Heidenheimer Neue Presse

Anerkennun­g für das Homeoffice

Die Corona-pandemie verändert den Job-alltag immer deutlicher. Jetzt will die Große Koalition das Arbeiten von zu Hause fördern – steuerlich und in Verhandlun­gen mit dem Chef.

- Von Guido Bohsem

Das Homeoffice war die Neuerung des Corona-jahres 2020. Laut einer Ifo-umfrage haben drei Viertel der Unternehme­n ihre Beschäftig­ten von zu Hause arbeiten lassen. Die Politik reagiert darauf nun, und zwar auf zwei Wegen. Zum einen soll es einen steuerlich­en Ausgleich für das Homeoffice geben, zum anderen sollen die Verhandlun­gen darüber mit dem Arbeitgebe­r erleichter­t werden. Die wichtigste­n Fragen und Antworten.

Nein, Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD) hat seinen ursprüngli­chen Vorschlag, der ein Recht auf 24 Tage Homeoffice enthielt, in dieser Hinsicht abgeschwäc­ht. Stattdesse­n soll der Arbeitnehm­er das Recht haben, mit seinem Chef über die Möglichkei­ten der Arbeit von zu Hause zu sprechen. Wird ein Antrag abgelehnt, muss dies innerhalb von acht Wochen begründet werden.

Im Prinzip, ja. Laut Heils Gesetzentw­urf muss aber der Arbeitgebe­r mit der Wahl des Arbeitsort­es einverstan­den sein. Wer also plant, sein heimisches Büro ans Meer oder in die Berge zu verlegen, um dort immer freitags und montags zu arbeiten, muss sich noch auf eine Hürde einstellen.

Auch hier kommt es auf das Zusammensp­iel mit dem Arbeitgebe­r an. Generell gilt, dass dieser drei Monate vorher über die Pläne des Mitarbeite­rs Bescheid wissen muss, falls das Homeoffice regelmäßig in Anspruch genommen werden soll.

Bislang galt die gesetzlich­e Unfallvers­icherung nur eingeschrä­nkt. Künftig soll auch versichert sein, wer sein Kind in die Kita bringt und nach Hause zurückkehr­t. Diese Ausnahme gilt derzeit auch für den Arbeitsweg, obwohl Wegeunfäll­e in der Regel nur auf dem direkten oder schnellste­n Weg zur Arbeit anerkannt werden.

Eine Einigung steht bevor. Das Finanzmini­sterium (BMF) erklärte, die Leistungen der Arbeitnehm­er verdienten Unterstütz­ung. Der Cdu-finanzexpe­rte Fritz Güntzler sagte dieser Zeitung: „Wir wollen eine möglichst unbürokrat­ische Lösung finden.“Sowohl im BMF als auch in Koalitions­kreisen geht man davon aus, dass die Arbeitnehm­er schon für 2020 pro Tag im Homeoffice fünf Euro steuerlich geltend machen dürfen. Insgesamt aber nicht mehr als 600 Euro. Das heißt, 30 Tage am heimischen Schreibtis­ch können abgesetzt werden.

Das ist noch offen, allerdings gibt es im Ministeriu­m fachliche Einwände, weil die höheren Aufwendung­en

für Strom, Wasserverb­rauch oder Papierverb­rauch eine so hohe Pauschale kaum rechtferti­gen. Deshalb ist es wahrschein­licher, dass die Homeoffice-aufwendung­en wie andere Werbungsko­sten auch über den Arbeitnehm­erfreibetr­ag abgerechne­t werden. Auch ist es günstiger für die Kassen des Staates, denn Finanzmini­ster Olaf Scholz (SPD) hat als Obergrenze Steuermind­ereinnahme­n von einer Milliarde Euro ausgegeben.

Nein, wer zu wenig verdient, um den vollen Freibetrag geltend zu machen, wird von der Regelung nicht profitiere­n. Auch Arbeitnehm­er, deren Werbekoste­n inklusive Entfernung­spauschale gewöhnlich unter 1000 Euro liegen, dürfen höchstens einen geringen steuerlich­en Nachlass erwarten. Interessan­t wird es für Arbeitnehm­er, die derzeit mehr als 15 Kilometer zur Arbeit zurücklege­n und damit schon jetzt über der Pauschale liegen.

Nein, die strenge Regel bleibt. Es gibt aber für die Homeoffice-pauschale keine räumliche Voraussetz­ung. Sie gilt auch, wenn etwa vom Bett aus gearbeitet wurde. Güntzler: „Zwei Jahre soll die Homeoffice-regelung gelten. Bis dann müssen wir die Arbeitszim­mer-regelung in Angriff genommen haben.“

 ?? Foto: Sebastian Gollnow/dpa ?? Wer im Homeoffice arbeitet, soll eine steuerlich­e Erleichter­ung bekommen.
Foto: Sebastian Gollnow/dpa Wer im Homeoffice arbeitet, soll eine steuerlich­e Erleichter­ung bekommen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany