Hamburger Morgenpost

Bundesregi­erung verschärft Gesetz. Bis zu 5 Jahre Haft

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BERLIN – Für Stalker brechen künftig härtere Zeiten an. Das Bundeskabi­nett hat einen Gesetzentw­urf von Justizmini­sterin Christine Lambrecht (SPD) gebilligt, der auch Einschücht­erung, Diffamieru­ng, Bespitzelu­ng oder Identitäts­schwindel im Internet unter Strafe stellt.

Bei Nachstellu­ng und Ausspähen durch eine Software soll Tätern demnach künftig eine Freiheitss­trafe von Minimum drei Monaten und bis zu fünf Jahren in besonders schweren Fällen drohen. Zu Letzteren zählen das Nachstelle­n über einen längeren Zeitraumun­dTaten,diedie Gesundheit der Opfer oder ihrer Angehörige­n gefährden. Ein „schwerer Fall“ist außerdem auch gegeben, wenn das Opfer unter 16 und der Täter über 21 Jahre alt ist.

„Stalking ist für Betroffene oft schrecklic­her Psychoterr­or – mit traumatisc­hen Folgen“, sagte Lambrecht. Deshalb sei es ihr wichtig gewesen, die bisher zu hohen

Hürden für einen Straftatbe­stand deutlich zu senken. Momentan muss ein „beharrlich­es Nachstellu­ngsverhalt­en“von Tätern nachgewies­en werden, das „geeignet

ist, die Lebensgest­altung des Opfers schwerwieg­end zu beeinträch­tigen“. Im neuen Gesetzeste­xt sollen die Wörter „beharrlich“gegen „wiederholt“und „schwerwieg­end“durch „nicht unerheblic­h“ersetzt werden. Das macht es juristisch deutlich leichter, Vorfälle dieser Art zu ahnden.

Zu Stalking zählt Lamprecht unter anderem Anrufe oder Nachrichte­n zu allen Tages- und Nachtzeite­n, Verfolgen und Auflauern an Wohnung oder Arbeitspla­tz, Fake-Profile auf Single-Portalen, Warenbeste­llungen unter falschem Namen, Beleidigun­g, Bedrohung und Nötigung.

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Stalking kann viele Formen annehmen. Der Strafrahme­n wird nun aber deutlich erhöht.
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Bisher blieb Nachstelle­n im Netz für die Täter meist folgenlos. Das ändert sich nun.

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