Hamburger Morgenpost

Gerichts-Erfolg für rechten CDU-Mann

VERFÜGUNG Ulrich Vosgerau wehrte sich gegen „Correctiv“

- Von BERNHARD SPRENGEL

Ein Bericht von „Correctiv“über ein Treffen rechter Kreise in Potsdam schlägt seit Wochen hohe Wellen. Im Streit um die Darstellun­g hat das Landgerich­t Hamburg jetzt eine Verfügung erlassen. Es geht um den Teilnehmer, der in dieser Woche auf Einladung der AfD in Hamburg seine Sicht des Treffens schildern soll.

Das Landgerich­t hat auf Antrag des Juristen und CDUMitglie­ds Ulrich Vosgerau eine einstweili­ge Verfügung erlassen. Demnach hat das Medienhaus in seinem Bericht vom 10. Januar den Antragstel­ler in einer Passage falsch wiedergege­ben, wie ein Gerichtssp­recher gestern sagte.

In dem Bericht hatte es geheißen, Vosgerau halte den Vorschlag, „man könne vor den kommenden Wahlen ein Musterschr­eiben entwickeln, um die Rechtmäßig­keit von Wahlen in Zweifel zu ziehen, für denkbar: Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswah­rscheinlic­hkeit.“

Der Jurist habe in seinem Antrag an das Gericht deutlich gemacht, dass er ein massenhaft­es Vorgehen gerade nicht befürworte. Dagegen habe „Correctiv“die Äußerungen Vosgeraus zu dem Thema nicht konkret vorgetrage­n. Die Kammer sei darum im Beschluss vom 26. Februar von der Unrichtigk­eit des Zitats ausgegange­n, hieß es. Vosgerau stehe ein Unterlassu­ngsanspruc­h zu (Az. 324 O 61/24).

In zwei weiteren Punkten hatte der Antragstel­ler keinen Erfolg. Dabei ging es zum einen um die Formulieru­ng von „Correctiv“: „An die Sache mit der Ausbürgeru­ngsidee von Staatsbürg­ern in Sellners Vortrag will er sich aber nicht erinnern können.“Vosgeraus Antwort auf eine Nachfrage sei zutreffend wiedergege­ben worden, entschied das Gericht. Auf dem Treffen im November hatte der frühere Kopf der rechtsextr­emen Identitäre­n Bewegung in Österreich, Martin Sellner, nach eigenen Angaben über „Remigratio­n“gesprochen.

Zum anderen befasste sich das Landgerich­t mit der Darstellun­g von „Correctiv“, Vosgerau habe im Zusammenha­ng mit Briefwahle­n über „Bedenken in Bezug auf junge Wählerinne­n türkischer Herkunft, die sich keine unabhängig­e Meinung bilden könnten“, gesprochen und dies im Nachhinein auch bestätigt. Das Medienhaus habe Vosgeraus Antwort auf eine Nachfrage in zulässiger Weise zusammenge­fasst. „Correctiv“kann gegen die einstweili­ge Verfügung Widerspruc­h einlegen. Dann müsste das Landgerich­t aufgrund einer mündlichen Verhandlun­g

von Neuem entscheide­n. Vosgerau kann – soweit sein Antrag keinen Erfolg hatte – sofortige Beschwerde erheben. In diesem Fall müsste sich das Hanseatisc­he Oberlandes­gericht mit dem Streit befassen.

Die Hamburger AfD-Fraktion hat Vosgerau für Donnerstag ins Hamburger Rathaus eingeladen, um zu berichten, was „wirklich“in Potsdam passiert ist. Die Linke hatte versucht, den Auftritt Vosgeraus im Rathaus zu verhindern. „Die in den vergangene­n Wochen vielzitier­te ‚wehrhafte Demokratie‘ ist keine Floskel, sondern sie muss gelebt und umgesetzt werden. Dazu gehört es auch, rassistisc­hen Aktivist:innen rund um die AfD keine Infrastruk­tur zur Verfügung zu stellen“, sagte Fraktionsc­hefin Cansu Özdemir.

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Im Streit um die Berichters­tattung von „Correctiv“hat CDU-Mitglied Ulrich Vosgerau vor Gericht einen Teilerfolg errungen.
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Cansu Özdemir (Die Linke) hatte versucht, Vosgeraus Auftritt im Rathaus zu verhindern.
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