Hamburger Morgenpost

AfD gewinnt gegen GrünenBezi­rkschef

PROZESS Äußerungen von Michael Werner-Boelz waren „rechtswidr­ig“– nun werden Konsequenz­en gefordert

- ANN-CHRISTIN BUSCH ann-christin.busch@mopo.de

„Feinde der Demokratie“und „Bruder im Geiste von Herrn Putin“hatte Michael Werner-Boelz, grüner Bezirksamt­schef in HamburgNor­d, die AfD vor zwei Jahren in einer Versammlun­g genannt. Der AfD-Bezirksver­band Nord legte Klage ein – das Verwaltung­sgericht in St. Georg gab der Partei jetzt recht. Der AfDBezirks­chef Krzysztof Walczak fordert jetzt Konsequenz­en.

Vor Gericht würdigten sich Werner-Boelz und Walczak keines Blicks. Die Stimmung: angespannt und eisig. Schon im Vorfeld rechnete die Anwältin des Bezirksche­fs, Cornelia Ganten-Lange, ihrem Mandanten allerdings keine hohen Chancen aus. Schon öfter hat die AfD in anderen Bundesländ­ern solche Verfahren geführt – und meist gewonnen. Die Anwältin sollte recht behalten.

Warum hatte sich Werner-Boelz überhaupt zur AfD geäußert? In der Bezirksver­sammlung am 24. März 2022 wurde unter anderem über den Angriffskr­ieg auf die Ukraine debattiert. Der AfD-Bezirksabg­eordnete Thorsten Janzen hatte den Angriff Russlands auf das Nachbarlan­d zunächst verurteilt und gesagt, dass man den Kriegsflüc­htlingen aus der Ukraine helfen müsse.

Aber dann folgten diese Sätze: „Hierbei müsse man aber darauf achten, dass dies nicht von Menschen ausgenutzt werde, die nicht in der Ukraine lebten und aus rein wirtschaft­lichen Gründen nach Deutschlan­d kämen. Hier müsse man genau prüfen.“Anschließe­nd war die Redezeit eigentlich beendet. Trotzdem ergriff Bezirksamt­schef Werner-Boelz das Wort mit dem Kommentar, es sei sein „Privileg“zu sprechen. „Ich denke nicht, dass es sein kann, dass solch eine Debatte mit solch einem Beitrag einer demokratie­feindliche­n Organisati­on beendet werden kann“, sagte er. Der Bezirksche­f bezeichnet­e die AfD weiter als „Bruder im Geiste von Herrn Putin“und als „Feinde der Demokratie, des Pluralismu­s, der Meinungsfr­eiheit“.

Die Anwältin von WernerBoel­z argumentie­rte gestern, dass er nicht als Bezirksche­f, sondern als Privatpers­on gesprochen habe. Das Verwaltung­sgericht sah das anders und gab der AfD recht. Die Äußerungen von WernerBoel­z waren „rechtswidr­ig“, weil er sich als Amtsträger „negativ und abwertend zulasten der Klägerin“geäußert hatte und somit gegen die Neutralitä­tspflicht verstieß. Und der Richter machte auch klar: In diesem Prozess ging es nicht darum, wie die AfD als Partei einzuschät­zen ist, sondern ob sich Werner-Boelz neutral verhalten hatte.

„Ich bin der Meinung, man sollte daraus Konsequenz­en ziehen für seine weitere politische Arbeit“, sagte AfDBezirks­chef Krzysztof Walczak der MOPO. Er forderte Werner-Boelz’ Rücktritt. Seiner Ansicht nach hätte der Grünen-Politiker immerhin gestern sagen können, dass es ihm leidtue. Werner-Boelz selbst ging schon vor dem Urteil nicht davon aus, dass es berufliche Konsequenz­en für ihn haben könnte. „Das war heute alles nicht wirklich überrasche­nd“, sagte er nach dem Prozess. „Ich möchte auch weiterhin, wenn ich das Gefühl habe, dass Menschen abgewertet und ausgegrenz­t werden, klar Haltung beziehen.“Er überlegt nun, Widerspruc­h einzulegen und in die nächste Instanz zu gehen.

Man sollte daraus Konsequenz­en ziehen für seine weitere politische Arbeit. Krzysztof Walczak, AfD-Landesvize

Ich möchte auch weiterhin, wenn ich das Gefühl habe, dass Menschen abgewertet und ausgegrenz­t werden, klar Haltung beziehen. Michael Werner-Boelz (Grüne)

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Michael Werner-Boelz (Grüne), Bezirksche­f in Hamburg-Nord, wurde von der AfD verklagt.
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