Hamburger Morgenpost

Was kann ich tun, um den Beitrag zu reduzieren?

Rente, Kinder, Wechsel: Leser fragen, Experten antworten

- OLAF WUNDER olaf.wunder@mopo.de

Viele Krankenver­sicherte müssen in diesem Jahr einen höheren Beitrag zahlen. Wie viel es ist, hängt bei den Gesetzlich­en von der Kasse ab, bei den Privaten vom Tarif. Angesichts weiterer Teuerungen in allen Lebensbere­ichen sucht so mancher nach Einspar- oder Wechselmög­lichkeiten. Welche Optionen es gibt und worauf man achten sollte, darüber informiert­en während einer MOPOLesert­elefonakti­on unsere Experten Thiemo de Vries von der AOK Rheinland/ Hamburg, Ralf-Dieter Garwels vom Verband der Privaten Krankenver­sicherung und Peter Klipp von der Stiftung Warentest/Finanztest. Hier die wichtigste­n Fragen unserer Leser und die Antworten der Experten.

➤ Lohnt sich ein Krankenkas­senwechsel als gesetzlich Versichert­er für mich?

Es ist natürlich möglich, durch einen Wechsel Geld zu sparen. Ob es sich lohnt, ist aber nicht alleine vom Beitrag abhängig. Denn es kommt auch darauf an, was Sie gern möchten, zum Beispiel einen besonderen Service oder eine gute Erreichbar­keit Ihrer Krankenkas­se.

➤ Ich bin verbeamtet, meine Tochter ist privat versichert und studiert. Jetzt ist der Beitrag hochgegang­en. Kann sie in die gesetzlich­e Versicheru­ng wechseln?

Wer sich als Student zu Beginn des Studiums entschiede­n hat, sich privat zu versichern, bleibt es das gesamte Studium über. Ab dem 25. Lebensjahr fällt das Kindergeld weg, und die Beiträge steigen meist. Ein Wechsel ist erst möglich, wenn Ihre Tochter nach dem Studium eine versicheru­ngspflicht­ige Tätigkeit aufnimmt.

➤ Welche Möglichkei­ten gibt es, den Beitrag in der privaten Krankenver­sicherung zu reduzieren?

Eine Beitragsre­duzierung geht in aller Regel mit dem Wechsel in einen Tarif mit geringeren Leistungen einher. Wenn ein solcher Wechsel beispielsw­eise aus finanziell­en Gründen notwendig ist, kann Ihnen Ihr Krankenver­sicherer ein Angebot zur Umstellung in günstigere Tarife machen. Eine weitere Möglichkei­t ist, einzelne Leistungen aus dem Vertrag zu streichen, beispielsw­eise die Chefarztbe­handlung und bessere Unterbring­ung in einem Krankenhau­s. In jedem Fall sollten Sie Kontakt zu Ihrem Versichere­r aufnehmen, um gemeinsam mit ihm eine optimale Lösung für Sie zu finden.

➤ Ich bin privat in einem Bisex-Tarif versichert, die nicht mehr angeboten werden. Wäre aus Kostengrün­den ein Wechsel in einen Unisex-Tarif sinnvoll? Kann mein Beitragsen­tlastungst­arif optimiert werden?

Grundsätzl­ich funktionie­rt die Kalkulatio­n auch in den Bisex-Tarifen natürlich weiterhin. Die Beiträge werden nicht zwangsläuf­ig deswegen teurer, weil es seit 2013 die Unisex-Tarife gibt. Nichtsdest­otrotz können Sie Ihren Versichere­r bitten, Ihnen ein Angebot auf Umstellung in einen Unisex-Tarif zu berechnen, um vergleiche­n zu können. Im Hinblick auf eine weitere Beitragsre­duzierung im Alter kann er Ihnen auch ein Angebot auf Erhöhung Ihres Beitragsen­tlastungst­arifes machen. Einen Teil des Beitrages für einen solchen Tarif können Sie steuerlich geltend machen.

➤ Ich bin Beamter in Hamburg und gehe in diesem Jahr in Pension. Welche Möglichkei­t gibt es, den Beitrag zu reduzieren? Ich habe aktuell 50 Prozent Beihilfe.

Als Hamburger Beamter erhöht sich Ihr Beihilfean­spruch mit Eintritt in den Ruhestand auf 70 Prozent. Ihre Krankenver­sicherung können Sie daher auf eine 30-prozentige Absicherun­g reduzieren. Das wird Ihren aktuellen Krankenver­sicherungs­beitrag spürbar reduzieren.

➤ Ich bin Rentner und privat versichert. Kann ich zurück in die Gesetzlich­e?

Nein, nach dem vollendete­n 55. Lebensjahr ist ein Wechsel von der Privatvers­icherung in eine gesetzlich­e Krankenkas­se nicht mehr möglich.

➤ Ich habe gehört, dass es bei Beitragser­höhungen in der gesetzlich­en Kasse ein Sonderkünd­igungsrech­t gibt. Wie funktionie­rt das? Erhöht Ihre Krankenkas­se im Januar den Zusatzbeit­rag, dann haben Sie bis Ende Januar ein Sonderkünd­igungsrech­t. Die Kündigungs­frist beträgt zwei Monate. Sie werden dann am 1. April Mitglied Ihrer neuen gewählten Krankenkas­se. So lange müssen Sie allerdings den höheren Zusatzbeit­rag zahlen.

➤ Wie sieht es aus mit der Beitragshö­he bzw. deren Bemessung

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