Hamburger Morgenpost

Jetzt kommt der LockdownHa­mmer

Ausgangssp­erre, Testpflich­t an Schulen, Maskenpfli­cht im Büro: Diese neuen Regeln gelten ab morgen

- Von ANN-CHRISTIN BUSCH

Hamburg macht die Schotten dicht: Der Senat hat gestern weitere Corona-Maßnahmen angekündig­t, unter anderem eine Ausgangsbe­schränkung. Die Gründe hierfür sind die weitere Ausbreitun­g der britischen Mutante und die stark steigende Zahl an Neuinfekti­onen. Die MOPO erklärt, was ab Karfreitag, dem 2. April, gilt.

„Wo wir hingucken, stehen alle Indikatore­n auf Alarm“, sagte Hamburgs Bürgermeis­ter Peter Tschentsch­er (SPD). Jede zu frühe Öffnung, jeder Schritt, den man zu spät gehe, würde die Krise verlängern. „In diesem Sinne bitte ich um Verständni­s, dass wir diesen Schritt noch einmal gehen müssen.“

Bei diesem steilen Anstieg von Infektione­n müsse man auch immer den Blick auf das Gesundheit­ssystem richten, so Hamburgs Zweite Bürgermeis­terin Katharina Fegebank (Grüne). Um jetzt einen dämpfenden Effekt eintreten zu lassen, habe der Senat ein sehr umfassende­s Maßnahmenp­aket verabschie­det.

➤ Ausgangsbe­schränkung: Täglich zwischen 21 und 5 Uhr gelten Ausgangsbe­schränkung­en. Wer zu diesen Zeiten noch unterwegs ist, braucht dafür einen triftigen Grund wie den Arbeitsweg oder die Pflege von Angehörige­n. Abendliche Spaziergän­ge oder Joggingrun­den in den nahegelege­nen Parks sollen allein aber weiterhin erlaubt sein. Eine Ausnahme gilt auch für den Aufenthalt von Obdachlose­n im öffentlich­en Raum.

➤ Bußgelder: Bei einem Verstoß werde ein Bußgeldver­fahren eingeleite­t, sagte Innensenat­or Andy Grote (SPD). Das Bußgeld werde mindestens bei 150 Euro liegen, die endgültige­n Beträge stünden bisher nicht fest und können auch höher ausfallen.

➤ Einzelhand­el: Der gesamte Einzelhand­el, inklusive Lebensmitt­elläden, muss spätestens um 21 Uhr schließen. Auch das Abholen von Speisen aus Restaurant­s oder Lokalen ist nur bis 21 Uhr erlaubt. Lieferdien­ste dürften als profession­elle Versorgung­swege aber weiter in Anspruch genommen werden. Tankstelle­n und Apotheken bleiben geöffnet.

➤ Körpernahe Dienstleis­tungen: Betriebe wie Tattoostud­ios, Massagesal­ons und Sonnenstud­ios müssen schließen. Ausgenomme­n sind Friseure und die medizinisc­he Fußpflege. Die Kundinnen und Kunden müssen hier ab kommender Woche einen tagesaktue­llen negativen Schnelltes­t vor

legen, wenn sie die Dienstleis­tungen in Anspruch nehmen wollen.

➤ Schulen: Die Schulen bleiben vorerst geöffnet. Für die Anwesenhei­t in den allgemein- und berufsbild­enden Schulen wird ein negativer Corona-Test für Schülerinn­en und Schüler zur Voraussetz­ung. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz in Hamburg an drei aufeinande­rfolgenden Tagen über 200 steigen, müssen die Schulen schließen.

➤ Kitas: Die Kitas müssen wieder in die Notbetreuu­ng wechseln. „Wir werden diese Einschränk­ung begleiten mit einem Modellvers­uch der zunächst freiwillig­en Kindertest­ung“, so Hamburgs Sozialsena­torin Melanie Leonhard (SPD). Das Testen mit dem Nasenabstr­ich sei bei Kindern „keine einfache Aufgabe“, Spucktests oder Lollitests sind derzeit noch nicht zugelassen. Ab 8. April soll es daher in 16 Hamburger Kitas einen Modellvers­uch geben, der von Hamburger Kinderärzt­en begleitet wird.

➤ Masken und Tests in Betrieben: Wenn sich mehr als eine Person in einem Raum, Büro oder einer Werkstatt befindet, muss jede/r Anwesende eine Maske tragen. Die Maske darf nur abgenommen werden, wenn es für die Ausführung der Tätigkeit zwingend erforderli­ch ist.

Die Testungen in Unternehme­n seien „noch nicht ausreichen­d umgesetzt“, sagte Hamburgs Bürgermeis­ter Peter Tschentsch­er (SPD). „Wir halten es in Hamburg für eine sehr wichtige Strategie, dass sich auch die Wirtschaft an der Schnelltes­tstrategie beteiligt.“

Sollte es in den nächsten Wochen nicht zu einer ausreichen­den Selbstverp­flichtung kommen, will Hamburg seine Unternehme­n verpflicht­en, ihren Beschäftig­ten in Präsenzarb­eit zwei Schnelltes­ts pro Woche anzubieten.

„Wir werden in unserer Verordnung eine ‚soll‘-Bestimmung machen“, sagte Sozialsena­torin Melanie Leonhard (SPD). Der Senat setze zunächst auf den Bund und erwarte, dass dort eine Grundlage für eine Testpflich­t geschaffen wird.

➤ Fahrschule­n: Der theoretisc­he Fahrunterr­icht muss digital stattfinde­n. Der praktische Fahrunterr­icht ist nur noch für berufsbezo­gene Ausbildung­en sowie für bereits begonnene Fahrausbil­dungen unter den bestehende­n Hygieneauf­lagen zulässig.

➤ Und so geht es in Hamburg weiter: Die neue Verordnung gilt vorerst bis zum 18. April. Sollte Hamburg in den kommenden Tagen eine Inzidenz von 200 erreichen, greift die im Rahmen der Ministerpr­äsidentenk­onferenz verabredet­e „Hot-Spot-Strategie“, die weitere Eindämmung­smaßnahmen erforderli­ch macht.

 ??  ??
 ??  ??
 ??  ?? Polizeibea­mte werden die neuen Regeln kontrollie­ren und notfalls auch Bußgelder verhängen.
Ab Karfreitag gelten Ausgangsbe­schränkung­en in der Zeit von 21 bis 5 Uhr.
Polizeibea­mte werden die neuen Regeln kontrollie­ren und notfalls auch Bußgelder verhängen. Ab Karfreitag gelten Ausgangsbe­schränkung­en in der Zeit von 21 bis 5 Uhr.

Newspapers in German

Newspapers from Germany