer Ausnahmesituation befunden. „Er fühlte sich im Stich gelassen“, so einer seiner Verteidiger.
Für die Verlesung eines psychiatrischen Gutachtens wurde auf Antrag der Verteidigung die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Zudem erklärte der Royal, am Rest der Verhandlung nicht teilnehmen zu wollen. Begründung: Als ehemaliger Krebspatient gehöre er zur Hochrisikogruppe – und habe Angst, sich im Gerichtssaal mit Corona anzustecken.