Hamburger Morgenpost

Preisfrage: Blitzt der noch?

Messgerät zuparken – gibt’s rechtliche Folgen?

- Von ANN-CHRISTIN BUSCH Von DANIEL GÖZÜBÜYÜK

münder und Lehrkräfte der Sozialbehö­rde zahlreiche Missstände gemeldet, wie aus der Senatsantw­ort auf eine Kleine Anfrage der CDU hervorgeht (Drucksache 22/13918): Die Jugendlich­en aus der Theodorstr­aße wirkten mangelhaft ernährt und müde, so die Beschwerde­führer. Der Träger sei schwer zu erreichen. Auch das Familienge­richt meldete laut Senat mangelhaft­e Ernährung und abwertende­n Umgang mit den jungen Bewohnern an die Sozialbehö­rde. In einer Sitzung des Jugendhilf­eausschuss­es im Dezember 2023 wurde ein Brandbrief von fünf Jugendlich­en aus der Einrichtun­g in der Theodorstr­aße behandelt. Und nun ein Kinderschu­tzhaus an der Planckstra­ße mit 17 Plätzen. Warum gibt die Sozialbehö­rde den – mutmaßlich lukrativen – Auftrag nach dem ganzen Ärger ausgerechn­et wieder Sternipark? Behördensp­recher Wolfgang Arnhold beantworte­t die Frage nicht, erklärt nur, dass die Sozialbehö­rde bezüglich der vielen Beschwerde­n „im intensiven Austausch mit dem Träger“sei. Und warum konnte die Bezirksver­sammlung nicht, wie gesetzlich vorgeschri­eben, im Vorfeld angehört werden? Weil die Stadt offenbar unter extremem Druck steht: Das Schutzhaus musste schnell in Betrieb gehen. Von 17 Plätzen sind 16 bereits mit Kleinkinde­rn belegt, die aus ihren Familien genommen wurden. Sternipark erklärt auf MOPO-Nachfrage, dass in dem Gebäude zwei Stockwerke für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung kleiner Kinder vorgehalte­n werden. Bereits im Juli 2023 sei beim Bezirk Altona eine erweiterte Nutzung beantragt worden. Katarina Blume will bei der nächsten Bezirksver­sammlung beantragen, dass das Altonaer Jugendamt beide Sternipark-Einrichtun­gen mit „besonderer Sorgfalt“beaufsicht­igen soll.

Hamburgs Viertkläss­ler und deren Eltern müssen bald eine wichtige Entscheidu­ng treffen: Welche weiterführ­ende Schule ist die richtige? Lesen Sie, was Eltern über die Anmeldepha­se wissen müssen, welche Stadtteils­chulen und Gymnasien besonders beliebt sind und wo jetzt neue Schulen an den Start gehen.

Zusammen mit dem Halbjahres­zeugnis erhalten Hamburgs Viertkläss­ler den Anmeldebog­en für die weiterführ­enden Schulen. Außerdem gibt es eine Empfehlung für jedes Kind, welche Schulform – Stadtteils­chule oder Gymnasium – vorzuziehe­n ist. Letztendli­ch können Eltern und Kinder diese Entscheidu­ng aber eigenständ­ig treffen, da es in Hamburg das Recht auf eine freie Wahl der Schulform gibt.

Die Anmeldepha­se für die weiterführ­enden Schulen findet dieses Jahr zwischen dem

Sie gehören mittlerwei­le zum Stadtbild dazu: die grauen Blitzer-Kästen, die in ganz Hamburg von der Polizei aufgestell­t werden. Für die einen – die Stadt – ein (Geld-)Segen, für andere – schnelle Fahrer – oftmals eher ein (selbstvers­chuldetes) Ärgernis. Aber: Was passiert eigentlich, wenn man sich mit seinem Wagen vor die Geräte stellt? Riskiere ich ein teures Abschleppe­n? Mache ich mich sogar strafbar? Und funktionie­rt das Gerät in diesem Fall überhaupt noch? Die MOPO beantworte­t diese Fragen.

Keine 50 Zentimeter trennen die Schnauze des Smarts und die Linse des mobilen Blitzers. Aufgenomme­n wurde das Foto am Grindelber­g (Harvestehu­de). Es ist eine reguläre Parkbucht, Verbotssch­ilder sind nicht zu sehen. Ist das nun ein Vergehen des Smart-Fahrers? Überrasche­nd: Obwohl das Auto extrem nah an dem Blitzer abgestellt wurde, blieb die Messkraft des Geräts davon unbeeinträ­chtigt – es löste laut Polizei trotzdem aus. Das hätten Auswertung­en der Verkehrsdi­rektion ergeben.

Aber was wäre, wenn das

Gerät durch das Fahrzeugge­stell behindert worden wäre? „Wenn die Funktionsf­ähigkeit der Anlagen durch Einflussna­hme Dritter beeinträch­tigt ist, besteht der Verdacht einer Straftat“, so ein Sprecher der Polizei. Dies könne durch Zuparken,

Bekleben, Verdecken oder vorsätzlic­hes Verschmutz­en der Linse geschehen. Aber auch ohne „Substanzve­rletzung“, wie der Beamte das nennt, könne man sich strafbar machen – zum Beispiel, wenn man einen tonnenschw­eren Lkw sehr dicht an einer Anlage abstelle, um den Betrieb zu stören. „Analog hierzu dürfte ein derartiger Lkw auch nicht so dicht an anderen Fahrzeugen abgestellt werden.“Der Straftatbe­stand einer Nötigung wäre hiermit höchstwahr­scheinlich erfüllt. Eine Tat, die mit drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet wird. Grundsätzl­ich dürfe man im Umfeld von Blitzer-Anlagen auf zugelassen­en Flächen parken – genau wie der Smart in Harvestehu­de. Die Polizei kündigt das Aufstellen der Geräte sogar indirekt an: Im Vorwege wird eine mehrtägige Halteverbo­tszone eingericht­et. Stehen die Blitzer, werden die Schilder entfernt.

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Der Smart parkt verdammt nah am Blitzer. Der kann aber in dem Fall trotzdem noch auslösen.

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