AfD gewinnt gegen GrünenBezirkschef
PROZESS Äußerungen von Michael Werner-Boelz waren „rechtswidrig“– nun werden Konsequenzen gefordert
„Feinde der Demokratie“und „Bruder im Geiste von Herrn Putin“hatte Michael Werner-Boelz, grüner Bezirksamtschef in HamburgNord, die AfD vor zwei Jahren in einer Versammlung genannt. Der AfD-Bezirksverband Nord legte Klage ein – das Verwaltungsgericht in St. Georg gab der Partei jetzt recht. Der AfDBezirkschef Krzysztof Walczak fordert jetzt Konsequenzen.
Vor Gericht würdigten sich Werner-Boelz und Walczak keines Blicks. Die Stimmung: angespannt und eisig. Schon im Vorfeld rechnete die Anwältin des Bezirkschefs, Cornelia Ganten-Lange, ihrem Mandanten allerdings keine hohen Chancen aus. Schon öfter hat die AfD in anderen Bundesländern solche Verfahren geführt – und meist gewonnen. Die Anwältin sollte recht behalten.
Warum hatte sich Werner-Boelz überhaupt zur AfD geäußert? In der Bezirksversammlung am 24. März 2022 wurde unter anderem über den Angriffskrieg auf die Ukraine debattiert. Der AfD-Bezirksabgeordnete Thorsten Janzen hatte den Angriff Russlands auf das Nachbarland zunächst verurteilt und gesagt, dass man den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine helfen müsse.
Aber dann folgten diese Sätze: „Hierbei müsse man aber darauf achten, dass dies nicht von Menschen ausgenutzt werde, die nicht in der Ukraine lebten und aus rein wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland kämen. Hier müsse man genau prüfen.“Anschließend war die Redezeit eigentlich beendet. Trotzdem ergriff Bezirksamtschef Werner-Boelz das Wort mit dem Kommentar, es sei sein „Privileg“zu sprechen. „Ich denke nicht, dass es sein kann, dass solch eine Debatte mit solch einem Beitrag einer demokratiefeindlichen Organisation beendet werden kann“, sagte er. Der Bezirkschef bezeichnete die AfD weiter als „Bruder im Geiste von Herrn Putin“und als „Feinde der Demokratie, des Pluralismus, der Meinungsfreiheit“.
Die Anwältin von WernerBoelz argumentierte gestern, dass er nicht als Bezirkschef, sondern als Privatperson gesprochen habe. Das Verwaltungsgericht sah das anders und gab der AfD recht. Die Äußerungen von WernerBoelz waren „rechtswidrig“, weil er sich als Amtsträger „negativ und abwertend zulasten der Klägerin“geäußert hatte und somit gegen die Neutralitätspflicht verstieß. Und der Richter machte auch klar: In diesem Prozess ging es nicht darum, wie die AfD als Partei einzuschätzen ist, sondern ob sich Werner-Boelz neutral verhalten hatte.
„Ich bin der Meinung, man sollte daraus Konsequenzen ziehen für seine weitere politische Arbeit“, sagte AfDBezirkschef Krzysztof Walczak der MOPO. Er forderte Werner-Boelz’ Rücktritt. Seiner Ansicht nach hätte der Grünen-Politiker immerhin gestern sagen können, dass es ihm leidtue. Werner-Boelz selbst ging schon vor dem Urteil nicht davon aus, dass es berufliche Konsequenzen für ihn haben könnte. „Das war heute alles nicht wirklich überraschend“, sagte er nach dem Prozess. „Ich möchte auch weiterhin, wenn ich das Gefühl habe, dass Menschen abgewertet und ausgegrenzt werden, klar Haltung beziehen.“Er überlegt nun, Widerspruch einzulegen und in die nächste Instanz zu gehen.
Man sollte daraus Konsequenzen ziehen für seine weitere politische Arbeit. Krzysztof Walczak, AfD-Landesvize
Ich möchte auch weiterhin, wenn ich das Gefühl habe, dass Menschen abgewertet und ausgegrenzt werden, klar Haltung beziehen. Michael Werner-Boelz (Grüne)