Staubsauger-label 2.0
Kaum hat man sich an das anno 2014 eingeführte Staubsauger-Label gewöhnt, erfährt dieses auch schon ein Update. Da stellt sich spontan natürlich eine berechtigte Frage: Was ändert sich zum 1. September 2017?
· Das neue Label auf einen Blick
Die größte Änderung gibt es bei der Energie verbrauchsdarstellung, denn ab 01.09.2017 dürfen die neu in den Verkehr gebrachten Staubsauger nur noch 900 Watt (W) Maximalleistung aufweisen( vorher :1600 W) und entsprechend des speziellen Berechnungsverfahrens maximal 43 Kilowattstunden (kwh) im Jahr verbrauchen. Die farblich eher warnenden Stufen E bis G fallen somit weg, die bis Ende August 2017 noch leuchtend grüne Stufe A wandelt sich in ein Gelb. Das neue Label bringt also eine Verschärfung mit sich und daher wird es zukünftig auch A +, A ++ und A+++-Geräte geben ( ganz ähnlich wie bei Kühlschränken oder Waschmaschinen ). Anfänglich werden A ++ und A +++- Geräte noch eine Seltenheit sein, da der erlaubte Maximalenergieverbrauch pro Jahr hier nur noch bei 16 bzw. 10 kWh liegt und das schon Werte sind, die nur mit einem brachialen technologischen Aufwand realisierbar scheinen. Man darf sich an dieser Stelle aber selbstverständlich fragen, ob der Aufwand überhaupt in sinnvoller Relation zur Ersparnis liegt, schließlich ist die Öko-Bilanz eines Geräts ja nicht nur vom Energieverbrauch abhängig, sondern von der gesamten Produktion (Kunstoff, Metalle, Elektronik) und von der realen Nutzung (kleine Haushalte sparen pro Jahr nicht einmal drei Euro). Wesentlich erfreulicher ist aber ein anderer Aspekt der neuen Label-Stufe: Staubsauger dürfen nur noch maximal 80 Dezibel(A) als Betriebsgeräusch aufweisen. Doch auch dies gilt es zu relativieren, denn moderne Beutelsauger arbeiten mittlerweile sogar bei weniger als 60 dB(A). Selbst die bauartbedingt lauteren beutellosen Sauger bleiben oft schon unter 75 dB(A). Hier hätten die EU-Vorgaben also ruhig noch etwas härter sein dürfen. Nicht auf dem Label zu erkennen, im Rahmen der EU-Verordnung aber nun Pflicht, sind die Anforderungen an die Geräte, die für den Anwender ganz konkret und sogar umfänglich von Vorteil sind: Die Motoren müssen 500 Betriebsstunden überstehen, bei wöchentlich einer Saugstunde wären dies also fast zehn Jahre, die man seinen neuen Staubsauger dann nutzen kann. Allerdings ist dies ohne Pflege (verschmutzte Filter mindern die Motorlaufleistung) natürlich nicht zu erreichen. Zudem muss die Staubaufnahme auf Hartböden mindestens 98 Prozent betragen, die Staubaufnahme auf Teppichen mindestens 75 Prozent, die Güte der Ausblasluft ist nun ebenfalls gesetzlich geregelt (die Staubemission darf bei maximal einem Prozent liegen) und auch bei der Haltbarkeit des Saugschlauchs werden die Hersteller in die Pflicht genommen: Mindestens 40 000 Schwenkungen unter Belastung muss er nun aushalten. Diese Aspekte, die leider sehr gern im Diskurs über die Sinnhaftigkeit der Einsparung einer handvoll Kilowattstunden pro Jahr untergehen, sind so etwas wie die heim- lichen Helden des Labels 2.0, da sie für mehr Qualität, mehr Funktionalität und mehr Nachhaltigkeit stehen.