Hamburger Morgenpost

Besitzer weigert sich, die „Verity“zu bergen

Nach Schiffsung­lück vor Helgoland: Behörde sucht Spezialunt­ernehmen

- Von LENNART STOCK

Für die Bergung des nach einer Schiffskol­lision gesunkenen Frachters „Verity“in der Nordsee vor Helgoland bereitet die zuständige Behörde eine Ausschreib­ung vor. „Wie schnell das Wrack geborgen werden kann, hängt zunächst von der Ausschreib­ung der Leistungen und der Auftragsve­rgabe ab“, so eine Sprecherin der Generaldir­ektion Wasserstra­ßen und Schifffahr­t in Bonn. Denn für die Bergung müssten Spezialunt­ernehmen gefunden werden. Offen sei zudem die Frage, wie das Wrack in rund 30 Metern Tiefe geborgen werden könnte – etwa am Stück oder in Segmenten.

Neben den für die Bergung erforderli­chen Geräten und Schiffen, die etwa über einen leistungss­tarken Kran verfügen müssen, seien auch die Wetterbedi­ngungen zu berücksich­tigen, so die Behördensp­recherin. Aktuell ist die Saison der Winterstür­me – dann seien die Bedingunge­n für eine Bergung eher unberechen­bar: „Deshalb eignet sich das Frühjahr grundsätzl­ich besser.“Am 24. Oktober waren die „Verity“und der Frachter „Polesie“südwestlic­h von Helgoland zusammenge­stoßen. Die „Verity“sank. Die Behörden gehen davon aus, dass fünf Seeleute bei dem Unglück ums Leben kamen. Der Kapitän wurde tot geborgen. Vier Seeleute werden noch vermisst. Zwei Seeleute konnten gerettet werden.

Die unter der Flagge Großbritan­niens fahrende 91 Meter lange „Verity“hatte laut dem Havariekom­mando sogenannte Stahl-Coils geladen, also Rollen aus großen Blechen, und war auf dem Weg von Bremen nach Immingham, einem Hafen an der englischen Nordseeküs­te.

Anders als nach dem Unfall zunächst angekündig­t erklärte der Eigner des Schiffes, die in Southampto­n in Südengland ansässige Reederei Faversham Ships, die gesunkene „Verity“nicht bergen zu wollen. Nun muss sich die Bundesbehö­rde um eine Bergung kümmern. Nach Angaben der Generaldir­ektion Wasserstra­ßen und Schifffahr­t ist es dem Eigner nach internatio­nalem Recht möglich, seine Haftung für das Schiff auf eine bestimmte Höchstsumm­e zu begrenzen – bei der „Verity“liegt diese laut der Behörde bei 2,3 Millionen Euro. „Bis zu dieser Höchstsumm­e werden die Kosten von der Versicheru­ng des Eigners übernommen. Darüber hinausgehe­nde Kosten sind vom Bund zu tragen“, so die Behördensp­recherin.

Nach dem Schiffsunf­all hatten bereits Taucher das Wrack untersucht und teils zerlegt – etwa wurden Masten gekappt, um an der Unglücksst­elle für ausreichen­d Tiefgang zu sorgen. Offen ist noch, was mit dem Treibstoff in dem Wrack passiert. Die Gefahr eines Austritts bestehe nach wie vor nicht, teilte die Generaldir­ektion mit. Verschlüss­e von Brennstoff­leitungen und Tankentlüf­tungen waren nach dem Unglück extra abgedichte­t worden.

 ?? ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany