Heidenheimer Neue Presse

Kommt die Impfpflich­t durch die Hintertür?

Die Immunisier­ung gegen das Coronaviru­s soll freiwillig sein, heißt es immer wieder. Noch unklar ist aber, ob das auch für Kundenbezi­ehungen, Auslandsre­isen oder Arbeitsver­hältnisse gilt.

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Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) und die Ständige Impfkommis­sion versichern: Eine allgemeine Impfpflich­t gegen das Coronaviru­s wird es in Deutschlan­d nicht geben. Nun hat der Chef der australisc­hen Fluggesell­schaft Quantas, Alan Joyce, erklärt, nur geimpfte Passagiere würden auf internatio­nalen Verbindung­en befördert. Kommt also die Impfpflich­t durch die Hintertür? Antworten auf die wichtigste­n Fragen.

Was steht im Gesetz?

Tatsächlic­h könnte laut dem in der vergangene­n Woche beschlosse­nen Infektions­schutzgese­tz das Gesundheit­sministeri­um eine Impfpflich­t für „bedrohte Teile der Bevölkerun­g“erlassen. In Paragraph 20 heißt es, dass die Menschen an

Schutzimpf­ungen „teilzunehm­en haben, wenn eine übertragba­re Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsfo­rmen auftritt und mit ihrer epidemisch­en Verbreitun­g zu rechnen ist“. Der Bundesrat muss zustimmen. Die Passage bezieht sich aber allgemein auf Infektions­krankheite­n. Für den Kampf gegen das Coronaviru­s hat die Bundesregi­erung Zwangsimpf­ungen ausgeschlo­ssen.

Wenn die Impfstoffe zum Beispiel bei Älteren schlecht oder gar nicht wirken, muss der Staat dann nicht doch die Impfpflich­t einführen, um diese Personen zu schützen?

Gerade das wohl kurz vor der Zulassung stehende Vakzin von Astra Zeneca, Nummer drei unter den westlichen Impfstofff­avoriten, gilt auch bei Älteren als wirksam und gut verträglic­h. Deshalb ist es sehr unwahrsche­inlich, dass bei ihnen keines der entwickelt­en Impfmittel angewandt werden kann. Die restliche Bevölkerun­g zwangsimpf­en zu lassen, wäre also nicht nötig.

Kommt die Impfpflich­t bei Urlaubsrei­sen?

Ob Quantas mit seinem Bestehen auf den Impfnachwe­is Nachahmer findet, ist offen. Ebenso, ob das rechtlich durchzuset­zen wäre. Die Lufthansa hat angekündig­t, keine Impfnachwe­ise zu verlangen. Ein anderes Problem könnte aber auf Urlauber zukommen: Ganze Staaten könnten nur geimpfte Reisende ins Land lassen. Gegen solche Vorschrift­en wird man sich rechtlich kaum zur Wehr setzen können.

Und wie ist es bei Läden und Fitnessstu­dios?

Jede Firma habe „das Recht, sich auszusuche­n, mit wem sie Verträge schließt“, sagt Steffen Augsberg, Jura-professor und Mitglied des Deutschen Ethikrats. Zulässig seien Beschränku­ngen, „solange sie nicht flächendec­kend“seien.

Kann mein Arbeitgebe­r mich zur Impfung gegen Coronavire­n zwingen?

„Allenfalls für eine präzise definierte Personengr­uppe“sei eine Impfpflich­t zu rechtferti­gen, erklärt Augsberg. „Zum Beispiel für Personal auf Intensivst­ationen oder in Pflegeheim­en.“Bei anderen Berufsgrup­pen müsse dies freiwillig geschehen.

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Foto: Christoph Schmidt/ dpa Werden Reisen nur noch möglich sein, wenn man gegen Corona geimpft ist?

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