Heidenheimer Neue Presse

Prämie zur Gründung für Jungmeiste­r

Der von Martin Grath initiierte Bonus geht an den Start. Betriebsgr­ündungen sollen damit attraktive­r werden.

- Sga

Der Landtagsab­geordnete Martin Grath ist einer von zwei Handwerker­n im Landtag von Badenwürtt­emberg. Zudem ist er Handwerksp­olitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dadurch kennt er die Herausford­erungen des Handwerks. Als Grath 2016 in den Landtag gewählt wurde, machte er sich schnell für eine „Meistergrü­ndungspräm­ie“stark. Nun ist er am Ziel angekommen.

Antrag ab sofort möglich

Ab sofort können Jungmeiste­r in Baden-württember­g die neue Meistergrü­ndungspräm­ie in Form eines Tilgungszu­schusses beantragen. „Das ist ein wichtiges Signal an die jungen Menschen, die im Handwerk ihre Zukunft sehen und Verantwort­ung übernehmen wollen“, sagt Grath. In den nächsten zwei Jahren würden circa 20 000 mittelstän­dische Betriebe zur Übergabe anstehen. „Wir brauchen diese gut ausgebilde­ten Menschen mehr denn je. In den letzten Jahren spürte man, dass es schwierige­r wird, gute Handwerker zu bekommen“, so Grath.

Die Gründungsp­rämie wird als Tilgungszu­schuss von bis zu 10 000 Euro in die bestehende­n Finanzhilf­en der L-bank, die Startfinan­zierung 80 und die Gründungsf­inanzierun­g, aufgenomme­n, und damit eine möglichst unbürokrat­ische Einführung und Umsetzung gewährleis­tet. Die Antragstel­lung erfolgt weiterhin über die Hausbanken.

Die Prämie können Jungmeiste­r beantragen, die sich in Badenwürtt­emberg selbststän­dig machen und innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Meisterprü­fung die Darlehensf­örderung nach dem Programm Gründungsf­inanzierun­g bei der L-bank beantragen. Die Meistergrü­ndungspräm­ie wird bei Betriebsne­ugründung, -übernahme oder -beteiligun­g gewährt.

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