Hamburger Morgenpost

„Macht häufiges Kiffen wirklich schizophre­n?“

Experten beantworte­n Fragen zum Cannabis-Konsum

- Von OLAF WUNDER

Besitz und Konsum von Cannabis sind jetzt teilweise legalisier­t. Wie groß die Verunsiche­rung vieler Bürger ist, wurde bei der MOPO-Telefonakt­ion zum Thema deutlich. Dutzende Eltern und Großeltern meldeten sich, um sich über die neue Gesetzesla­ge zu informiere­n. Vor allem wollten sie wissen, wie sie nun umgehen sollen mit ihren kiffenden Kindern und Enkeln.

Aber auch junge Leute griffen zum Telefon und stellten den Experten Fragen – nach möglichen Entzugsers­cheinungen, Abhängigke­its-Risiken und Testmöglic­hkeiten. Ein Beratertea­m der Bundeszent­rale für gesundheit­liche Aufklärung (BZgA) beantworte­te die Fragen. Hier einige Beispiele:

➤ Wenn Cannabis jetzt legal ist – wie kriege ich es hin, dass meine Kinder jetzt nicht ständig kiffen?

gal. Cannabis Für Jugend ist nichtcht für unter alleledlic­he le 18 Jahren bleibt die Droge en verboten. Gesetz Mit wi demdneurd die Weitergabe von gendliche Cannabis soga an Juar stärker geahnndet – mit mindestens - zwei

Jahren Freiheitse­ntzug. Hinzu kommt: Da Cannabis aus der Tabuzone geholtt wurde, kannn man jetzt glauubdie würdig über Risiken des Kiffens, stiegsmögl­ich über Test- unndAushke­iteninhren, formieren.

➤ Wird schizoph wer häufig kifft?

Kiffen in jungen Jahren steht mit Gehirnverä­nderungen im Zusammenha­ng, die das Risiko für Schizophre­nie erhöhen können. Kiffen ist generell für Jugendlich­e gefährlich­er als für Erwachsene. Denn ein ständiges „Fluten“mit dem CannabisWi­rkstoff THC stört den Reifeproze­ss des jugendlich­en Gehirns. Die geistige Leistungsf­ähigkeit kann sich verringern und die Persönlich­keitsentwi­cklung gestört werden.

➤ Gibt es Entzugsers­cheinungen, wenn man mit dem Kiffen aufhört?

Insbesonde­re bei langem regelmäßig­em Gebrauch von Cannabis sind beim Entzug Schlafstör­ungen, erhöhte Reizbarkei­t oder körperlich­e Unruhe möglich. Es kann helfen, tagsüber aktiv zu sein und sich abzulenken. Vor allem sportliche Aktivität ist ein gutes Mittel.

➤ Kann man erkennen, ob jemand gekifft hat?

Anzeichen sind zum Beispiel ein spezieller süßlicher Rauchgeruc­h, Schläfrigk­eit, langsame Reaktionen, auffallend­e Gesprächig­keit oder Schweigsam­keit, übertriebe­ne Albernheit, gerötete oder geschwolle­ne Augen, verringert­e Konzentrat­ion.

➤ Wir haben schon oft unseren Sohn (16) überzeugen wollen, das Kiffen zu lassen – vergebens. Sollten wir besser schweigen? Nein, suchen Sie mit ihm immer wieder das Gespräch. Veränderun­gen brauchen Zeit und Geduld. Bleiben Sie ruhig und positiv. Halten Sie keine Moralpredi­gten und urteilen Sie nicht pauschal. Das würde nur den Widerstand Ihres Sohnes wecken. Versuchen Sie stattdesse­n, ihn zum Nachdenken anzuregen.

➤ Als ich unsere Tochter (17) aufs Kiffen ansprach, sagte sie, dass ich ja auch Drogen konsumiere, nämlich Alkohol. Damit war das Gespräch beendet. Was nun?

Man muss sich darauf einstellen, dass der eigene Konsum von Alkohol oder Nikotin oder Cannabis in einem solchen Gespräch hinterfrag­t wird. Deshalb ist es gut, vorab den eigenen Konsum zu überdenken und eine klare Haltung einzunehme­n. Begründen Sie Ihre elterliche Sorge. Lassen Sie sich im Gespräch nicht provoziere­n. Ein Streitgesp­räch mit gegenseiti­gen Belehrunge­n ist nicht hilfreich.

➤ Unsere TocTochter (15) kifft und schwänzt die Schule. Noch dazu leugnet sie alle es. Das macht mich echt wütend d. Ich fürchte, dass ich ihr ge egenüber völlig ausraste …

Selbst wenn es schhwerfäl­lt: Versuhen hVersuhen Sie, ruhig zu leiben. Aber hhre Tochter soll wiissen, wie Sie sichh fühlen. Beeiben schrBeeibe­n Sie Ihre ut, Ihre Enttäuschu­ng, Ihre Sorgen. Wenn Sie das Gefühl haben, sich nicht mehrm kontrollie­en, ren zu könnekontr­ollieen, verlassen Sie den Raum. Sprechen Sie das Thema zu einem späteren Zeitpunkt wieder an. Falls Sie nicht weiterkomm­en, holen Sie sich Hilfe von Profis. Entspreche­nde Beratungss­tellen finden Sie unter www.dhs.de/service/suchthilfe­verzeichni­s.

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Seit dedem 11. April iistt KiffeKiffe­n in i Deutschlan­d legal – zumindest teilweise.

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