Zwangshaft für Mutter
Frau muss ins Gefängnis, weil sie ihr Kind nicht zur Schule schickt
Weil sie ihren Sohn nicht zur Schule schickt, muss eine Mutter aus Ostholstein nun für drei Tage ins Gefängnis. Eine Beschwerde der Frau gegen den bereits Anfang Februar vom Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht erlassenen Haftbefehl sei aus formalen Grünen abgelehnt worden, sagte ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts Schleswig.
Die Frau habe die Beschwerde persönlich eingereicht. Dies hätte aber durch einen Rechtsanwalt erfolgen müssen. Damit sei der Haftbefehl in Kraft getreten. Zuvor hatten die „Lübecker Nachrichten“über den Fall berichtet. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts befand sich die Frau gestern aber noch auf freiem Fuß. Der Haftbefehl sei noch nicht vollzogen worden, sagte eine Sprecherin. „Die Vollziehung erfolgt durch einen Gerichtsvollzieher. Vor diesem Hintergrund kann kein konkreter Zeitpunkt des Haftantritts benannt werden.“
Die für Schulrecht zuständige neunte Kammer des Verwaltungsgerichts hatte Anfang Februar sogenannte Ersatzzwangshaft gegen zwei Mütter von zwölf und 15 Jahre alten Jungen wegen Verstoßes gegen die Schulpflicht angeordnet und Haftbefehle erlassen. Zuvor hätten sie ein Zwangsgeld in Höhe von 800 Euro nicht gezahlt.
Neben der Frau aus Ostholstein war eine weitere aus dem Kreis Dithmarschen betroffen. Die Beschwerde dieser Frau gegen den Haftbefehl war hingegen erfolgreich – auch aus formalen Gründen: Den Antrag des Schulamtes befanden die Schleswiger Richter für ungenügend.
Der Junge der Mutter aus Ostholstein war nach Gerichtsangaben bis 2019/2020 noch recht regelmäßig zur Schule erschienen, 2022 wurde das Kind zwischenzeitig in Obhut genommen. Später erklärte die Mutter, ihr Sohn sei nun im „germanistischen Bildungswesen“. Die Erzwingungshaft diene dem Kindeswohl, sagte David Ermes, Sprecher des Kieler Bildungsministeriums, den „Lübecker Nachrichten“.