Badeorte haben Angst vor Touri-Ansturm
OSTERWOCHENENDE Gemeinden wollen Corona-Beschränkungen verstärkt kontrollieren
Kurz vor Ostern ist die Stimmung in den schleswig-holsteinischen Badeorten ziemlich gedämpft. Die Angst vor einem Touri-Ansturm ist in Corona-Zeiten groß. Was erwarten die Küstenorte an Nord- und Ostsee?
Auch über Ostern gilt im Norden ein touristisches Beherbergungsverbot. In Hotels, Pensionen und anderen Quartieren darf nur übernachten, wer aus beruflichen oder medizinischen Gründen reist. Freizeitparks und Schwimmbäder bleiben geschlossen. Andere Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Tierparks, Aquarien und Sonnenstudios können dagegen öffnen. Es gilt eine Beschränkung der Besucherzahl pro Fläche, es müssen Kontaktdaten erhoben werden.
Trotz der Einschränkungen rechnet Sylts Bürgermeister Häckel mit vermehrten Anreisen an den Ostertagen.
Sein Wunsch: Wer in seine Zweitwohnung reise, solle sich regelmäßig testen lassen.
„Auch Tagesgäste mögen sich bitte testen – eine Teststation haben wir unmittelbar am Bahnhof Westerland eingerichtet“, sagte Häckel. Er kündigte zudem an, das bestehende Beherbergungsverbot
weiter zu kontrollieren.
Auch St. Peter-Ording rechnet je nach Wetterlage mit mehr Zweitwohnungsbesitzern und Dauercampern. Die Gemeinde appelliert an die Gäste, sich an die Corona-Regeln zu halten, Masken zu tragen und gezielt Orte aufzusuchen, die wenig frequentiert sind.
Zudem wird Campern dringend abgeraten, nach St. Peter-Ording zu reisen, da es keine Stellplätze gebe. „Wildes Campen ist verboten und wird mit Geldbußen von 100 Euro zuzüglich Bearbeitungsgebühr bestraft“, sagte Tourismus-Direktorin Katharina Schirmbeck.
Auf der Seebrücke gibt es eine Maskenpflicht. Am Osterwochenende soll es verstärkte Kontrollen geben. Tagestourismus ist nicht verboten, die Gemeinde weist aber darauf hin, dass es vor Ort nur ein sehr eingeschränktes Angebot gibt. So werde keine Außengastronomie angeboten, „und wir haben keine Strandkörbe rausgestellt“.
Der Kreis Nordfriesland hat bereits am Wochenende die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht auf Straßen und Plätzen im Kreisgebiet verlängert und um Regelungen für die Gemeinde Sylt ergänzt.
Auch im Kreis Ostholstein wurde die Pflicht zum Tragen eines Mund-NasenSchutzes für einige Orte ausgeweitet. So gilt jetzt auch in Burg auf Fehmarn sowie in den Yachthäfen Burgstaaken und Orth auf der Ostseeinsel die Maskenpflicht.
Gleiches gilt für den Yachthafen Grömitz. In Scharbeutz und Timmendorfer Strand müssen auch am Ostermontag Masken getragen werden. Zuvor galt diese Pflicht nur an den Wochenenden.
In Grömitz gibt es etwa 3800 Zweitwohnungen. Ob die allerdings tatsächlich nur von den Eigentümern und deren Familien genutzt werden, lässt sich nach Angaben des Tourismus-Service Grömitz nicht feststellen. Dort werden wie auch in Timmendorfer Strand an den Feiertagen Polizei und Ordnungsamt unterwegs sein.