Prämie zur Gründung für Jungmeister
Der von Martin Grath initiierte Bonus geht an den Start. Betriebsgründungen sollen damit attraktiver werden.
Der Landtagsabgeordnete Martin Grath ist einer von zwei Handwerkern im Landtag von Badenwürttemberg. Zudem ist er Handwerkspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dadurch kennt er die Herausforderungen des Handwerks. Als Grath 2016 in den Landtag gewählt wurde, machte er sich schnell für eine „Meistergründungsprämie“stark. Nun ist er am Ziel angekommen.
Antrag ab sofort möglich
Ab sofort können Jungmeister in Baden-württemberg die neue Meistergründungsprämie in Form eines Tilgungszuschusses beantragen. „Das ist ein wichtiges Signal an die jungen Menschen, die im Handwerk ihre Zukunft sehen und Verantwortung übernehmen wollen“, sagt Grath. In den nächsten zwei Jahren würden circa 20 000 mittelständische Betriebe zur Übergabe anstehen. „Wir brauchen diese gut ausgebildeten Menschen mehr denn je. In den letzten Jahren spürte man, dass es schwieriger wird, gute Handwerker zu bekommen“, so Grath.
Die Gründungsprämie wird als Tilgungszuschuss von bis zu 10 000 Euro in die bestehenden Finanzhilfen der L-bank, die Startfinanzierung 80 und die Gründungsfinanzierung, aufgenommen, und damit eine möglichst unbürokratische Einführung und Umsetzung gewährleistet. Die Antragstellung erfolgt weiterhin über die Hausbanken.
Die Prämie können Jungmeister beantragen, die sich in Badenwürttemberg selbstständig machen und innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Meisterprüfung die Darlehensförderung nach dem Programm Gründungsfinanzierung bei der L-bank beantragen. Die Meistergründungsprämie wird bei Betriebsneugründung, -übernahme oder -beteiligung gewährt.