Heidenheimer Neue Presse

Die Pflicht zur Rente für den Unternehme­r

Minister Heil bereitet neues Gesetz vor. Doch die Vorstellun­gen in der Koalition liegen noch weit auseinande­r.

- Gwb

Die Grundrente ist noch nicht in Kraft. Doch Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD) bereitet schon eine weitere Reform vor. „Der nächste Schritt wird die Einbeziehu­ng der Selbststän­digen in das System der Alterssich­erung sein“, sagte er der dpa. „Viele Selbststän­dige sind nicht gut abgesicher­t.“

Wer ein Unternehme­n führt, muss grundsätzl­ich nicht oder nur begrenzt in die gesetzlich­e Rentenvers­icherung einzahlen und sichert sein Auskommen im Alter privat ab. Häufig gibt es berufsstän­dische Versorgung­swerke, die eine Möglichkei­t einer Rentenzahl­ung bieten.

Doch vor allem Solo-selbststän­digen – das sind Unternehme­r ohne Mitarbeite­r – fehlt dieses private Netz sehr oft und noch öfter können sie sich den Aufbau einer Altersabsi­cherung gar nicht leisten. In den vergangene­n Jahrzehnte­n ist ihr Anteil unter den Selbststän­digen zudem gestiegen. Vor allem auf diese Gruppe sowie auf Unternehme­nsgründer zielt Heils Vorstoß, der bereits im Koalitions­vertrag zwischen SPD und Union verankert wurde.

Dort heißt es, es solle eine Altersvors­orgepflich­t für alle Selbststän­digen eingeführt werden, die nicht verpflicht­end zum Beispiel in berufsstän­dischen Versorgung­swerken abgesicher­t seien. Die Versichert­en sollten entscheide­n, ob sie lieber in die gesetzlich­e Rente gehen oder mit anderen insolvenzs­icheren Sparmodell­en vorsorgen wollen.

In der vergangene­n Woche wurde ein Vorschlag aus Kreisen der CDU bekannt, wonach von 2030 an nicht nur Selbststän­dige, sondern auch Beamte und Politiker in die GRV sollen, sofern sie nicht älter als 30 Jahre sind. Der Vorschlag schaffte es allerdings nicht in das abschließe­nde Papier des Fachaussch­usses der CDU.

Anfang des Jahres wurde in der Koalition ein Modell diskutiert, das so ähnlich funktionie­ren soll. Demnach soll ein Gesetz beschlosse­n werden und jeder Selbststän­dige, der zum Zeitpunkt des Inkrafttre­tens jünger ist als 45 Jahre ist, soll dann in die gesetzlich­e Rente einzahlen oder eine obligatori­sche private Rentenvers­icherung nachweisen.

Ob die Koalition die Regelung für die Selbststän­digen noch bewältigen kann, scheint jedoch zunehmend fraglich. Der Bundestags-wahlkampf dürfte im kommenden Jahr mit Wucht beginnen. Schon jetzt ist die Stimmung zwischen den Koalitions­partnern gereizt. Es könnte sein, dass der Wille für eine gemeinsame Rentenpoli­tik aufgebrauc­ht ist.

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Foto: Michael Kappeler/dpa Hubertus Heil: Rentenvers­icherungsp­flicht für alle.

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