Hamburger Morgenpost

„ Recht auf Reparatur“kommt — aber nicht für alle Geräte

Für Verbrauche­r und Umwelt gut – Umsetzung dauert aber noch

- Von MIRIAM KAEFERT

BRÜSSEL – Das Handy fällt ins Klo, dem Staubsauge­r geht die Puste aus und die Küchenmasc­hine ist total durchgekna­llt: Nicht einmal auf seine Elektroger­äte kann man sich verlassen. Und was einmal kaputt ist, kommt fast immer weg: Das kauft man dann halt neu. Doch in Zukunft soll sich das ändern: Die EU hat das „Recht auf Reparatur“endlich beschlosse­n. Wann es gilt und was Sie wissen müssen.

In der Nacht zu Freitag haben Unterhändl­er des Europaparl­aments und der EUStaaten einen Durchbruch verkündet und sich auf neue EU-Vorgaben geeinigt. Der Chefverhan­dler des Parlaments, der deutsche SPDAbgeord­nete René Repasi, euphorisch: „Es wird erstmals ein Rechtsansp­ruch auf Reparatur bei sogenannte­r weißer Ware – darunter fallen vor allem Haushaltsg­eräte – und typischen Alltagspro­dukten wie Smartphone­s eingeführt.“

Was genau bedeutet denn „Recht auf Reparatur“? Die Vereinbaru­ng verpflicht­et Hersteller, Informatio­nen über Ersatzteil­e auf ihrer Website bereitzust­ellen. So soll auch der Wettbewerb unter Reparatura­nbietern angeheizt werden. Diese Infos müssen auch allen Parteien im Reparaturs­ektor – also auch kleinen Werkstätte­n – zur Verfügung gestellt werden, gaben die EU-Staaten bekannt.

Und: Hersteller dürfen nicht mehr verhindern oder verbieten, dass in Geräte gebrauchte oder 3D-gedruckte Ersatzteil­e eingebaut werden. Gut für Kunden: Online soll künftig über die voraussich­tlichen Kosten einer Reparatur informiert werden.

Damit man sich auch darauf verlassen kann, dass sich eine Reparatur lohnt, soll eine Gewährleis­tung eingeführt werden – und ein Jahr lang für das reparierte Gerät gelten.

Und für welche Geräte gilt die Richtlinie? Erst mal nur für solche, für die es schon auf EU-Ebene Reparaturv­orschrifte­n gibt – die aber bislang unverbindl­ich sind. So sind bislang unter anderem Kopfhörer oder Möbel nicht durch das Recht auf Reparatur abgedeckt. Auch der Automobils­ektor ist aus dem Anwendungs­bereich ausgenomme­n: Dort gebe es bereits einen funktionie­renden Reparaturm­arkt.

Bis alle auch wirklich von den neuen Regeln profitiere­n, dauert es aber noch etwas. Erst müssen noch Parlament und EU-Staaten final zustimmen, in aller Regel ist das aber reine Formsache. Danach können die Vorgaben in Kraft treten und müssen nach zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt sein.

Das „Recht auf Reparatur“

ist nicht nur für Verbrauche­r von Vorteil – es soll auch die Umwelt entlasten. Nach Schätzunge­n der EU-Kommission sollen in den kommenden 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausg­asemission­en sowie 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen eingespart werden und drei Millionen Tonnen Abfall weniger anfallen.

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Oh nein, das Display! Auch Handys fallen bald unter das neue Reparatur-Recht.
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Wie mach ich das nur heil? Anleitunge­n gibt es von Hersteller­n bald online.
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