Verschenktes Vermögen
Millionen Beschäftigte haben ein Anrecht auf vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber, nutzen es aber nicht. Anlagemöglichkeiten gibt es viele.
GFA Vermögensverwaltung
Manchmal bekommt man etwas geschenkt. Etwa vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber zahlt, und in manchen Fällen auch eine staatliche Arbeitnehmersparzulage. Beides ist dazu gedacht, den Vermögensaufbau der Menschen hierzulande zu fördern. Wer vermögenswirksame Leistungen beantragt, der kann bis zu 40 Euro pro Monat oder 480 Euro im Jahr erhalten und dazu noch einen staatlichen Zuschuss.
Zwar besteht für Arbeitgeber keine Pflicht, vermögenswirksame Leistungen (VL) zu zahlen, die meisten tun es aber. Umso erstaunlicher ist, dass laut einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge aus dem Jahr 2018 nur zwei Drittel der Menschen hierzulande diese Möglichkeit nutzen. Dadurch lassen sie sich schätzungsweise 1,6 Milliarden Euro entgehen – und das jedes Jahr.
Das ist aber nicht das einzige Problem. „Aus Erfahrung weiß ich, dass vermögenswirksame Leistungen oftmals in Banksparpläne, Bausparverträge oder Versicherungen fließen“, erläutert Udo Winterhalder von der GFA Vermögensverwaltung. Doch viele dieser Produkte lohnten sich angesichts extrem niedriger Zinsen nicht mehr. Warum sie dennoch genutzt werden, liege an mehreren Faktoren. So gibt es Altverträge, die aus Zeiten stammen, in denen es noch attraktivere Zinsen gab. „Zudem liegt ein Problem auf der Seite der Finanzindustrie, weil dort meist jene Produkte bevorzugt vertrieben werden, die die höchsten Abschlussprovisionen bringen“, erklärt Winterhalder. Und das seien Bausparverträge oder Versicherungen.
„Dazu kommt“, ergänzt Lothar Koch von der Vermögensverwaltung GSAM + Spee, „dass die meisten Menschen gar nicht wissen, welche Anlagen überhaupt möglich sind.“So sei nicht allen bekannt, dass die VL auch in Aktienfonds oder Exchange Traded Funds (ETF), die einen Aktienindex passiv nachbilden, fließen können. „Und selbst wer das weiß, schreckt aufgrund der kurzfristigen Schwankungen oft davor zurück“, so der Experte.
Dabei eignen sich gerade Aktien für das Vl-sparen besonders gut. „Zum einen gilt es zu bedenken, dass das Geld dort ohnehin sieben Jahre fest angelegt ist, so dass kurzfristige Schwankungen nicht so stark ins Gewicht fallen“, erläutert Winterhalder. „Zum anderen profitieren Sparer bei regelmäßigen Einzahlungen vom Cost-average-effekt.“Letzteres bedeutet, dass Anleger, wenn die Kurse am Aktienmarkt sinken, die entsprechen Fonds- oder Etf-anteile günstiger erwerben können. „Dadurch sinkt der durchschnittliche Einstiegskurs“, erklärt Koch. Allerdings gilt es bei der Auswahl eines Anlageprodukts auch ein paar Dinge zu beachten. So sind nicht alle Fonds und ETFS Vl-fähig, sondern nur jene, die vom jeweiligen Anbieter dafür freigegeben sind. „Zudem ist es ratsam, über den deutschen Aktienmarkt hinauszublicken und eher global anlegende Vehikel zu bevorzugen“, erklärt Koch.
Darüber hinaus hält Winterhalder breit investierende Branchenfonds, die auf wachstumsstarke Trends setzen, für eine Alternative. „Schließlich investieren Anleger mit den VL automatisch langfristig, und da können bestimmte technologische oder nachhaltige Trends derzeit besonders aussichtsreich sein“, sagt Koch. Er empfiehlt, auf die Kosten zu achten. „Anleger sollten, wenn sie etwa mit ihrem Berater sprechen, darauf achten, dass sie reduzierte oder gar keine Ausgabeaufschläge bezahlen“, sagt Winterhalder. „Denn jeder Euro, den ein Anleger nicht an Gebühren zahlt, fließt in die Rendite.“
Wer bereits einen Vl-sparplan hat, der in eine kaum noch lukrative Zinsanlage fließt, muss diesen übrigens nicht bis zum Ende laufen lassen, sondern kann reagieren. So ist es möglich, einen laufenden Sparplan ruhen zu lassen und einen lukrativeren Vertrag abzuschließen.
Das Geld ist sieben Jahre lang fest angelegt. Udo Winterhalder