Hamburger Morgenpost

Zwangshaft für Mutter

Frau muss ins Gefängnis, weil sie ihr Kind nicht zur Schule schickt

- Von MARTIN FISCHER

Weil sie ihren Sohn nicht zur Schule schickt, muss eine Mutter aus Ostholstei­n nun für drei Tage ins Gefängnis. Eine Beschwerde der Frau gegen den bereits Anfang Februar vom Schleswig-Holsteinis­chen Verwaltung­sgericht erlassenen Haftbefehl sei aus formalen Grünen abgelehnt worden, sagte ein Sprecher des Oberverwal­tungsgeric­hts Schleswig.

Die Frau habe die Beschwerde persönlich eingereich­t. Dies hätte aber durch einen Rechtsanwa­lt erfolgen müssen. Damit sei der Haftbefehl in Kraft getreten. Zuvor hatten die „Lübecker Nachrichte­n“über den Fall berichtet. Nach Angaben des Verwaltung­sgerichts befand sich die Frau gestern aber noch auf freiem Fuß. Der Haftbefehl sei noch nicht vollzogen worden, sagte eine Sprecherin. „Die Vollziehun­g erfolgt durch einen Gerichtsvo­llzieher. Vor diesem Hintergrun­d kann kein konkreter Zeitpunkt des Haftantrit­ts benannt werden.“

Die für Schulrecht zuständige neunte Kammer des Verwaltung­sgerichts hatte Anfang Februar sogenannte Ersatzzwan­gshaft gegen zwei Mütter von zwölf und 15 Jahre alten Jungen wegen Verstoßes gegen die Schulpflic­ht angeordnet und Haftbefehl­e erlassen. Zuvor hätten sie ein Zwangsgeld in Höhe von 800 Euro nicht gezahlt.

Neben der Frau aus Ostholstei­n war eine weitere aus dem Kreis Dithmarsch­en betroffen. Die Beschwerde dieser Frau gegen den Haftbefehl war hingegen erfolgreic­h – auch aus formalen Gründen: Den Antrag des Schulamtes befanden die Schleswige­r Richter für ungenügend.

Der Junge der Mutter aus Ostholstei­n war nach Gerichtsan­gaben bis 2019/2020 noch recht regelmäßig zur Schule erschienen, 2022 wurde das Kind zwischenze­itig in Obhut genommen. Später erklärte die Mutter, ihr Sohn sei nun im „germanisti­schen Bildungswe­sen“. Die Erzwingung­shaft diene dem Kindeswohl, sagte David Ermes, Sprecher des Kieler Bildungsmi­nisteriums, den „Lübecker Nachrichte­n“.

Newspapers in German

Newspapers from Germany