Hamburger Morgenpost

Bruder bei Autorennen getötet — neues Urteil

Landgerich­t spricht härtere Strafen aus

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Vor fünf Jahren starb auf der Köhlbrandb­rücke ein Mann. Das hat nun Konsequenz­en: Wegen einer illegalen Rennfahrt mit tödlichem Ausgang hat das Landgerich­t zwei Autofahrer verurteilt. Ein 27-Jähriger bekam gestern eine Haftstrafe von sechs Monaten und zwei Wochen auf Bewährung. Er wurde neben Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrz­eugrennen wegen fahrlässig­er Tötung schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssp­recherin mitteilte. Der 31 Jahre alte Mitangekla­gte erhielt eine Geldstrafe von 40 Tagessätze­n zu je 60 Euro. Das Landgerich­t hatte über die Berufung der Staatsanwa­ltschaft und des 27-Jährigen gegen ein Urteil des Amtsgerich­ts Harburg vom 16. August 2022 verhandelt. Laut Anklage hatten sich die beiden Angeklagte­n am 25. März 2019 mit ihren Autos „duelliert“. Sie seien am späten Abend mit 70 bis 100 Stundenkil­ometern über die Finkenwerd­er

Straße zur Köhlbrandb­rücke gefahren. Ihre Fahrzeuge hätten dabei nur anderthalb bis zwei Meter Abstand gehabt.

In einer Linkskurve auf der Brücke habe der 27-Jährige bei mindestens 138 Stundenkil­ometern die Kontrolle über sein Auto verloren. Der Wagen touchierte den Angaben zufolge einen Sattelzug auf der rechten Spur, kollidiert­e mit der Mittelleit­planke und schleudert­e erneut gegen den Sattelzug. Der Bruder des Angeklagte­n auf dem Beifahrers­itz erlitt dabei tödliche Verletzung­en.

Das Amtsgerich­t Harburg hatte den 27-jährigen Unfallveru­rsacher wegen fahrlässig­er Tötung zu einer Geldstrafe von 7200 Euro verurteilt. Der 31-Jährige war freigespro­chen worden. Ein verbotenes Kraftfahrz­eugrennen hatte das Amtsgerich­t für nicht nachweisba­r gehalten. Das Urteil des Landgerich­ts ist noch nicht rechtskräf­tig. DPA/MP

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