Entscheidung je nach Einzelfall
Das Gesundheitsamt orientiert sich bei seinem Vorgehen an der Teststrategie des Bundes und des Landes. Noch gelingt die Nachverfolgung von Kontaktpersonen.
Wann wird auf Corona getestet und wann nicht? Das Gesundheitsamt orientiert sich an den Strategien des Bundes und des Landes.
Mit wachsender Dauer der Corona-pandemie, steigenden Infiziertenzahlen und zunehmender Regelungsdichte fällt es immer schwerer, den Überblick zu behalten: Wer wird wann getestet, wer muss in Quarantäne? Die Landkreisverwaltung, bei der das Gesundheitsamt angesiedelt ist, nimmt Stellung zu aktuellen Fragen.
Wiederholt war zuletzt zu hören, es würden nur noch Personen auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet, die Symptome zeigen. Stimmt das?
Laut Lisa Grässle, Pressesprecherin der Landkreisverwaltung, ist die Teststrategie des Bundes und des Landes Grundlage für die Testungen im Kreis Heidenheim. Zudem werde immer unter Berücksichtigung des Einzelfalls entschieden, ob ein Test erfolgt.
Die vom Kabinett beschlossene Strategie für Baden-württemberg sieht verdachtsunabhängige Antigen-schnelltests bei Personen ohne typische Covid-19-symptome vor. Berücksichtigt sind aktuell nicht von Ausbrüchen betroffene Einrichtungen. Hinzu kommen verdachtsabhängige Pcr-tests bei Personen mit typischen Covid-19-syptome. Das gilt für Kontaktpersonen von Infizierten und in Einrichtungen, die von Ausbrüchen betroffen sind.
Der exponentielle Anstieg der Neuinfektionen zu Beginn der zweiten Welle bilde die diffuse Ausbreitung des Coronavirus ab, so Grässle weiter. In dieser Phase verfolge das Gesundheitsamt die Strategie einer möglichst vollständigen Aufdeckung der Infektionen. Es werde bewusst und zielgerichtet innerhalb der Infektionsketten getestet. Nur so könnten diese frühzeitig abgebrochen werden.
Worauf ist der aktuell zu beobachtende Anstieg der Infektionszahlen und damit auch der 7-Tage-inzidenz zurückzuführen, obwohl doch seit einigen Wochen Kontaktbeschränkungen gelten?
Ursächlich dafür ist ein zunehmend diffuses Geschehen, quer über den Landkreis verteilt. Das Gesundheitsamt berichtet von vielen neuen Infektionssträngen. Zudem gehen aktuell viele Befunde direkt von Arztpraxen ein, da die Anzahl respiratorischer, also die Atemwege betreffender Infekte bei den Menschen gerade stark zunimmt. Folglich werden auch mehr Corona-neuinfektionen aufgedeckt.
Wie beurteilt das Gesundheitsamt diese Entwicklung?
Dass eine zweite Welle kommen werde, sei vorhersehbar gewesen, sagt Grässle, „ein solch rasanter exponentieller Anstieg wurde jedoch nicht vermutet“. Trotzdem könne die Nachverfolgung von Kontaktpersonen immer noch geleistet werden. Ohne den Teil-lockdown wäre das nach Einschätzung des Gesundheitsamts jedoch nicht mehr möglich gewesen, „denn nur so konnte die anfängliche Anstiegsphase gestoppt werden. Wir befinden uns trotzdem noch immer auf einem konstant hohen Niveau an Neuinfektionen.“.
Wer muss in Quarantäne?
Die häusliche Absonderung ist in der „Corona-verordnung Absonderung“
des Landes Baden-württemberg vom 1. Dezember geregelt. Grundsätzlich müssen sich demnach Kontaktpersonen der Kategorie I für zehn Tage ab ihrem letzten Kontakt zu einer positiv getesteten Person in Quarantäne begeben. Das Gesundheitsamt informiert die Betroffenen, dass sie dieser Kategorie und damit einem höheren Infektionsrisiko zugerechnet werden.
Der Einstufung des Robert-koch-instituts zufolge ist das der Fall, wenn mindestens 15 Minuten lang ein enger Gesichtskontakt („face to face“) bestand, man sich längere Zeit in einem Raum mit hoher Konzentration infektiöser Aerosole aufhielt oder direkter Kontakt zu Sekreten vorlag. Eingeschlossen ist auch medizinisches Personal ohne adäquate Schutzausrüstung unter den genannten Bedingungen.
Bei Schulklassen und Kitas wird im Einzelfall beurteilt, ob jeweils die gesamte Klasse bzw. Gruppe in Quarantäne muss. Bei den Schulklassen wurde durch die „Corona-verordnung Absonderung“die Kategorie des sogenannten Cluster-schülers eingeführt. Nach Einstufung in diese Kategorie durch das Gesundheitsamt
müssen sich die Betroffenen für zehn Tage absondern. Sie haben aber die Möglichkeit, sich ab dem fünften Tag testen zu lassen und können bei einem negativen Testergebnis wieder in die Schule gehen.
Ein Cluster lässt sich als Anhäufung von Infektionsfällen bezeichnen, die zu einer bestimmten Zeit an einem Ort aufeinandertreffen. Das kann in der Schule ein anderer Rahmen als die eigentliche Klasse sein. Von einem Cluster können mehrere Infektionsketten ausgehen. Ist eine infizierte Person nicht nur Teil eines Clusters, sondern auch einer anderen Gruppe, so entsteht dadurch möglicherweise ein neues Cluster. Als Folge dessen droht ein exponentieller Anstieg der Infektionszahlen.
Beim 1. FC Heidenheim wurden drei Spieler positiv getestet, die Mannschaft musste sich aber nicht komplett in Quarantäne zu begeben. Wie ist das zu erklären?
Die häusliche Absonderung gelte grundsätzlich auch für Fußballvereine, sagt Grässle: „Auch in diesen Fällen sind die Umstände des Einzelfalls maßgeblich.“Demnach müsse sich jeder, der positiv getestet wurde oder Kontaktperson der Kategorie I ist, in häusliche Quarantäne begeben. Für wen das zutreffe, entscheide das Gesundheitsamt im Einzelfall unter Einbeziehung der Kriterien des Robert Koch-instituts.