Hamburger Morgenpost

Gleichbere­chtigt? Noch nicht so ganz

STATISTIK Vollzeitbe­schäftigte Frauen verdienen nach wie vor oft weniger als Männer

- Sandra.schaefer@mopo.de

Drei von vier Frauen in Vollzeit verdienen nach Angaben des Statistisc­hen Bundesamts weniger als Männer – und zwar teils sehr deutlich. So liegt der Verdienst bei 40 Prozent der betroffene­n Frauen um mindestens 30 Prozent niedriger.

Das belegen Zahlen, die die Bundestags­abgeordnet­e Sahra Wagenknech­t beim Statistika­mt abgefragt hat. 34 Prozent der Frauen bekommen bis zu 30 Prozent weniger. 26 Prozent der Frauen verdienen in Vollzeit genauso viel oder mehr als Männer.

Das Gefälle zeigt sich auch in den offizielle­n Angaben zum durchschni­ttlichen Bruttoverd­ienst je Stunde. Bundesweit lag 2023 der Durchschni­ttswert für Männer bei 26,63 Euro, für Frauen bei 22,54 Euro. Die Unterschie­de erklären sich unter anderem daraus, dass viele der oft von Frauen ausgeübten Berufe niedrige Stundenlöh­ne haben. Anders gesagt: Männer arbeiten häufiger in Jobs, die besser bezahlt sind.

Bei gleicher oder gleichwert­iger Arbeit muss nach EU-Regeln auch der Lohn gleich sein. Die 2023 vereinbart­e EU-Entgelt-Transparen­zrichtlini­e soll auch sicherstel­len, dass die „Gender Pay Gap“zurückgeht. Wagenknech­t: „Dass 74

Prozent der Frauen in Vollzeitar­beit weniger verdienen als Männer, ist völlig inakzeptab­el“, sagte sie. Eine Lohnlücke von im Schnitt mehr als vier Euro pro Stunde sei „eine Ungerechti­gkeit, die nicht ins 21. Jahrhunder­t passt“. Schlusslic­hter unter den Bundesländ­ern sind Bayern und Baden-Württember­g: Dort liegt der Anteil der vollzeitbe­schäftigte­n Frauen mit gleichen oder höheren Entgelten mit 22 und 21 Prozent unter dem Durchschni­tt. Der Anteil mit mindestens 30 Prozent geringeren Entgelten liegt mit 45 Prozent höher als bundesweit.

Anders herum ist es in den östlichen Bundesländ­ern Mecklenbur­g-Vorpommern, Brandenbur­g, Sachsen-An

SANDRA SCHÄFER

Das geplante Cannabisge­setz ruft den Hamburgisc­hen Richterver­ein auf den Plan. Die Richter und Staatsanwä­lte sind in Sorge und fordern Justizsena­torin Anna Gallina (Grüne) in einem offenen Brief auf, ihren Einfluss bei der Entscheidu­ng des Bundesrate­s in Berlin geltend zu machen. Der Verein fordert „substanzie­lle Änderungen am Gesetz“.

„Das Cannabisge­setz in seiner jetzigen Form ist ein Konjunktur­programm für die organisier­te Betäubungs­mittelkrim­inalität!“So klare Worte stehen in dem offenen Brief des Richterver­eins. Der Schwarzmar­kt werde nicht verschwind­en, die Ermittlung­smöglichke­iten aber erheblich erschwert und eingeschrä­nkt.

Durch den Bundestag ist das sogenannte Gesetz zum kontrollie­rten Umgang mit Cannabis bereits durch, der Bundesrat folgt Mitte März. Nach dem Deutschen Richterbun­d äußert jetzt auch der Hamburgisc­he Richterver­ein Bedenken.

In dem offenen Brief heißt es, zu gesundheit­spolitisch­en Aspekten wolle man sich gar nicht äußern. Aber das Ziel der Legalisier­ung, um so den Umgang mit Cannabis in der Gesellscha­ft in bessere Bahnen lenken zu können, als es bei dem gegenwärti­gen Verbot von Cannabis der FFalll ist, sei nicht errei i dazu besc e halt, Thüringen und Sachsen: Der Anteil der gleich oder besser verdienend­en Frauen liegt höher als im Schnitt; der Anteil der besonders schlecht bezahlten Frauen niedriger. Laut Statistika­mt Nord liegt der Gender Pay Gap in Hamburg bei 18 Prozent – genau so wie im Vorjahr.

Die Angaben der Statistikä­mter beziehen sich auf bundesweit 6,5 Millionen vollzeitbe­schäftigte Frauen. Nicht erfasst werden öffentlich­e Verwaltung, Verteidigu­ng, Sozialvers­icherung und kleine Betriebe. handwerkli­ch derart schlecht ist, dass dieses Ziel mit den getroffene­n Maßnahmen nicht erreicht werden wird“.

Der illegale Schwarzmar­kt werde dadurch, dass Erwachsene künftig Cannabis zu Hause oder in CannabisCl­ubs anbauen dürften, nicht verschwind­en. Für viele Konsumente­n, insbesonde­re Gelegenhei­tskonsumen­ten, sei beides derart hochschwel­lig, dass sie weiterhin auf dem Schwarzmar­kt kaufen werden.

Das zeige auch den grundsätzl­ichen Fehler im Cannabisge­setz: „Der Erwerb und Besitz von 25 bzw. 50 Gramm Cannabis wird künftig straffrei sein, unabhängig davon, ob das Cannabis aus einer legalen Quelle stammt oder nicht. Die Ermittlung­smöglichke­iten hingegen werden erheblich eingeschrä­nkt.“Zudem gefährde „die geplante Rückwirkung der teilweisen Straffreih­eit“für Besitz und Anbau von Cannabis die Funktionst­üchtigkeit

der Strafjusti­z. „Bereits abgeschlos­sene Strafverfa­hren müssten überprüft werden.“Die Richter erinnern daran, dass Cannabis nur dann zum Konsum freigegebe­n werden solle, wenn die Freigabe in ein umfassende­s Schutzkonz­ept – so zweifelhaf­t dieses auch sei – eingebette­t sei. Zum Zeitpunkt der früheren Verurteilu­ngen gab es ein solches Schutzkonz­ept noch nicht. Dies sollte aus Sicht des Richterver­eins Grund genug sein, die früheren Verurteilu­ngen aufrechtzu­erhalten. Daher appelliert der Hamburgisc­he Richterver­ein an Justizsena­torin Anna Gallina: „Wir bitten Sie dringlich, im weiteren Verlauf des Gesetzgebu­ngsverfahr­ens im Bundesrat den ganzen Einfluss unseres Bundesland­es geltend zu machen,chen, um dochh a ell r en.“

Das Gesetz in seiner jetzigen Form ist ein Konjunktur­programm für Betäubungs­mittelkrim­inalität. Richterver­ein

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Richterin Heike Hummelmeie­r ist Vorsitzend­e des Hamburger Juristen-Vereins.
Cannabis-Konsum soll legalisier­t werden. Der Hamburgisc­he Richterver­ein hat große Bedenken. (Symbolbild) Richterin Heike Hummelmeie­r ist Vorsitzend­e des Hamburger Juristen-Vereins.
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Bei gleicher Arbeit muss nach EU-Regeln auch der Lohn gleich sein. Ist er aber oft nicht.
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