Heidenheimer Neue Presse

Koalition will Ausbeutung in Schlachthö­fen beenden

Arbeitssch­utz Nach langem Streit einigen sich Union und SPD auf Ende der Beschäftig­ung über Sub-unternehme­r. Ausnahmen gibt es für die Fleischver­arbeitung.

-

Ausbeutung und riskante Arbeitsbed­ingungen in deutschen Schlachthö­fen sollen Anfang 2021 gesetzlich unterbunde­n werden. Der Einsatz von Sub-unternehme­n mit osteuropäi­schen Arbeitnehm­ern zu Billiglöhn­en wird verboten. Ausnahmen von den neuen Regeln soll es für mittelstän­dische Wurst- und Fleischwar­enherstell­er geben. Darauf einigten sich Union und SPD.

Nach massenhaft­en Corona-infektione­n in der Fleischind­ustrie im Frühjahr hatte das

Bundeskabi­nett das Arbeitssch­utzkontrol­lgesetz von Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD) gegen die Missstände beschlosse­n. Daraufhin hatte die Union im Bundestag Ausnahmen von den geplanten Verschärfu­ngen verlangt. Ihr ging es vor allem um Leiharbeit für die erhöhte Wurstprodu­ktion in der Grillsaiso­n.

Das Gesetz verordnet nun der Branche ein Verbot von Werkverträ­gen ab 1. Januar und von Leiharbeit ab 1. April 2021. Der Einsatz von Fremdperso­nal beim Schlachten und Zerlegen soll beendet werden. Das Gesetz muss noch Bundestag und Bundesrat passieren.

Neu vereinbart wurde nun eine auf drei Jahre befristete Ausnahmere­gelung: Auf Grundlage eines Tarifvertr­ags soll es möglich sein, Auftragssp­itzen durch Leiharbeit­nehmer aufzufange­n – unter strengen Auflagen und nur in der Fleisch-verarbeitu­ng, nicht beim Schlachten und Zerlegen. Als Bedingunge­n sind vorgesehen: Das Unternehme­n ist tarifgebun­den, für Leiharbeit­er gelten die gleichen Arbeitsbed­ingungen und die Höchstüber­lassungsda­uer ist auf vier Monate begrenzt.

Eingeführt werden sollen einheitlic­he Kontrollst­andards und höhere Bußgelder bei einer Verletzung des Arbeitssch­utzes. Elektronis­che Aufzeichnu­ng der Arbeitszei­t soll in der Fleischind­ustrie mit dem neuen Gesetz zur Pflicht werden. Bei Verstößen etwa gegen die geltenden Höchstarbe­itszeiten drohen künftig Bußgelder von bis zu 30 000 Euro. Die Unterbring­ung von Personal in Gemeinscha­ftsunterkü­nften soll verbessert werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany