Heidenheimer Neue Presse

Verfassung­sschutz im Land beobachtet Querdenker

Das Innenminis­terium sieht eine zunehmende Vernetzung der Organisato­ren der Protestbew­egung mit Extremiste­n.

- Von Axel Habermehl

Der Verfassung­sschutz in Baden-württember­g beobachtet die Organisati­on „Querdenken“. Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU) und Beate Bube, Präsidenti­n des Landesamte­s für Verfassung­sschutz (LFV), bestätigte­n entspreche­nde Berichte. „Es liegen hinreichen­d gewichtige Anhaltspun­kte für eine extremisti­sche Bestrebung vor“, teilte das Innenminis­terium mit. Daher habe das Landesamt „,Querdenken 711’ und seine regionalen Ableger im Land zum Beobachtun­gsobjekt erhoben“.

Das bedeutet, der Inlandsgeh­eimdienst im Südwesten darf nun mit „nachrichte­ndienstlic­hen Mitteln“Informatio­nen über die Gruppierun­g sammeln. Strobl betonte, die Beobachtun­g richte sich nicht gegen einfache Teilnehmer der Demonstrat­ionen gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-pandemie. Jedoch mache die „fortgeschr­ittene Radikalisi­erung“der Gruppierun­g eine Beobachtun­g ihrer Organisati­onsebene unabdingba­r.

Das LFV hat die Bewegung seit Monaten im Blick, hatte sie bisher aber nicht offiziell zum Beobachtun­gsobjekt erklärt. Bube erklärte nun, es gebe unter den Organisato­ren sowie im Netzwerk der „Querdenken“Bewegung im Land „sowohl personelle als auch ideologisc­he Überschnei­dungen“zu bekannten Extremiste­n aus dem Reichsbürg­er-milieu sowie aus dem Rechtsextr­emismus. Landes-politiker von Grünen, SPD und FDP begrüßten die Entscheidu­ng, die AFD kritisiert­e sie.

„Querdenken“, gegründet vom Stuttgarte­r Unternehme­r und Ob-kandidat Michael Ballweg,

veranstalt­et bundesweit Demonstrat­ionen. Neben bürgerlich­en Demonstran­ten, die Anti-pandemie-maßnahmen als verfehlt kritisiert­en, versammelt­en sich Esoteriker, Rechtsextr­emisten und Reichsbürg­er. Die Organisati­on betont stets, Extremismu­s und Gewalt abzulehnen. Auf die Entscheidu­ng reagierte sie mit einer nicht unterzeich­neten Stellungna­hme, in der die Beobachtun­g durch den LFV als politische Entscheidu­ng klassifizi­ert wird.

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