Lucha streitet mit den Landräten
Finanzen Zwischen dem Sozialminister und den Kommunalen kracht es. Anlass sind Kosten für die Behindertenhilfe.
Der Sozialminister von Baden-württemberg, Manne Lucha (Grüne), streitet mit den vereinigten Landräten. Der Präsident des Landkreistags, Joachim Walter (Tübingen), warf Lucha Wortbruch und unsaubere Verhandlungsführung vor. Der Minister nannte diese Vorwürfe wiederum „wirklich ungeheuerlich“.
Anlass der Auseinandersetzung ist die Frage der Finanzierung von Hilfeleistungen für Menschen mit Behinderungen. Lucha präsentierte gestern sein zuvor im Kabinett vorgestelltes Konzept dafür, wie das Land das Bundesteilhabegesetz weiter umsetzt. Denn Anfang 2018 stehen zwei Umsetzungsschritte an: die Einführung einer neuen Bedarfsermittlung und einer ergänzenden unabhängigen Beratung.
Beides brachte das Kabinett auf den Weg, nun startet ein Anhörungsverfahren. „Leistungserbringer, Träger und Behindertenverbände beraten gemeinsam, wie das Gesetz konkret ausgestaltet werden soll. Auch bei der Bedarfsermittlung werden Menschen mit Behinderungen viel größeren Einfluss haben“, erklärte Lucha.
Das Land habe in diesem Zusammenhang für 2018 und 2019 rund 22 Millionen Euro an, wie Lucha betonte, „freiwilligen Zahlungen“an Kommunen eingeplant. Den Landräten, die Träger der Eingliederungshilfe, ist das viel zu wenig. Sie rechnen allein für das Jahr 2018 mit Mehrkosten von 68 Millionen Euro und sogar 99,5 Millionen Euro im Jahr 2019.
Walter machte Sozialminister Lucha schwere Vorwürfe: „Bis kurz vor Einbringung des Doppelhaushalts 2018/2019 hat uns das Land stets zugesichert, die durch das neue Bundesteilhabegesetz ausgelösten Mehrkosten zu übernehmen. Ende Oktober hat das Land plötzlich von seinen Zusagen nichts mehr wissen wollen.“Man fürchte, auf den Mehrkosten sitzen zu bleiben und sei „empört, dass sich das Land plötzlich klammheimlich aus der finanziellen Mitverantwortung für die Menschen mit Behinderung stehlen möchte“.
Lucha widersprach. Walters Zahlen seien aus der Luft „gegrif- fen“, die Landräte bekämen „soviel Geld wie nie von einer Regierung“.
Kern des Teilhabegesetzes ist ein grundsätzlicher Wandel der Behindertenhilfe: Statt Fürsorge ist deren Teilhabe das Ziel. Betroffen sind im Land rund 81 000 Menschen. Ziel der Reform ist, dass behinderte Menschen selbst darüber entscheiden, welche Unterstützung sie im privaten und beruflichen Alltag in Anspruch nehmen.