Heidenheimer Neue Presse

Silvester-feuerwerk ist abgesagt

Angesichts der neuen Corona-auflagen fällt die für den 31. Dezember geplante Veranstalt­ung auf dem Schlossber­g aus. Sie soll 2021 stattfinde­n.

- Von Michael Brendel

Wegen der aktuellen Corona-beschränku­ngen wird es in diesem Jahr kein Musik-feuerwerk auf dem Schlossber­g geben.

Das gab’s in Heidenheim noch nie: ein profession­elles Feuerwerk an Silvester auf dem Schlossber­g, weithin sichtbar und mit Musik untermalt, die ein privater Radiosende­r passend darauf abgestimmt ausstrahlt.

Damit sollten in vier Wochen gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden. Zum einen, so die Zielsetzun­g, würde den Bürgern in einer von Absagen geprägten Zeit zumindest etwas Unterhaltu­ng und ein festlicher Jahresausk­lang geboten. Und da viele das Geschehen aus ihren Häusern und Wohnungen verfolgen könnten, käme es, zum anderen, nicht zu größeren Menschenan­sammlungen, die ja während der anhaltende­n Corona-pandemie vermieden werden sollen.

Die Stadtverwa­ltung war deshalb sofort mit im Boot, als Felix Antoniuk, Inhaber der Firma „Hellstone Fireworks“und Ideengeber für die Veranstalt­ung, seine Überlegung­en vortrug. Auch die Mitglieder des Gemeindera­ts befanden das Vorhaben für unterstütz­enswert und stellten 20 000 Euro zur Verfügung.

Öffentlich oder privat?

Alles schien somit in trockenen Tüchern, doch dann kamen die Beschlüsse der Ministerpr­äsidentenk­onferenz vom 25. November. Und die erschwerte­n die Sachlage erheblich, fiel doch die Entscheidu­ng, dass keine öffentlich­en Feuerwerke stattfinde­n dürfen. Das in Heidenheim geplante sollte zwar von Antoniuk als gewerblich­em Anbieter und damit nicht-öffentlich ausgericht­et werden, aber eben mit öffentlich­er Unterstütz­ung.

Es wäre nun an den Juristen, um die korrekte Auslegung der aktuellen Vorgaben zu ringen, allerdings drängt die Zeit. Ein grundsätzl­iches Verbot von Feuerwerke­n findet sich allen Appellen an die Bürger zur Zurückhalt­ung zum Trotz nämlich nicht in der aktuellen, am Montag erschienen­en Landesvero­rdnung. Diese gilt aber nur bis zum 27. Dezember. Und dann?

„Die aktuell generell nur unwesentli­ch entspannte­re Corona-lage lässt befürchten“, heißt es in einer Stellungna­hme der Stadtverwa­ltung, „dass ein Verbot dann in der ab dem 28. Dezember gültigen Landesvero­rdnung erlassen wird.“Zu diesem Zeitpunkt müssten jedoch die Abschuss-vorrichtun­gen auf dem Schlossber­g bereits stehen und teilweise auch schon mit Feuerwerks­körpern beladen sein.

Die manuelle Entfernung der Böller sei „ohne einen tatsächlic­hen Abschuss mit Gefahr für Leib und Leben verbunden, und diese ist ausnahmslo­s nicht zu rechtferti­gen“, so der weitere Wortlaut.

Ins Jahr 2021 verschoben

Konsequenz: Das Silvesterf­euerwerk 2020 wurde abgesagt. Die Mitglieder des Technische­n Ausschusse­s

befürworte­ten in ihrer Sitzung am Dienstagab­end allerdings eine Verschiebu­ng ins nächste Jahr.

Die Stadtverwa­ltung hatte bereits ein treuhänder­isch verwaltete­s Spendenkon­to eingericht­et, auf das all jene einzahlen können, die das Silvesterf­euerwerk unterstütz­en möchten. Die bislang eingegange­nen Beträge werden nun rückerstat­tet.

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Foto: Oliver Vogel Derart im Rampenlich­t wird Schloss Hellenstei­n an Silvester nun doch nicht stehen. Das große Musikfeuer­werk wurde auf das kommende Jahr verschoben.

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