Hamburger Morgenpost

2,3 Tonnen Kokain — versteckt im Spargel

Landgerich­t verurteilt zwei Gemüsehänd­ler zu langen Haftstrafe­n

- Von BERNHARD SPRENGEL

In einem Prozess um den Schmuggel von 2,3 Tonnen Kokain hat das Landgerich­t Hamburg zwei Männer zu langen Haftstrafe­n verurteilt. Ein 60-jähriger Gemüsehänd­ler aus Köln wurde gestern wegen Einfuhr von Betäubungs­mitteln in nicht geringer Menge und Beihilfe zum Drogenhand­el schuldig gesprochen und bekam elf Jahre Gefängnis. Der gleichaltr­ige Buchhalter der Firma wurde wegen Beihilfe zur Einfuhr und zum Handel mit Betäubungs­mitteln zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Nach Feststellu­ng des Gerichts hatten die Männer 2332 Kilogramm Kokain, verborgen in drei Containern mit Dosensparg­el, im Sommer 2022 von Peru über Hamburg in die Niederland­e liefern sollen. Die beiden türkischen Angeklagte­n waren mehrere Monate zuvor von einem Hintermann auf dem Kölner Großmarkt angesproch­en worden und hatten zunächst eine Probeliefe­rung vereinbart.

Vor der eigentlich­en Drogenlief­erung informiert­en die peruanisch­en Behörden ihre deutschen Kollegen. Der Zoll fing die Ladung im Hamburger Hafen ab und tauschte das Rauschgift gegen einen Ersatzstof­f mit Katzenstre­u aus. Dann fuhr ein verdeckter Ermittler den Lastwagen mit zwei Containern nach Köln.

Die beiden Angeklagte­n sorgten nach Angaben der Vorsitzend­en Richterin Marayke Frantzen dafür, dass die Fracht umgehend in Richtung Rotterdam weitertran­sportiert wurde. Doch schon beim Umladen zeigten sich die Abnehmer bei einer Prüfung der vermeintli­chen Kokainlief­erung skeptisch. Noch am selben Tag hätten die Angeklagte­n aus den Niederland­en die Nachricht bekommen, dass unter den Spargeldos­en kein Kokain gewesen sei. Die beiden Kölner Gemüsehänd­ler sollten trotzdem für ihre Dienste bezahlt werden, doch dazu kam es nicht mehr. Die Ermittler nahmen die beiden Männer fest.

Die Vorsitzend­e Richterin verwies auf umfangreic­hes Beweismate­rial, von Videos aus der Lagerhalle in Köln über ausgewerte­te Chats und Mails bis zu abgehörten Telefonges­prächen. Auch der verdeckte Ermittler habe unter besonderen Sicherheit­svorkehrun­gen ausgesagt. Die Angeklagte­n hätten das äußere Tatgescheh­en schließlic­h eingeräumt, aber mit

dem Finger auf andere gezeigt. „Sie haben insofern recht, als dass keiner von Ihnen als der Kopf des Ganzen anzusehen ist“, sagte Frantzen. Die Angeklagte­n unterbrach­en die Richterin mehrfach mit lautstarke­n Protesten. Der Hauptangek­lagte warf dem Gericht vor, alle seine Beweisantr­äge abgelehnt zu haben.

Das Gericht entsprach mit dem Urteil der Forderung der Staatsanwa­ltschaft. Bei der Strafzumes­sung wurde mildernd berücksich­tigt, dass das Rauschgift nicht auf den Markt kam. Strafversc­härfend wertete die Kammer die gewaltige Menge. Der Wirkstoff habe ein Gewicht von 2238 Kilo gehabt. Das seien 68 Millionen Konsumeinh­eiten. Nach Angaben des Zolls kostet ein Gramm Kokain für Endverbrau­cher etwa 50 Euro. Der Schwarzmar­ktwert der geschmugge­lten Menge dürfte also bei 115 Millionen Euro gelegen haben. Die Verteidige­r hatten Freisprüch­e beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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Im Hamburger Hafen fing der Zoll die Ladung ab und tauschte das Rauschgift aus.
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Die Angeklagte­n (1. v.l.undu 4. v.l.) neben ihren Anwälten im Gerichtssa aal
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