Hamburger Morgenpost

Badeorte haben Angst vor Touri-Ansturm

OSTERWOCHE­NENDE Gemeinden wollen Corona-Beschränku­ngen verstärkt kontrollie­ren

- DPA/PREI

Kurz vor Ostern ist die Stimmung in den schleswig-holsteinis­chen Badeorten ziemlich gedämpft. Die Angst vor einem Touri-Ansturm ist in Corona-Zeiten groß. Was erwarten die Küstenorte an Nord- und Ostsee?

Auch über Ostern gilt im Norden ein touristisc­hes Beherbergu­ngsverbot. In Hotels, Pensionen und anderen Quartieren darf nur übernachte­n, wer aus berufliche­n oder medizinisc­hen Gründen reist. Freizeitpa­rks und Schwimmbäd­er bleiben geschlosse­n. Andere Einrichtun­gen wie Museen, Bibliothek­en, Tierparks, Aquarien und Sonnenstud­ios können dagegen öffnen. Es gilt eine Beschränku­ng der Besucherza­hl pro Fläche, es müssen Kontaktdat­en erhoben werden.

Trotz der Einschränk­ungen rechnet Sylts Bürgermeis­ter Häckel mit vermehrten Anreisen an den Ostertagen.

Sein Wunsch: Wer in seine Zweitwohnu­ng reise, solle sich regelmäßig testen lassen.

„Auch Tagesgäste mögen sich bitte testen – eine Teststatio­n haben wir unmittelba­r am Bahnhof Westerland eingericht­et“, sagte Häckel. Er kündigte zudem an, das bestehende Beherbergu­ngsverbot

weiter zu kontrollie­ren.

Auch St. Peter-Ording rechnet je nach Wetterlage mit mehr Zweitwohnu­ngsbesitze­rn und Dauercampe­rn. Die Gemeinde appelliert an die Gäste, sich an die Corona-Regeln zu halten, Masken zu tragen und gezielt Orte aufzusuche­n, die wenig frequentie­rt sind.

Zudem wird Campern dringend abgeraten, nach St. Peter-Ording zu reisen, da es keine Stellplätz­e gebe. „Wildes Campen ist verboten und wird mit Geldbußen von 100 Euro zuzüglich Bearbeitun­gsgebühr bestraft“, sagte Tourismus-Direktorin Katharina Schirmbeck.

Auf der Seebrücke gibt es eine Maskenpfli­cht. Am Osterwoche­nende soll es verstärkte Kontrollen geben. Tagestouri­smus ist nicht verboten, die Gemeinde weist aber darauf hin, dass es vor Ort nur ein sehr eingeschrä­nktes Angebot gibt. So werde keine Außengastr­onomie angeboten, „und wir haben keine Strandkörb­e rausgestel­lt“.

Der Kreis Nordfriesl­and hat bereits am Wochenende die Allgemeinv­erfügung zur Maskenpfli­cht auf Straßen und Plätzen im Kreisgebie­t verlängert und um Regelungen für die Gemeinde Sylt ergänzt.

Auch im Kreis Ostholstei­n wurde die Pflicht zum Tragen eines Mund-NasenSchut­zes für einige Orte ausgeweite­t. So gilt jetzt auch in Burg auf Fehmarn sowie in den Yachthäfen Burgstaake­n und Orth auf der Ostseeinse­l die Maskenpfli­cht.

Gleiches gilt für den Yachthafen Grömitz. In Scharbeutz und Timmendorf­er Strand müssen auch am Ostermonta­g Masken getragen werden. Zuvor galt diese Pflicht nur an den Wochenende­n.

In Grömitz gibt es etwa 3800 Zweitwohnu­ngen. Ob die allerdings tatsächlic­h nur von den Eigentümer­n und deren Familien genutzt werden, lässt sich nach Angaben des Tourismus-Service Grömitz nicht feststelle­n. Dort werden wie auch in Timmendorf­er Strand an den Feiertagen Polizei und Ordnungsam­t unterwegs sein.

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Standkörbe sollen in St. PeterOrdin­g zu Ostern noch nicht aufgestell­t werden.

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