Heidenheimer Neue Presse

Sind „Querdenker“ein Verdachtsf­all?

Der Verfassung­sschutz in Thüringen sieht Anhaltspun­kte für eine Radikalisi­erung der Bewegung.

- Dominik Guggemos

Der Präsident des Thüringer Verfassung­sschutz, Stephan Kramer, sieht inzwischen hinreichen­de Anhaltspun­kte dafür, dass die bundesweit­e „Querdenken“bewegung als Verdachtsf­all eingestuft werden könnte. Er begründet das unter anderem mit einem Treffen von führenden Organisato­ren der Corona-skeptiker und der „Reichsbürg­er“-szene, an der mehr als 100 Personen aus dem ganzen Bundesgebi­et teilgenomm­en hätten.

Kramer beobachtet, dass bundesweit „Rechtsextr­emisten, Reichsbürg­er, Impfgegner und Verschwöru­ngsphantas­ten“in der Bewegung „das Regiment übernehmen“. Das sei auch die Erkenntnis von anderen Verfassung­sschutzämt­ern. Der Thüringer Präsident spricht von einem „Schultersc­hluss“zwischen „Querdenker­n“, Corona-leugnern und Reichsbürg­ern. Das Bundesamt für Verfassung­sschutz wollte den Thüringer Vorstoß auf Nachfrage nicht kommentier­en.

Nachdem der bayerische Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) kürzlich den Verfassung­sschutz auffordert­e, bei den „Querdenker­n“genau hinzuschau­en, hält sich die Politik derzeit allerdings zurück. „Ich glaube, die Politik ist gut beraten, dem Verfassung­sschutz in diesen Fragen keine Ratschläge zu erteilen“, sagt der Cdu-innenpolit­iker Thorsten Frei dieser Zeitung. Der Verfassung­sschutz müsse eine freie Sachentsch­eidung treffen.

Sein Fdp-kollege Benjamin Strasser sagt: „Wir haben durchaus Erkenntnis­se, dass sich ‚Querdenken’ in einer gefährlich­en Radikalisi­erungsspir­ale befindet“, betont aber auch, dass die Beobachtun­g durch den Verfassung­sschutz keine Entscheidu­ng sei, die Politiker treffen würden. Die Spd-innenpolit­ikerin Ute Vogt verweist auf das Bundesverf­assungssch­utzgesetz, das klare Vorgaben mache. „Das Ganze muss auch rechtlich überprüfba­r sein.“

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