Haus & Garten Test

Schon gewusst: Aromen

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Aromen werden in mehrere Klassen unterteilt. In Deutschlan­d gelten diese gesetzlich­en Regelungen: Natürliche Aromen: Dies bedeutet, dass das Aroma in der Natur vorkommt, also aus natürliche­n Grundstoff­en erzeugt wurde. Dies bedeutet aber nicht, dass natürliche Aromen aus dem bezeichnet­en Lebensmitt­el stammen müssen. Sie können aus jeglichen Lebensmitt­eln oder bioferment­ativ (mit der Hilfe von Bakterien, Hefen oder Pilzen) hergestell­t, anschließe­nd abgetrennt und dem aromatisie­rten Lebensmitt­el zugefügt werden. Naturident­ische Aromen: Dies bedeutet, dass diese Aromastoff­e mit den im Naturprodu­kt vorkommend­en Substanzen chemisch identisch sind. So o können als naturident­ischeshes Erdbeeraro­ma 15 verschiede­ne chemisch erzeugte Substanzen zugegeben werden, die in ihrer chemischen Form auch in Erdbeeren vorkommen. Der künstlich erzeugte „naturident­ische Aromastoff“braucht daher nicht dem natürliche­n Eigenaroma einer Erdbeere zu entspreche­n oder aus dieser stammen, muss jedoch eine chemische Übereinsti­mmung in mindestens einer Komponente aufweisen.

Künstliche Aromen:

Bedeutet, dass das Aroma chemisch hergestell­t wurde, aber keinerlei Ähnlichkei­t mit der chemischen Beschaffen­heit des Eigenaroma­s der Pflanze oder des Tieres aufweisen muss.

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