Schmetterlinge und der Streit um den G + J-Neubau
Gefährdete Insektenart auf Grundstück gesichtet – Anwohner im Clinch mit Umweltbehörde
Nachtkerzenschwärmer gehörenzud en 138 in Europa strengstens geschützten Arten. Ausgerechnet auf dem Gelände des geplanten Verlagsgebäudes von Gruner + Jahr wurden die seltenen Schmetterlinge gesichtet. Anwohner kämpfen für den Schutz der bedrohten Art, die Umweltbehörde weist die Kritik am Umgang mit dem Fall zurück.
Anwohnerin Marianne Wellershoff, Zweite Vorsitzende des Netzwerks HafenCity, eines Bürgervereins vor Ort, hat gemeinsam mit dem Naturschutzbund (Nabu) vor einiger Zeit zwei Exemplare des seltenen Nachtkerzenschwärmers auf dem Gelände des geplanten Neubaus entdeckt, so das „Hamburger Abendblatt“. Wellershoff habe sich an die Umweltbehörde gewandt.
Die Behörde sei jedoch der Auffassung, dass die Sichtung von lediglich zwei Nachtkerzenschwärmern kein Grund für eine Nichtgenehmigung des Baus sei. Die Falter könnten auf andere Habitate ausweichen, so das „Abendblatt“in Bezugnahme auf eine Aussage der Behörde.
Wellershoff sei empört über diese Argumentation. Die Schmetterlinge könnten auf anderen Flächen kein geeignetes Futter finden. „So wird der Lebensraum des doch eigentlich geschützten Tieres ersatzlos zerstört, ohne dass eine Alternative angeboten wird“, so die Anwohnerin in Medienberichten. „Trickserei und Augenwischerei“werfe sie der Behörde vor, auch wenn diese möglicherweise im Recht sein könnte, wie sie selbst eingeräumt haben soll.
Um dies überprüfen zu können, müssten die Anwohner ein Normenkontrollverfahren anstrengen, so Wellershoff. Sie sehe die Aufgabe jedoch bei der Umweltbehörde. Die Behörde sagt jedoch laut Medienberichten: „Der Nachtkerzenschwärmer breitet sich seit einigen Jahren in Hamburg aus. Es gibt keine Hinweise, dass der Falter dauerhaft auf der Fläche lebt oder sich vermehrt.“
Um eine mögliche Ansiedelung vor Baubeginn auszuschließen, habe die Behörde es im Zuge des Genehmigungsverfahrens zur Auflage gemacht, dass die Fläche im Frühjahr gemäht werde. Dann gebe es keinen Grund für die Schmetterlinge zurückzukehren. Aus Artenschutz-Sicht stelle der Falter kein Problem für einen Vollzug der Baugenehmigung dar. Gruner + Jahr hat laut Medienberichten von der Sichtung der Schmetterlinge bisher nichts gehört.