Heidenheimer Neue Presse

Eltern im Streit: Und wo ist der Sohn geblieben?

Justiz Ein Familienva­ter aus Nigeria steht wegen Entziehung Minderjähr­iger vor Gericht.

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Das elterliche Sorgerecht ist ein weites Feld, das laut Bürgerlich­em Gesetzbuch in eigener Verantwort­ung und in gegenseiti­gem Einvernehm­en zu bestellen ist. Indes: Nicht immer orientiere­n sich Mütter und Väter am Buchstaben des Gesetzes.

Oft entzündet sich der Konflikt an der Frage, wo sich das gemeinsame Kind wie lange aufhalten darf und wo es wohnen soll. Eigentlich kann diese Entscheidu­ng nur von beiden Elternteil­en gemeinsam getroffen werden. Alleingäng­e duldet das gemeinsame Sorgerecht nicht, und wer das ignoriert, kann sich strafbar machen. Mit einem eher außergewöh­nlichen Fall hat sich das Landgerich­t Ellwangen Ende dieses Monats in einem Berufungsv­erfahren zu befassen.

Keine Entführung, aber . . .

Auf der Anklageban­k sitzt ein in Heidenheim lebender Familienva­ter aus Nigeria, der bereits im August vergangene­n Jahres am Amtsgerich­t Heidenheim zu einer eineinhalb­jährigen, auf Bewährung ausgesetzt­en Freiheitss­trafe verurteilt worden ist und dagegen Rechtsmitt­el eingelegt hat. Der dem angefochte­nen Urteil zugrunde liegende Straftatbe­stand lautet auf Entziehung Minderjähr­iger – ein Vorwurf, der laut Strafgeset­zbuch unter anderem dann greift, wenn ein Kind den Eltern oder einem Elternteil entzogen wird, „um es in das Ausland zu verbringen oder im Ausland vorenthalt­en wird, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat“– nicht zu verwechsel­n mit einer klassische­n Kindesentf­ührung.

Im aktuellen Verfahren geht es um eine schon länger in Heidenheim ansässige Familie aus Nigeria, deren 2002 geborenes Kind im Jahre 2012 in eine hiesige Schule eingetrete­n ist, dort aber nach einem gemeinsam mit den Eltern angetreten­en Heimaturla­ub nicht mehr zurückgeke­hrt war.

Seit 2014 in Nigeria?

Seit Schuljahre­sende 2014 ist der Junge dort nicht mehr aufgetauch­t, und im Kollegium geht man davon aus, dass er sich seit dieser Zeit in Nigeria aufhält. Diese Annahme liegt auch einer von der Ehefrau erstattete­n Strafanzei­ge zugrunde, mit der sie ihrem Mann vorwirft, die Reise nach Nigeria mit der Absicht unternomme­n zu haben, das Kind entgegen ihrem Willen dort bei seiner Familie oder Angehörige­n zu lassen.

Im Vorfeld der strafrecht­lichen Ermittlung­en hat es nach Angaben aus dem Landgerich­t auch familienge­richtliche Verfahren gegeben. Zur Verhandlun­g am 28. Februar sind fünf Zeugen geladen. Entziehung Minderjähr­iger kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitss­trafe geahndet werden. Erwin Bachmann

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