Bundesregierung verschärft Gesetz. Bis zu 5 Jahre Haft
BERLIN – Für Stalker brechen künftig härtere Zeiten an. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) gebilligt, der auch Einschüchterung, Diffamierung, Bespitzelung oder Identitätsschwindel im Internet unter Strafe stellt.
Bei Nachstellung und Ausspähen durch eine Software soll Tätern demnach künftig eine Freiheitsstrafe von Minimum drei Monaten und bis zu fünf Jahren in besonders schweren Fällen drohen. Zu Letzteren zählen das Nachstellen über einen längeren ZeitraumundTaten,diedie Gesundheit der Opfer oder ihrer Angehörigen gefährden. Ein „schwerer Fall“ist außerdem auch gegeben, wenn das Opfer unter 16 und der Täter über 21 Jahre alt ist.
„Stalking ist für Betroffene oft schrecklicher Psychoterror – mit traumatischen Folgen“, sagte Lambrecht. Deshalb sei es ihr wichtig gewesen, die bisher zu hohen
Hürden für einen Straftatbestand deutlich zu senken. Momentan muss ein „beharrliches Nachstellungsverhalten“von Tätern nachgewiesen werden, das „geeignet
ist, die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen“. Im neuen Gesetzestext sollen die Wörter „beharrlich“gegen „wiederholt“und „schwerwiegend“durch „nicht unerheblich“ersetzt werden. Das macht es juristisch deutlich leichter, Vorfälle dieser Art zu ahnden.
Zu Stalking zählt Lamprecht unter anderem Anrufe oder Nachrichten zu allen Tages- und Nachtzeiten, Verfolgen und Auflauern an Wohnung oder Arbeitsplatz, Fake-Profile auf Single-Portalen, Warenbestellungen unter falschem Namen, Beleidigung, Bedrohung und Nötigung.