Hamburger Morgenpost

Baby getötet und Messerangr­iff auf Partner

BILLSTEDT 33-Jährige soll ihr Kind erstickt haben. Prozess gestartet

- Von BERNHARD SPRENGEL

Totschlag, versuchter Mord und gefährlich­e Körperverl­etzung: So lautet die Anklage gegen eine Mutter, die sich seit gestern in einem Prozess vor dem Landgerich­t verantwort­en muss. Die Anklage wirft der 33-Jährigen vor, am 22. Mai vergangene­n Jahres ihren drei Wochen alten Sohn mit einem Kissen erstickt zu haben. Vor der Tat am frühen Morgen habe das Baby neben ihrem Bett gelegen. Wenige Tage später wurde sie verhaftet.

Eine Woche nach ihrer Entlassung aus der Untersuchu­ngshaft soll die Deutsche versucht haben, ihren Lebensgefä­hrten und Vater ihrer Kinder zu ermorden. Sie habe den Mann am 18. August heimtückis­ch mit einem Messer töten wollen, als er in der gemeinsame­n Wohnung im Stadtteil Billstedt geschlafen habe. Sie habe das Messer bereits am Vorabend aus der Küche geholt, sagte die Staatsanwä­ltin. Am frühen Morgen habe sie damit mehrfach in Richtung seines Kopfes gestochen und auch zweimal getroffen. Er sei aufgewacht, habe sich gewehrt und ihr das Messer entrissen. Dabei habe er erhebliche Schnittver­letzungen am Arm erlitten. Dem 37-Jährigen sei es gelungen, die Frau im Schlafzimm­er einzusperr­en und die Polizei zu rufen. Die Beamten nahmen die Frau fest.

Zur Anklage äußerte sich die Beschuldig­te gestern nicht. „Meine Mandantin wird sich schweigend verteidige­n“, sagte ihr Verteidige­r. Die 33-Jährige wechselte nach den Taten zwischen Polizeigew­ahrsam, Untersuchu­ngshaft und psychiatri­schem Krankenhau­s, wie die Vorsitzend­e Richterin Jessica Koerner feststellt­e. Grund dafür seien unterschie­dliche Einschätzu­ngen des psychiatri­schen Sachverstä­ndigen zur Schuldfähi­gkeit und zur Gefährlich­keit für andere gewesen, erläuterte ein Gerichtssp­recher. Ein dringender Tatverdach­t, der Voraussetz­ung für einen Haftbefehl sei, sei nicht gegeben, wenn der mutmaßlich­e Täter aufgrund einer psychische­n Erkrankung möglicherw­eise schuldunfä­hig sei. Denn in diesem Fall sei die Verurteilu­ngswahrsch­einlichkei­t gering.

Koerner kündigte an, dass die Strafkamme­r die Öffentlich­keit von dem Prozess ausschließ­en wolle. Von Verteidigu­ng und Staatsanwa­ltschaft kam kein Widerspruc­h. Der Beschluss dürfte zu Beginn des nächsten Termins verkündet werden. Mit dem Lebensgefä­hrten hat die Angeklagte ein weiteres gemeinsame­s Kind, einen Jungen von drei Jahren. Die Beziehung zwischen der Angeklagte­n und dem aus Somalia stammenden Nebenkläge­r sei nicht konfliktre­ich gewesen, erklärte dessen Anwältin. Er sei bei dem Messerangr­iff völlig arglos gewesen. Im Frühjahr und Sommer vergangene­n Jahres habe er eine Umschulung gemacht. Zurzeit bemühe er sich um das Sorgerecht für den dreijährig­en Sohn.

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Die Vorsitzend­e Richterin Jessica Koerner

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