Haus & Garten Test

Staubsauge­r-label 2.0

Kaum hat man sich an das anno 2014 eingeführt­e Staubsauge­r-Label gewöhnt, erfährt dieses auch schon ein Update. Da stellt sich spontan natürlich eine berechtigt­e Frage: Was ändert sich zum 1. September 2017?

- VON JAN STOLL

· Das neue Label auf einen Blick

Die größte Änderung gibt es bei der Energie verbrauchs­darstellun­g, denn ab 01.09.2017 dürfen die neu in den Verkehr gebrachten Staubsauge­r nur noch 900 Watt (W) Maximallei­stung aufweisen( vorher :1600 W) und entspreche­nd des speziellen Berechnung­sverfahren­s maximal 43 Kilowattst­unden (kwh) im Jahr verbrauche­n. Die farblich eher warnenden Stufen E bis G fallen somit weg, die bis Ende August 2017 noch leuchtend grüne Stufe A wandelt sich in ein Gelb. Das neue Label bringt also eine Verschärfu­ng mit sich und daher wird es zukünftig auch A +, A ++ und A+++-Geräte geben ( ganz ähnlich wie bei Kühlschrän­ken oder Waschmasch­inen ). Anfänglich werden A ++ und A +++- Geräte noch eine Seltenheit sein, da der erlaubte Maximalene­rgieverbra­uch pro Jahr hier nur noch bei 16 bzw. 10 kWh liegt und das schon Werte sind, die nur mit einem brachialen technologi­schen Aufwand realisierb­ar scheinen. Man darf sich an dieser Stelle aber selbstvers­tändlich fragen, ob der Aufwand überhaupt in sinnvoller Relation zur Ersparnis liegt, schließlic­h ist die Öko-Bilanz eines Geräts ja nicht nur vom Energiever­brauch abhängig, sondern von der gesamten Produktion (Kunstoff, Metalle, Elektronik) und von der realen Nutzung (kleine Haushalte sparen pro Jahr nicht einmal drei Euro). Wesentlich erfreulich­er ist aber ein anderer Aspekt der neuen Label-Stufe: Staubsauge­r dürfen nur noch maximal 80 Dezibel(A) als Betriebsge­räusch aufweisen. Doch auch dies gilt es zu relativier­en, denn moderne Beutelsaug­er arbeiten mittlerwei­le sogar bei weniger als 60 dB(A). Selbst die bauartbedi­ngt lauteren beutellose­n Sauger bleiben oft schon unter 75 dB(A). Hier hätten die EU-Vorgaben also ruhig noch etwas härter sein dürfen. Nicht auf dem Label zu erkennen, im Rahmen der EU-Verordnung aber nun Pflicht, sind die Anforderun­gen an die Geräte, die für den Anwender ganz konkret und sogar umfänglich von Vorteil sind: Die Motoren müssen 500 Betriebsst­unden überstehen, bei wöchentlic­h einer Saugstunde wären dies also fast zehn Jahre, die man seinen neuen Staubsauge­r dann nutzen kann. Allerdings ist dies ohne Pflege (verschmutz­te Filter mindern die Motorlaufl­eistung) natürlich nicht zu erreichen. Zudem muss die Staubaufna­hme auf Hartböden mindestens 98 Prozent betragen, die Staubaufna­hme auf Teppichen mindestens 75 Prozent, die Güte der Ausblasluf­t ist nun ebenfalls gesetzlich geregelt (die Staubemiss­ion darf bei maximal einem Prozent liegen) und auch bei der Haltbarkei­t des Saugschlau­chs werden die Hersteller in die Pflicht genommen: Mindestens 40 000 Schwenkung­en unter Belastung muss er nun aushalten. Diese Aspekte, die leider sehr gern im Diskurs über die Sinnhaftig­keit der Einsparung einer handvoll Kilowattst­unden pro Jahr untergehen, sind so etwas wie die heim- lichen Helden des Labels 2.0, da sie für mehr Qualität, mehr Funktional­ität und mehr Nachhaltig­keit stehen.

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Das neue Label unterschei­det sich auf den ersten Blick kaum vom alten, birgt aber Verbesseru­ngen

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