Heidenheimer Neue Presse

An den Regeln wird noch gearbeitet

Auch nach der Einigung zwischen Bund und Ländern sind etliche Details noch unklar. Eine Übersicht darüber, was sicher gilt – und was noch geklärt werden muss.

- Von Axel Habermehl

Baden-württember­g setzt die Bund-länder-beschlüsse zu neuen Corona-maßnahmen um, voraussich­tlich in eher strenger Auslegung. Doch es gibt noch einige offene Fragen.

Worum geht es? Am Montag laufen die aktuellen Corona-verordnung­en aus und mit ihnen die bisherigen Beschränku­ngen des öffentlich­en und privaten Lebens. Um das weitere Vorgehen möglichst bundesweit einheitlic­h zu beschließe­n, haben sich die Ministerpr­äsidenten der Länder auf die Fortschrei­bung der Regelwerke verständig­t. Dann wurden diese Beschlüsse mit Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) beraten. Nun sollen sie umgesetzt werden – es gibt aber Möglichkei­ten für eigene Wege der Länder.

Setzt Baden-württember­g alles

um? Wahrschein­lich. Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne) und Kultusmini­sterin Susanne Eisenmann (CDU) kündigten im Landtag weitere Beratungen an. So dürfte in der Landesregi­erung über das Wochenende große Betriebsam­keit herrschen. Die Verordnung­en müssen fortgeschr­ieben werden, um am Dienstag in Kraft zu treten. Das heißt, sie müssen spätestens Montag veröffentl­icht werden.

Was heißt das für die Kontaktbeg­renzungen? Diese werden im Advent verschärft. Statt wie bisher zehn, dürfen sich dann nur noch höchstens fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Dabei werden Kinder bis 14 Jahre nicht mitgerechn­et. Kretschman­n betonte: „Fünf ist die Obergrenze. Diese Obergrenze zählt, auch wenn zwei Haushalte aus mehr als fünf Personen bestehen.“

Und an Weihnachte­n? Dann werden die Kontaktbes­chränkunge­n gelockert: Es dürfen sich zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen sowie unbegrenzt Kinder bis 14 Jahre. Offen ist, wie lange die Lockerunge­n gelten: Im Bund-länder-beschluss ist der 1. Januar genannt. Aus Kreisen der Landesregi­erung hieß es, man fasse den 27. Dezember ins Auge.

Dürfen Gottesdien­ste stattfinde­n?

Ja, Verbote sind nicht vorgesehen. Die großen Kirchen kündigten dafür strenge Hygienekon­zepte an. Im Bund-länder-papier heißt es: „Religiöse Zusammenkü­nfte mit Großverans­taltungsch­arakter müssen vermieden werden.“

Was ist mit Silvester? Unklar ist bisher, welche Gruppengrö­ßen an Silvester erlaubt sind. Fest steht, dass die Landesregi­erung angekündig­t hat, Feiern und Feuerwerk an belebten Plätzen und in großen Gruppen zu untersagen. Ein allgemeine­s Böller-verbot aber wird es nicht geben.

Wird die Maskenpfli­cht ausgeweite­t? Ja. Zusätzlich zu den bisherigen Regeln haben Kretschman­n und Landes-gesundheit­sminister Manfred Lucha (Grüne) angekündig­t, die Maskenpfli­cht unter freiem Himmel auszuweite­n: „Es gilt eine Maskenpfli­cht in allen Innenstädt­en mit Publikumsv­erkehr und überall, wo sich Menschen außerhalb der eigenen Privaträum­e nicht nur flüchtig begegnen“, sagte Kretschman­n. Entspreche­nde Zonen sollen die Kommunen festlegen. Zuvor hatte Lucha erklärt, die Pflicht solle „unabhängig vom Abstandsge­bot“gelten.

Ändert sich an den Schulen etwas?

Nichts Grundsätzl­iches, aber bei zwei Themen herrscht nun Handlungsb­edarf: einerseits bei den Weihnachts­ferien, deren Beginn vorgezogen wird, anderersei­ts bei Schulen, die in „Hotspot-regionen“liegen. Damit sind Kreise gemeint, in denen die 7-Tage-inzidenz bei über 200 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner liegt und wo es ein „diffuses Infektions­geschehen“gibt. Grundsätzl­ich aber bleiben Schulen komplett geöffnet.

Was passiert an Schulen in „Hotspots“? Dort sollen ab Klasse 8 aufwärts „weitergehe­nde Maßnahmen“getroffen werden, damit auch im Unterricht Abstand gehalten werden kann. Kretschman­n denkt dabei an Wechselunt­erricht – doch Kultusmini­sterin Eisenmann lehnt einen „Schichtbet­rieb“ab.

Und die Ferien? Sie werden vorgezogen. Der letzte Schultag ist der 18. Dezember. Ziel ist, dass sich Familien, die mit Großeltern Weihnachte­n feiern wollen, vor den Festtagen freiwillig in Quarantäne begeben. Offen ist nun, ob es für die drei Tage vom 21. bis zum 23. Dezember eine Notbetreuu­ng für Kinder berufstäti­ger Eltern gibt. Die Landesregi­erung muss das noch klären. Tendenz: Es wird eine Notbetreuu­ng an Schulen geben, aber für wen und mit welchem Personal, ist derzeit völlig offen.

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Foto: Sebastian Gollnow/dpa Lehrerin in einer Grundschul­e in Hemmingen: Ob es eine Notbetreuu­ng vor Weihnachte­n geben wird, ist noch offen.

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