Nacht — Kopfkissen
Schon früher habe ich mich wie Dreck gefühlt. In dem Moment kam das wieder hoch. Mike I. (49)
habe ich mich wie Dreck gefühlt. In dem Moment kam das wieder hoch. Als ob ein Alkoholiker nichts wert sei. Ich bin doch auch ein Mensch.“Vier Wochen war er trocken. An diesem Abend kaufte er sich wieder eine Flasche Wodka. Zwei Tage gab er sich dem Alkohol hin. Dann schüttete Mike seine letzte Flasche weg. „Nein, ich wollte das nicht mehr.“
Die Gründerin der „Mobilen Bullysuppenküche“hat das Zimmer besichtigt. Sie ist sauer. „Scheinbar mietet die Sozialbehörde blind Hotels an, die weder den Standards noch den Sicherheitsansprüchen gerecht werden.“Die Sozialbehörde widerspricht. Das „Gold Hostel“wurde besichtigt. „Die von der Sozialbehörde ausgewählten Hotels und Hostels werden in jedem Fall vor dem Vertragsabschluss in Augenschein genommen.“Das war im Fall des „Gold Hostels“allerdings Anfang November 2022. Damals waren die Zimmer gerade frisch renoviert. Zwischendurch werden zwar auch Kontrollen durchgeführt, aber nur „anlassbezogen“.
Beschwerden würden zu einem Gespräch und der damit verbundenen Klärung des Sachverhaltes mit den Vertragspartnern führen.
Die Sozialbehörde hat momentan vier Hotels mit 56 unterschiedlich großen Zimmern (von 59 bis 145 Euro) für die Unterbringung von Obdachlosen in Hamburg angemietet. Im Januar waren die Zimmer zu 80 Prozent ausgelastet. Ein halbes Jahr lang werden die Hotels angemietet. Sollten sie nicht gekündigt werden, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein halbes Jahr. Probleme mit dem „Gold Hostel“sind der Behörde bekannt. Es gab bereits „vereinzelt Beschwerden“. Im Fall von Mike I. soll es nun ein klärendes Gespräch mit dem Hotelbetreiber geben. Der reagierte gelassen auf die Anfrage der MOPO. „Ich habe mir bereits gedacht, dass ich noch von dem Herrn hören werden. Von Anfang an hat er richtig Ärger gemacht. Er kam hier schon betrunken an.“Das Problem sei gewesen, dass seine ukrainische Mitarbeiterin kaum Deutsch spricht und er nicht kontaktiert wurde. „Der Herr hätte mich anrufen können. Dann hätte er sofort ein neues Zimmer bekommen.“Der Betreiber räumt ein, dass die Flecken auf Kissen und Bettdecke übersehen wurden. „Das geht natürlich nicht.“Und auch der abgeklebte Brandmelder wurde nicht bemerkt. Er behauptet, das sei der Vormieter gewesen, „weil er im Zimmer geraucht hat“. Dem Betreiber ist wichtig: „Jeder Mensch ist bei uns willkommen.“Aber manche Gäste würden einfach nur Ärger suchen.
Simon Sven alliance/ picture Foto:
So macht Opposition aber mal richtig Spaß. Kaum hatte der Hamburgische Richterverein Mitte der Woche massive Kritik an dem Cannabisgesetz der Bundesregierung geäußert, da legte CDU-Landeschef Dennis Thering genüsslich nach. Zielte dabei auf eine offene Flanke von Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), indem er ihn aufforderte, das kurz vor seiner endgültigen Verabschiedung stehende „Gesetz nicht nur ohne Wenn und Aber abzulehnen, sondern dieses endlich auch aktiv zu verhindern“. Nur so könne erheblicher gesundheitlicher Schaden vor allem von jungen Menschen abgewendet werden und „die Funktionsfähigkeit der Justiz und die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates gesichert werden“, glaubt Thering.
Tschentschers Problem mit Therings Attacke: Er glaubt dasselbe wie der CDU-Chef, kann deshalb nicht kontern. Die nicht endende Kritik an dem Gesetzesentwurf trifft auf eine an diesem Punkt uneinige rot-grüne Koalition, aber auch auf eine zutiefst gespaltene SPD. Massiv schießen sich Tschentscher und auch Innensenator Andy Grote (SPD) auf die Vorlage von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ein. Während für Tschentscher die Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag Ende Februar ein „falsches Signal“war, stänkert Grote ( („Wenn wir ir irgendetwas jetzt nicht brauchen, dann ist es dieses Gesetz“) bei jeder sich nur bietenden Gelegenheit gegen die Vorlage. Das Gesetz, das bereits am 1. April – kein Scherz – in Kraft treten soll, sieht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor. Wer privat pflanzt, darf bis zu drei Cannabispflanzen anbauen. Noch zu gründende Cannabis-Clubs dürfen an ihre Mitglieder maximal 50 Gramm pro Monat abgeben, mit einer Begrenzung des THCGehalts auf zehn Prozent. Während die Hamburger SPD das Lauterbach-Gesetz am liebsten in einer tiefen Grube versenken würde, bejubelte die grüne Bürgerschaftsfraktion seine Verabschiedung durch den Bundestag vehement. Sie sei ein „bedeutender Meilenstein in der Drogenund Suchtpolitik“. Einen Spagat zwischen beiden Polen versucht derzeit die grüne Justizsenatorin Anna Gallina, für die die von ihrer Partei vehement geforderte Cannabis-Legalisierung rung zwar ein
„langjähriges politisches Anliegen“ist, die an dem LauterbachEntwurf aber vieles auszusetzen hat. Gemeinsam mit der Innenund der Gesundheitsbehörde kritisiert sie, dass „die Justiz durch die rückwirkende Straffreiheit hoch belastet“wird. Denn frühere Drogendelikte, die nach dem neuen Gesetz erlaubt wären, sollen nun nicht weiter verfolgt und bestraft werden. Deshalb müsse „eine gewaltige Anzahl von Akten gesichtet werden“, was den Justizapparat verstopfe. Da zudem „den Ländern für die Vorbereitung der Umsetzung ausreichend Zeit gegeben“werde, plädiert auch Gallina für eine Verschiebung des Gesetzes. Da aber gibt es ein kleines Problem: Generationen von Konsument:innen haben von dem legalen Konsum von Gras, Hanf, Shit, Dope geträumt. Doch gelingt der Einstieg in die Entkriminalisierung nicht in dieser Legislaturperiode, kommt er so schnell gar nicht mehr. In einer Koalition, in der auch die in allen Umfragen bundesweit vorne liegende CDU beteiligt ist, wäre er nie und nimmer durchsetzbar. Eine gründliche Überarbeitung des Gesetzes könnte deshalb bedeuten, dass es am Ende zwar deutlich weniger Schwachstellen hat, dafür aber in den Papierkorb wandert. Genau darauf spekulieren auch seine Kritiker:innen. So fokussiert sich alles auf den 22. März, wo die Lauterbach-Vorlage noch den Bundesrat passieren muss, bevor sie schon eine gute Woche später in Kraft treten soll. Hinter den Kulissen arbeiten vor allem die unionsregierten Länder daran, das Gesetz noch in letzter Sekunde auszuhebeln oder zumindest in wesentlichen Teilen zu verändern, und haben dabei weite Teile der SPD auf ihrer Seite. In den entsprechenden Fachausschüssen des Bundesrates te fanden in dieser Woche Anräge trWb zum aus Sachsen, Teil mit Hamburger NordrheinWestfalen und Baden-Württemerg Unterstützung eine Mehrheit, as Inkrafttreten des Gesetzes uf u den 1. Oktober zu verschieen, die erlaubten Besitzmengen u verringern und den rückwirkenden Straferlass komplett zu streichen.
Bei allen weitergehenden Anträgen aber, die darauf abzielen, das Gesetz komplett zu verhindern, sind die Hände der SPD vom grünen Koalitionspartner gefesselt. Sind sich beide Regierungspartner nicht einig, muss sich Hamburg im Bundesrat enthalten. Das weiß auch Dennis Thering, wenn er Peter Tschentscher nun mit viel Freude vor sich hertreibt.
Wenn wir irgendetwas jetzt nicht brauchen, dann ist es dieses Gesetz. Innensenator Andy Grote (SPD)