Senat will Verfassungsgericht anrufen
GEDENKSTÄTTE Konzern mit NS-Vergangenheit im selben Haus?
Im Streit um die Gedenkstätte Hannoverscher Bahnhof in der HafenCity will der Senat sich nun an die Präsidentin des Verfassungsgerichts wenden, wie aus einer Anfrage der Linken hervorgeht. Es geht um einen NS-Nachfolgekonzern, der Büroflächen oberhalb des Dokumentationszentrums beziehen soll – zum Entsetzen von Sinti-Verein und AuschwitzKomitee.
Am Lohseplatz, dem ehemaligen Vorplatz des Hannoverschen Bahnhofs, wird ein Dokumentationszentrum entstehen, zum Gedenken an die mehr als 8000 Juden, Sinti und Roma, die von hier aus zwischen 1940 und 1945 in Ghettos und Konzentrationslager deportiert wurden.
Seit einigen Wochen gibt es Ärger: Über den Räumen mit der Dauerausstellung hat ein Privatinvestor Büroflächen an die Firma Wintershall Dea vermietet, ein Gasund Ölunternehmen, das – so die Betroffenen – „im Nationalsozialismus Nutznießer von Arisierungen und Betriebsaneignungen
und in großem Umfang am System der NS-Zwangsarbeit beteiligt war“.
Kulturbehörde und Investor haben für die Gedenkstätte ein 200-jähriges Dauernutzungsrecht vereinbart. In dem Vertrag steht auch, dass das Gebäude nicht so genutzt werden darf, dass es „in der Wahrnehmung der Opfer des Nationalsozialismus im Konflikt steht mit dem Zweck des Dokumentationszentrums“.
Genau dieser Fall sei mit der Vermietung an das Ölunternehmen eingetreten, räumt der Senat ein: „Der Senat erkennt die Wahrnehmung der Opferverbände an, dass die Vermietung von Büroflächen an Wintershall Dea im Konflikt mit dem Dokumentationszentrum steht.“
Ob der Investor einen neuen Mieter suchen muss, soll jetzt – wie im Vertrag für solche Streitfälle festgeschrieben – die Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgerichts klären. Der Senat kündigt in seiner Antwort an, sie „kurzfristig anzurufen“.