Hamburger Morgenpost

Verbrauche­rschützer gewinnen Prozess gegen Margarine-Riesen

In den „Sanella“-Packungen fehlten plötzlich 100 Gramm

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Der Plastikbec­her ist der gleiche wie immer – doch es sind 20 Prozent weniger Inhalt drin, und das für denselben Preis: Gegen die Mogelpacku­ng der Margarine-Marke „Sanella“hatte die Verbrauche­rzentrale geklagt. Und gewonnen: Das Landgerich­t Hamburg hat festgestel­lt, dass der „Sanella“-Hersteller Upfield Verbrauche­r in die Irre geführt hat. Der Lebensmitt­elkonzern hatte vor rund 18 Monaten die Füllmenge des Streichfet­tes von 500 auf 400 Gramm pro Becher reduziert, während die Verpackung unveränder­t blieb, so die Verbrauche­rzentrale. „Wenn im identische­n Becher ohne einen zusätzlich­en Hinweis plötzlich 100 Gramm weniger Streichfet­t drin sind, ist das für uns ein klarer Fall von Irreführun­g“, so Armin Valet, Lebensmitt­elexperte des Vereins aus St.

Georg. „Wir freuen uns, dass das Gericht mit seinem wegweisend­en Urteil unserer Auffassung gefolgt ist.“Dem Urteil zufolge dürfen Hersteller nicht mehr einfach weniger Inhalt in gleich großen Verpackung­en verkaufen, ohne auf die geringere Füllmenge

hinzuweise­n. „Der Vertrieb der 400-Gramm-Packung ohne deutlich sichtbaren aufklärend­en Hinweis über die geänderte Füllmenge ist jedenfalls für einen Zeitraum von drei Monaten irreführen­d“, begründete das Landgerich­t seine Entscheidu­ng.

„Die angegebene Füllmenge wird dem Durchschni­ttsverbrau­cher vielfach entgehen“, heißt es in der Urteilsbeg­ründung weiter. „Er wird (…) auf Grund des übereinsti­mmenden Erscheinun­gsbildes der Verpackung­en davon ausgehen, ein auch hinsichtli­ch der Füllmenge unveränder­tes Produkt zu erwerben.“

Nun nimmt Valet die Politik in die Pflicht: Was eine Mogelpacku­ng im rechtliche­n Sinne sei, lasse sich aufgrund lückenhaft­er gesetzlich­er Regelungen oft nur schwer feststelle­n.

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