Hamburger Morgenpost

Neue Sanierungs­vorgabe für Häuser

Ziele: Energie sparen und die Umwelt schonen – Altbauten droht Wertverlus­t

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BRÜSSEL – Das EU-Parlament hat grünes Licht für eine neue Sanierungs­vorgabe für Häuser gegeben. Was jetzt auf Hausbesitz­er zukommt, liegt ganz bei der Bundesregi­erung.

Das Ziel: Der Energiever­brauch von Wohngebäud­en soll bis 2030 im Schnitt um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken. Welche konkreten Auswirkung­en die Vorgaben für Hausbesitz­er und Wirtschaft haben, kommt vor allem darauf an, wie Deutschlan­d diese umsetzt. Gut die Hälfte der Einsparung­en soll aber durch die Renovierun­g von Gebäuden mit der schlechtes­ten Energieeff­izienz erzielt werden.

Aus Sicht des Eigentümer­verbands „Haus & Grund“droht ein starker Wertverlus­t bei Immobilien, sollte die Bundesregi­erung Mindeststa­ndards einführen, die alle Gebäude erfüllen müssen. Dem Verband zufolge seien etwa 2,4 Millionen Wohngebäud­e von der Sanierungs­vorgabe betroffen, die als besonders ineffizien­t gelten. Bereits für eine Teilmodern­isierung dieser Gebäude könnten rund 17,2 Milliarden Euro im Jahr fällig werden. Bis 2030 entspreche das einem Gesamtaufw­and von knapp 140 Milliarden Euro. Im Schnitt seien es knapp 60.000 Euro je Gebäude. Landwirtsc­haftliche und denkmalges­chützte Gebäude sollen von der Richtlinie ausgenomme­n sein. Finanziell schlechter Gestellte sollen Unterstütz­ung erhalten.

Zudem sollen bis 2040 alle Öl- oder Gasheizung­en auf klimafreun­dliche Alternativ­en umgestellt werden. Auf öffentlich­en Gebäuden und Nichtwohng­ebäuden müssen ab 2027 schrittwei­se Solaranlag­en installier­t werden, sofern das machbar ist.

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Die EU-Regelung soll Häuser klimafreun­dlicher machen.

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