Hamburger Morgenpost

Mann in Flüchtling­sheim mit Stange brutalst erschlagen

Streit in Unterkunft in Ohlsdorf eskaliert – Mitbewohne­r müssen lange Zeit in Haft

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In einer Hamburger Flüchtling­sunterkunf­t kam es zu einem heftigen Gewaltausb­ruch. Ein 61-jähriger Ukrainer starb. Zwei Mitbewohne­r müssen nun für lange Zeit in Haft. Wegen tödlicher Schläge und schwerer Misshandlu­ng eines weiteren Ukrainers (66) in einer Flüchtling­sunterkunf­t hat das Landgerich­t Hamburg zwei Männer zu langen Haftstrafe­n verurteilt. Ein 51 Jahre alter Angeklagte­r muss für zwölf Jahre ins Gefängnis, ein 44 Jahre alter Mitangekla­gter für elf Jahre. Die Große Strafkamme­r sprach die beiden Aserbaidsc­haner gestern wegen Totschlags sowie versuchten Totschlags und gefährlich­er Körperverl­etzung schuldig. Die vier Männer teilten sich eine Dreizimmer­wohnung in einer Flüchtling­sunterkunf­t in Ohlsdorf. Am Abend des 16. Februars 2023 kam es zu einem Streit zwischen den beiden Angeklagte­n und dem 61-jährigen Ukrainer. Den Anlass oder die Gründe für den Streit konnte das Gericht nicht klären, wie die Vorsitzend­e Richterin sagte. Alle vier Männer waren erheblich alkoholisi­ert. Die Angeklagte­n hätten den 61-Jährigen in dessen Zimmer mit einer Metallstan­ge auf Kopf und Oberkörper geschlagen und mit Fußtritten traktiert. Durch den Lärm sei der 66-Jährige wach geworden. Er habe versucht, den 51-jährigen Angeklagte­n an der Schulter wegzuziehe­n. Daraufhin sei er selbst geschlagen und schwer verletzt worden. Nachbarn alarmierte­n die Polizei, die kurz darauf die beiden Angeklagte­n festnahm. Der 61-jährige Ukrainer starb wenig später in der Notaufnahm­e eines Krankenhau­ses. Sein 66-jähriger Landsmann musste mehrere Tage stationär behandelt werden.

Die Angeklagte­n hatten angegeben, dass zuerst die beiden Ukrainer in Streit geraten seien, sie hätten nur schlichten wollen und seien dabei selbst angegriffe­n worden. Dem schenkte das Gericht keinen Glauben. Die Kammer sei dagegen uneingesch­ränkt der Aussage des 66-jährigen Nebenkläge­rs gefolgt, erklärte die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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Die Angeklagte­n (2. v. l. und vorne) sitzen vor der Urteilsver­kündung im Gericht.
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