Schon gewusst: Aromen
Aromen werden in mehrere Klassen unterteilt. In Deutschland gelten diese gesetzlichen Regelungen: Natürliche Aromen: Dies bedeutet, dass das Aroma in der Natur vorkommt, also aus natürlichen Grundstoffen erzeugt wurde. Dies bedeutet aber nicht, dass natürliche Aromen aus dem bezeichneten Lebensmittel stammen müssen. Sie können aus jeglichen Lebensmitteln oder biofermentativ (mit der Hilfe von Bakterien, Hefen oder Pilzen) hergestellt, anschließend abgetrennt und dem aromatisierten Lebensmittel zugefügt werden. Naturidentische Aromen: Dies bedeutet, dass diese Aromastoffe mit den im Naturprodukt vorkommenden Substanzen chemisch identisch sind. So o können als naturidentischeshes Erdbeeraroma 15 verschiedene chemisch erzeugte Substanzen zugegeben werden, die in ihrer chemischen Form auch in Erdbeeren vorkommen. Der künstlich erzeugte „naturidentische Aromastoff“braucht daher nicht dem natürlichen Eigenaroma einer Erdbeere zu entsprechen oder aus dieser stammen, muss jedoch eine chemische Übereinstimmung in mindestens einer Komponente aufweisen.
Künstliche Aromen:
Bedeutet, dass das Aroma chemisch hergestellt wurde, aber keinerlei Ähnlichkeit mit der chemischen Beschaffenheit des Eigenaromas der Pflanze oder des Tieres aufweisen muss.