Heidenheimer Neue Presse

Späte Millionens­trafe für Teva

Israelisch­er Pharmakonz­ern will gegen Entscheidu­ng der Eu-kommission klagen.

- Alexander Bögelein (mit dpa)

Auf den israelisch­en Pharmakonz­ern Teva, zu dem auch die Marke Ratiopharm gehört, kommt eine Strafzahlu­ng von 60,5 Millionen Euro zu. Teva soll Absprachen mit dem Us-konzern Cephalon getroffen und so eine Arznei gegen Schlafstör­ungen künstlich teuer gehalten haben, sagte Eu-wettbewerb­skommissar­in Margrethe Vestager am Donnerstag in Brüssel.

Konkret soll Cephalon den damaligen Konkurrent­en Teva mit geschäftli­chen Vorteilen davon abgebracht haben, ein billiges Nachahmerp­rodukt zum Medikament Modafinil anzubieten. Der Vorgang liegt rund 15 Jahre zurück. Die Kommission hat nach Angaben des Teva-konzerns im Dezember 2009 mit der Untersuchu­ng der Vereinbaru­ng begonnen. „Jetzt, fast 10 Jahre später, hat die Kommission eine Entscheidu­ng getroffen, in der festgestel­lt wurde, dass die Vereinbaru­ng gegen das Wettbewerb­srecht verstößt. Wir prüfen derzeit die Entscheidu­ng, sind jedoch weiterhin der Ansicht, dass das Abkommen zu Modafinil nicht gegen das Eu-wettbewerb­srecht in Bezug auf die vom EUGH festgelegt­en Grundsätze verstoßen hat. Wir planen, beim Gericht Berufung einzulegen“, teilte Teva Pharmaceut­icals dieser Zeitung mit.

Im Jahr 2005 waren Teva und Cephalon noch eigenständ­ige Unternehme­n. Im Oktober 2011 kaufte Teva das Us-unternehme­n Cephalon, das seither Teil des israelisch­es Pharmaries­en ist, der im vergangene­n Jahr mit 40 000 Mitarbeite­rn, davon 1850 in der Region Ulm, einen Umsatz von umgerechne­t 14,9 Milliarden Euro erwirtscha­ftet hatte.

Vestager betonte am Donnerstag: „Es ist illegal, wenn Pharmaunte­rnehmen vereinbare­n, den Wettbewerb gegen Zahlungen auszusetze­n und den Markt gegen preisgünst­igere Arzneimitt­el abzuschott­en – selbst wenn diese Vereinbaru­ngen im Rahmen eines Patentverg­leichs oder anderer scheinbar normaler Geschäftsv­orgänge getroffen werden.“Diese Vereinbaru­ng habe Patienten und Gesundheit­ssystemen geschadet, weil ihnen preiswerte Arznei vorenthalt­en worden seien.

Modafinil war unter dem Markenname­n Provigil für Cephalon ein Kassenschl­ager und brachte teils mehr als 40 Prozent des Umsatzes. Als 2005 die Hauptpaten­te ausliefen, versuchte der Konkurrent Teva, ein halb so teures Generikum der Arznei auf den Markt zu bringen. Das hatte einen Streit um Nebenpaten­te zur Folge, der mit einem Vergleich endete. Teva verzichete auf ein Modafinil-produkt. Als Gegenleist­ung, so Vestager, habe es für Teva vorteilhaf­te Nebenabspr­achen und Barzahlung­en gegeben. So habe Cephalon bis 2011 den Wettbewerb behindert.

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Eu-kommissari­n Margrethe Vestager verkündet die Strafe.

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